Dann gleich zurück zur Sprache der Lutherbibel!

Gegen den Sprachrevisionismus der Binnen-I-Gegner: Die Sichtbarmachung der Frauen in der Sprache ist demokratisches Recht.

Ausgerechnet am Gedenktag der französischen Revolution wurde ein offener Brief an zwei Minister der Bundesregierung zum Thema „Sprachliche Gleichbehandlung“ veröffentlicht, der die Rückkehr zur sprachlichen Normalität verlangt, die Zerstörung gewachsener Strukturen der deutschen Sprache beklagt, durch den Frauenförderungsplan und einem minimalen Prozentsatz kämpferischer Sprachfeministinnen Sprache von oben her verordnet sieht, die mit sprachlichen Zwangsmaßnahmen von „diktatorischen Regimen“ gleichgesetzt werden.

Erschrocken muss man fragen: Um Gottes willen, was ist passiert, dass 26 Universitätsprofessoren, 211 LehrER, darunter 147 LehrerINNEN, 61 sonstige Inhaber diverser ProfessorInnentitel, 57 PädagogInnen und 19 SchuldirektorEN, ja sogar 16 BotschaftER in Ruhestand, insgesamt fast 600 Mitunterzeichner, einen sprachlichen Ausnahmezustand ausrufen und sich veranlasst sehen, an oberste Organe der Republik Derartiges zu verfassen?

Der Anlass ist: sprachliche Gleichbehandlung. Gefordert wird aber schlicht sprachliche UNGLEICHbehandlung, indem künftig von der sprachlichen Gleichbehandlung (Sichtbarmachung) der Frauen Abstand genommen werden soll!

Bereits bei der Forderung der Rückkehr „zur sprachlichen Normalität“ kräuselt sich jedem einigermaßen geschulten Menschen das Kopfhaar, denn bekanntermaßen ist des einen Normalität des anderen Abnormalität. Zu letzterer gehören laut OB-Schreibungen mit dem Binnen-I, Schrägstrich und Klammern im Wortinneren (Kolleg/innen bzw. Kolleg[inn]en) und hochgestelltes a bei akademischen Titeln wie Mag.a, die „wieder aus dem Schreibgebrauch zu eliminieren“sind! Basta! Nicht genug damit, auch auf „ausweichende Formulierungen ... ist zu verzichten“, in „Schulbüchern dürfen daher nicht länger sprachlich zerstörte Texte stehen“, und die armen Studenten „sollen in ihren wissenschaftlichen Arbeiten nicht länger höheres Augenmerk auf das ,richtige Gendern‘ zu legen haben, als auf den Inhalt ihrer Arbeit“! Wo man hinschaut: Opfer, überall nur Opfer feministischer Regelungswut. Entsetzlich!

Das patriachal verfasste sprachliche Abendland kurz vor dem Untergang und kurz vor feministischer Bekehrung! Wehret den heranstürmenden Horden!

Aggressiver Tonfall

Als gelernter Österreicher wäre man angesichts dieser intellektuell blassen Forderungen veranlasst zu sagen, na ja, lasst's es halt schreien, es wird schon wieder. Wäre da nicht der aggressive Ton, die Rede von „kämpferischen Sprachfeministinnen“, von „feministisch motivierten Grundsätzen“, die der 90-prozentigen Mehrheit der Staatsbürger ihren Willen „aufzwingen“ und die Forderung, dass der „Transport feministischer Anliegen“ aufhört.

Das trägt Züge einer gewissen Zwanghaftigkeit, eines Hasses auf AktivistInnengruppen, die für die Mehrheit der Frauen die längst notwendige gesetzliche und gesellschaftliche Gleichstellung erkämpft haben (aber längst noch nicht erreicht ist). Allerdings: ALLE Frauen, die den Brief mitunterzeichnet haben, haben eine generische Berufsbezeichnung angegeben: Lehrerin, Journalistin, Übersetzerin usw., während der OB genau das Gegenteil verlangt! Hier kommt einiges durcheinander! Die erkämpften Privilegien werden genossen, die Feministinnen sprachlich quasi erschossen! Und das von den eigenen Geschlechtsgenossinnen!

