Bures Spiel mit Privilegien und Halbwahrheiten

Die österreichische Luftfahrtpolitik verstößt grob gegen die Grundsätze der Kostenwahrheit und Steuergerechtigkeit.

Verkehrsministerin Bures will die Flugticketabgabe abschaffen, denn sie bedeute einen Wettbewerbsnachteil für den Standort. Sie stützt sich unter anderem auf eine neue Studie von Steer Davies Gleave (London), die den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien empfiehlt und mit Arbeitsplatzbeschaffung und dem Beitrag zum Wirtschaftswachstum durch die Luftfahrtbranche argumentiert („SDG-Studie“).

Damit bringt die Ministerin das Fass zum Überlaufen, denn die Luftfahrt ist steuerprivilegiert wie kein anderer Wirtschaftszweig und die Zahlen, die die SDG-Studie zur Untermauerung der Bedeutung der Luftfahrt für die österreichische Wirtschaft nennt, können gar nicht richtig sein.

Zunächst zur Unterbesteuerung: Flugtickets sind basierend auf historischen Ausnahmebestimmungen nach der EU-Umsatzsteuerrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit und dies bei vollem Vorsteuerabzug (vernachlässigbare Ausnahme sind innerösterreichische Flüge mit einem Satz von zehn Prozent). Kerosin wäre grundsätzlich wie Diesel für Fahrzeuge zu besteuern, die gewerbliche Luftfahrt ist aber nach der EU-Energiesteuer-Richtlinie von der Energiesteuer befreit.

Bescheidene Abgaben

Schließlich sind Flughafenflächen von der Grundsteuer ausgenommen (allein der Flughafen Wien hat eine Fläche von mehr als zehn km2). Dies führt zu der absurden Situation, dass in Österreich Nahrungsmittel wie Brot und Milch höher besteuert sind als Flugtickets. Auf Lebensmitteln lastet zehn Prozent Umsatzsteuer sowie indirekt Energiesteuer auf Strom und Gas und Grundsteuer.

Die Flugticketabgabe stellt somit den einzigen Ausgleich zu diesen Steuerprivilegien dar, wobei sie sich im Vergleich zur fehlenden Umsatzsteuer und Energiesteuer mit sieben Euro für die Kurzstrecke (das ist der Großteil der Flüge), 15 Euro für die Mittelstrecke und 35 Euro für die Langstrecke (z.B. Australien) äußerst bescheiden ausmacht. Übrigens: Die auf vielen Flugtickets als „Steuern und Gebühren“ oder ähnlich bezeichneten Beträge stellen im Wesentlichen Flughafengebühren dar, nur ein paar Euro beziehen sich auf die Flugticketabgabe.

Mit dem Argument des Wettbewerbsnachteils streben die österreichische und die deutsche Luftfahrt „im Schulterschluss“ die Abschaffung der Flugticketabgabe an, denn kein anderes europäisches Land würde eine solche Steuer einheben. Dies ist falsch, das Land der Luftfahrt, nämlich Großbritannien, hebt eine deutlich höhere Flugticketabgabe ein, die sogenannte Air Passenger Duty. Diese APD macht ein Vielfaches der in Österreich und Deutschland eingehobenen Abgabe aus und beträgt differenziert in Economy und Business Class gestaffelt nach Flugstrecke 16/32, 86/173, 107/214 und 122/244 Euro (umgerechnet von Pfund).

Hinsichtlich der so gepriesenen Wirtschaftszahlen weist die von Verkehrsministerin Doris Bures in Auftrag gegebene SDG-Studie genau jene Mängel auf, die das renommierte niederländische Institut CE Delft in den Studien zur dritten Piste Heathrow aufgezeigt hat. Die CE-Delft-Studie war ausschlaggebend dafür, dass das Projekt Dritte Piste Heathrow fallen gelassen wurde. Die von CE Delft aufgezeigten Mängel finden sich gleichermaßen in der SDG-Studie:

