Die Freiheit, die Freiheit auszumerzen

Ein französisches Gericht annullierte eine Ehe zweier Muslime, weil die Frau den Mann über ihre Jungfräulichkeit belogen hat. Das zeigt, wie Gesetze von Gruppen mit großer symbolischer Macht missbraucht werden können.

Eine Ehe wird annulliert, weil die Ehefrau, was ihre Nicht-Jungfräulichkeit angeht, gelogen hat. Ein Proteststurm folgt darauf. Das Recht wurde hier allerdings keineswegs mit Füßen getreten. Es schreibt vor, dass ein Ehepartner innerhalb von fünf Jahren die Ehe-Annullierung beantragen kann, wenn es einen „Irrtum hinsichtlich der Person oder wesentlicher Eigenschaften der Person“ gab. In dieser Hinsicht schützt unser Recht die Vertragsfreiheit, was für einen so wichtigen Vertrag wie die Ehe besonders bedeutsam ist. Was sonst wäre die Aufgabe des Rechts, wenn nicht dafür zu sorgen, dass ein Vertragspartner nicht hereingelegt wird? So kann ich eine Annullierung der Ehe beantragen, wenn mein Partner mir nicht gesagt hat, dass er verrückt ist oder ein Schwerverbrecher.

Der Einschüchterung gebeugt

Der springende Punkt ist die Interpretation des Ausdrucks „wesentliche Eigenschaften der Person“. Wie weit kann man da gehen? Die Empörung richtet sich nicht gegen das Recht selbst, sondern gegen seine Interpretation und den Umstand, dass diese vom Gericht anerkannt wurde. Ein Teil der Öffentlichkeit findet es eine Schande, dass der Richter die Jungfräulichkeit als „wesentliche Eigenschaft“ akzeptieren kann. Es ist eine Verletzung der Frauen, der Gleichheit, letztendlich auch der Republik. Und ein Verdacht breitet sich aus: Haben sich die Richter nicht der allgegenwärtigen Einschüchterung gebeugt, die uns zwingt, vor den Forderungen der muslimischen Gemeinschaften zurückzuweichen?

Soeben hat ein geschätzter, kompetenter Historiker, Sylvain Gouguenheim, ein Buch veröffentlicht, um zu zeigen, dass trotz unserer Vorurteile Avicenna und Averroës nicht die wesentlichen Vermittler waren, durch die das griechische Denken zu uns gekommen ist. Diese These könnte natürlich von anderen Wissenschaftlern in Frage gestellt werden. Aber stattdessen wird der Autor von einer Flut an Schmähungen überschwemmt. Und warum? Weil er Gewissheiten in Frage stellt, die die Größe und den Vorrang muslimischer Philosophie betreffen. Weil er die historische Wahrheit sucht, statt sich einschüchtern zu lassen und Selbstzensur zu üben.

Diese Ehe-Annullierung zeigt einen Gebrauch unseres Rechts durch eine Kultur, die diesem Recht widerspricht. Eine aus dem Geist der Freiheit geborene Bestimmung wird von einer Gruppe instrumentalisiert, die unsere Freiheit als Lizenz sieht, um sie auszumerzen. Ein bisschen wie die Kommunisten früher die Demokratie benützten, um an die Macht zu kommen, mit dem Ziel, ebendiese Macht zu zerstören.

Die Möglichkeit, eine Ehe-Annullierung zu beantragen, wird nicht oft genützt. Die Protagonisten hätten sich scheiden lassen können. Dass diese Klausel von einem Muslim auf ein solches Faktum angewandt wird, zeigt, in welchem Ausmaß unsere Institutionen von Gemeinschaften missbraucht werden können, die nicht unseren Überzeugungen von Freiheit und Gleichheit anhängen. Und dieses Bild ist es, vor dem uns schaudert. Wir fühlen uns ohnmächtig wie vor einem Trojanischen Pferd, das leichtes Spiel hat dank unserem schlechten Gewissen, unserer drückenden Feigheit.

Was ist eine „wesentliche Eigenschaft“?

Welche provisorische Schlussfolgerung lässt sich aus dem Fall ziehen? Auf jeden Fall diese: Der Gesetzgeber muss darüber nachdenken, wie die Gesetze von Gruppen mit großer symbolischer Macht benutzt werden können, die sich um die republikanische Kultur herzlich wenig bekümmern. Und die Notwendigkeit, jedes Mal, wenn ein neues Gesetz erlassen wird, an diese Missbrauchsmöglichkeiten zu denken – statt sich ständig gegenseitig Predigten über einen republikanischen und laizistischen Islam zu halten, der sich gerade entfalte und so glücklich sei, uns zu ähneln.

Der Fall ist aufschlussreich. Der Begriff „wesentliche Eigenschaft“ ist ein gutes Beispiel dafür, was wir sein und was wir werden wollen, und auch die Frage der nationalen Identität hat darin Platz. Dass ein Richter es akzeptiert, die Jungfräulichkeit als „wesentliche Eigenschaft“ zu betrachten, ist ein Zeichen dafür, dass wir in etwas hineinkippen, was einem Föderalismus persönlicher Autonomie ähnelt, beziehungsweise in das, was man gemeinhin Kommunitarismus nennt: Jede Gruppe entscheidet, was wichtig für sie ist und was nicht, und kann beanspruchen, als solche vom Recht geschützt zu werden.

Föderalismus? Aber dann für alle!

Ich habe nichts gegen einen solchen Föderalismus. Doch dann müsste jede Gruppe auf diese Art und Weise behandelt werden – und nicht nur jene, die beim ersten Widerspruch mit Gewalt droht. Solange wir aber davon ausgehen, dass uns eine gemeinsame, laizistische Identität vereint, sind wir dazu angehalten, die „wesentliche Eigenschaft“ mit etwas Allgemeinmenschlichem zu verbinden. Ein „Irrtum hinsichtlich der wesentlichen Eigenschaften“ kann also die geistige Gesundheit oder allgemeine Moral betreffen, aber keine Mängel aus Sicht einer Religion oder Ideologie. Die Jungfräulichkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung kann für einen französischen Bürger, wenn es um Zivilehe geht, keine „wesentliche Eigenschaft“ sein, solange Frankreich nicht föderalistisch oder kommunitaristisch geworden ist, und meines Wissens ist das nicht der Fall. Was uns hier empören kann, ist, dass eine Kultur, die sich selbst als republikanisch betrachtet und dies gern lautstark kundgibt, das Spiel des Kommunitarismus spielt, sobald eine Gruppe bedrohlich genug wird, um sie einzuschüchtern.

Chantal Delsol gehört zu den bekanntesten Philosophen Frankreichs. Sie lehrt Philosophie an der Université von Marne-La-Vallée in der Nähe von Paris.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.06.2008)

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