Rückkehr ist Diskriminierung

Obwohl eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Forderungen des OB kaum möglich ist, sei dies hier dennoch versucht. Eine Rückkehr zur sprachlichen Normalität bedeutet eine Rückkehr in die sprachliche Diskriminierung der Frauen. Das ist nicht hinnehmbar, da jede Diskriminierung in der Demokratie ein Verstoß gegen die Menschrechte ist, und die haben in Österreich Verfassungsrang. Wenn dann auch noch von den gewachsenen Strukturen der deutschen Sprache geredet und die „traditionsgemäße Anwendung verallgemeinernder Wortformen“ verlangt wird, mit denen die „Verständlichkeit von Texten“ erreicht und „gekünsteltetes Wortgut“ vermieden werden soll, dann kann man nur sagen: Leute, warum schreibt ihr nicht gleich in der Sprache der Lutherbibel oder noch besser auf Althochdeutsch!

Hier wird sprachlicher Revisionismus verlangt, die Rückkehr zu scheinbar intakten vorfeministischen Sprachzuständen. Das Binnen-I ist äußerst hilfreich und keine Verunstaltung der Sprache! Wenn dann auch noch behauptet wird, dass sich die Sprache „basisdemokratisch weiterentwickelt“ und „... als Regelfall angesehen wird, was die Mehrheit der Sprachteilhaber als richtig empfindet“, kann ich nur sagen: Welche Mehrheit, und wie das?

Haben doch die beiden Hauptverfasser des OB, Hr. Wiesinger und Hr. Pohl sich doch stets redlich bemüht, nachzuweisen, dass es eine österreichische Sprache nicht gibt – und die ist doch in all ihren Erscheinungsformen in Österreich der „Regelfall“, oder?

Hr. Wiesinger war schon Anfang der 1980er-Jahre einer der Hauptakteure gegen die 35. Auflage des Österreichischen Wörterbuchs, in der versucht wurde, viele österreichische Ausdrücke zu entstigmatisieren und schriftfähig zu machen, indem man die Markierung „umgangssprachlich“ wegließ.

Wie damals findet auch heute ein sprachkonservativ motivierter Aufstand eines Teils der Sprach- und Kulturelite dieses Landes statt, die in den Schulen und in den Medien tätig ist, deren Demokratieverständnis jedoch ein beschämend rückständiges Bild abgibt. Es werden dann auch noch die Schulkinder, die Deutschlerner und Behinderte instrumentalisiert, für die die geschlechtergerechte Sprache angeblich ein Lernhindernis darstellt. Richtig ist vielmehr, dass die Groß- und Kleinschreibung des Deutschen das allergrößte Lernhindernis ist, gegen das die beiden Hauptverfasser noch nie aufgetreten sind.

Die Verwendung der geschlechtergerechten Schreibweise bringt zweifelsohne einen erhöhten Aufwand mit sich. Manche davon, wie die exzessive Verwendung von Schrägstrichen sind auch durchaus ein Lese- und Verständnishindernis.

Aber: Es gibt sehr viele Möglichkeiten, Derartiges zu vermeiden und dennoch geschlechtergerecht zu formulieren. Ich verweise auf die Empfehlungen des Bildungsministeriums und auf die 190-seitige, äußerst detaillierte Broschüre der Schweizer Bundeskanzlei, in denen sehr viele hilfreiche Beispiele enthalten sind. Die sparsamen Schweizer sind nicht für Verschwendung bekannt, wohl aber nehmen sie die Demokratie sehr ernst.

Ich empfehle den beiden Hauptverfassern daher, dass sie ihren Brief an die Schweizer Bundeskanzlei um eine Stellungnahme schicken.

Man muss nicht immer alles gendern, aber den Grundsatz beibehalten, dass die Sichtbarmachung der Frauen in der Sprache ein demokratisches Recht ist, hinter das man nicht mehr zurückfallen darf.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

DER AUTOR


Rudolf Muhr ist Gründer und Leiter der Forschungsstelle Österreichisches Deutsch
am Zentrum für Plurilingualismus
der Karl-Franzens-Universität Graz.

Muhr forscht seit 35 Jahren zum österreichischen Deutsch. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2014)

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