Wissenschaftliche Belege

Fehlen der Kosten-Nutzen-Rechnung: Die SDG-Studie berechnet nur Nutzen und keinerlei Kosten. An Kosten fehlen jedenfalls Umweltkosten und Gesundheitskosten. Die Luftfahrt ist die bei Weitem umweltschädlichste Transportform (Lärm, Feinstaub, Treibhausgase). Gesundheitsschädigungen durch die Immissionen der Luftfahrt, insbesondere durch Störung des Nachtschlafes, sind mittlerweile wissenschaftlich belegt; nach Berechnungen des deutschen Bundesumweltamtes ergeben sich allein für den Raum Frankfurt in den nächsten Jahren hunderte Millionen Euro an Behandlungskosten für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch die 500 Millionen Euro staatliche Subvention an die AUA im Jahr 2009 muss auf der Kostenseite angesetzt werden.

Methodisch falsche Berechnung der Zahl der durch die Luftfahrt geschaffenen Arbeitsplätze, da mit direkten, indirekten und „induced“ Arbeitsplätzen gerechnet wird: Die SDG-Studie berechnet die derzeitige Beschäftigungssituation am Flughafen Wien mit 15.300 Arbeitsplätzen am Flughafen (inklusive Airlines), 12.350 Arbeitsplätzen bei Zulieferern des Flughafens und 12.300 „induced“ Arbeitsplätzen.

Letztere sind solche, die entstehen, wenn Mitarbeiter des Flughafens ihr Einkommen privat ausgeben, also wenn sie sich zum Beispiel in einem Möbelgeschäft einen neuen Kasten kaufen. Würden alle Industrien nach dieser Methode die ihnen zuzurechnenden Arbeitsplätze berechnen, dann würde die Arbeitskraft eines Landes bei Weitem nicht zur Abdeckung des Bedarfs ausreichen.

Unrichtiger Ansatz bei der Ermittlung des Wirtschaftsbeitrags der Luftfahrt: CE Delft zeigt die Unrichtigkeit des Ansatzes auf, dass die Zahl der Arbeitsplätze in der Luftfahrt ein verlässlicher Indikator für den Beitrag der Luftfahrt zur Wirtschaft sei. Es ist auch falsch anzunehmen, dass alle Leute, die in der Luftfahrt unterkommen, alternativ nur arbeitslos sein könnten. Vielmehr würde sich die Wirtschaft anders entwickeln und Beschäftigung in andere Wirtschaftssektoren umlenken. Die SDG-Studie stellt Arbeitsplätze und Wertschöpfung in einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang, wobei sie – absurderweise – den größten Teil der Wertschöpfung der Luftfahrt den „induced“ Arbeitsplätzen zuschreibt.

Es ist höchste Zeit, damit aufzuhören, der Luftfahrt die Eigenschaften eines Wunderelixieres für die Wirtschaft zuzuschreiben. Vielmehr darf man nicht die Augen davor verschließen, dass es an der Struktur der Luftfahrtwirtschaft selbst krankt. Während nämlich die AUA als größter Kunde des Flughafens wegen Kostendrucks um Steuerprivilegien bettelt, verprasst der Flughafen Wien sein Geld. Allein beim Skylink liegen zwischen geplanten und realen Kosten 550Millionen Euro (Details siehe Rechnungshofbericht 2011).

Die Luftfahrt hat ihre Berechtigung soweit sie dem Grundsatz der Kostenwahrheit treu bleibt und ihren gerechten Steueranteil zahlt. Davon ist sie zurzeit aber sehr weit entfernt.

Ein Stück Steuergerechtigkeit

Auf EU-Ebene ist in nächster Zukunft nicht mit der Abschaffung der Umsatzsteuer- und Energiesteuerprivilegien zu rechnen. Für ein Stückchen Steuergerechtigkeit bleibt dann nur die Einführung der Grundsteuer für Flughafenflächen und die Anhebung der Flugticketabgabe auf das Niveau von Großbritannien.

Würde die Luftfahrt einen zumindest ansatzweise fairen Beitrag an das Budget leisten, dann würde auch die dringend notwendige Senkung der Lohnnebenkosten ein Stückchen näher rücken. Dies wäre ein erster Schritt in Richtung Strukturreform, von der nicht nur die Luftfahrt, sondern alle Wirtschaftszweige in Österreich profitieren würden.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2014)

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