08.02.2012 19:17 | Meine Presse Merkliste0

Warum die „Manifest“-Autoren sich irren

GASTKOMMENTAR VON RUDOLF LENNKH (Die Presse)

„Manifest“ heißt „handgreiflich gemacht – doch das von heimischen Wissenschaftlern verfasste „Manifest für ein demokratisches Europa“ ist Unfug: Replik eines Botschafters.

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Das „Manifest für ein demokratisches Europa“ (veröffentlicht in der „Presse“ vom 15. Juli) fordert eine sachliche, respektvolle öffentliche Diskussion, zu der ich beitragen möchte. Eines vorweg: Gerade die lebhafte EU-Debatte der letzten Monate in den Medien, im Parlament und in der Öffentlichkeit bot ein breites Meinungsspektrum. Dass die kritische Öffentlichkeit, wie behauptet, in Österreich unterdrückt worden wäre, ist schlicht falsch.

Respekt vor der demokratischen Kultur Irlands. Das Manifest scheint primär auf ein rasches Begräbnis für den Vertrag von Lissabon abzuzielen. Kondolenzschreiben sind aber verfrüht, da sich Irland Nachdenkzeit erbeten hat. Der Europäische Rat stellte im Juni fest, dass Irland sowohl intern als auch mit den Mitgliedstaaten intensive Beratungen führen wird, um ein gemeinsames weiteres Vorgehen festzulegen. Er wird, wie von Irland vorgeschlagen, im Oktober weitere Schritte beraten.

Es wird, aus Respekt vor den irischen Wählern, Irland überlassen, den weiteren Weg vorzuschlagen. Das ist sicher keine Diffamierung, auch kein Versuch, sich über das Referendum hinwegzusetzen. Wie Außenministerin Plassnik am 16. Juni feststellte, stehen wir vor einer Bewährungsprobe, die wir gemeinsam zu 27 bestehen wollen. Niemand wird ausgeschlossen, niemand bestraft Irland, das allein entscheiden wird, ob es ein neues Referendum anberaumt.


Nah an der Diffamierung des Parlaments

Respekt vor der demokratischen Kultur Österreichs: Österreich ist eine parlamentarische Demokratie, Entscheidungen des Parlaments sind die Regel, die Verfassung kennt nur wenige Ausnahmen. Auch dort, wo nicht alle Wähler mit einer Entscheidung des Parlaments einverstanden sind, handelt es sich um gemäß der Verfassung zustande gekommene Beschlüsse. Die Behauptung, das Parlament habe über den EU-Vertrag verfassungswidrig entschieden oder Rechte von Staatsbürgern verletzt, ist daher zurückzuweisen. Das Manifest kommt hier einer Diffamierung des Parlaments nahe. Ein Recht auf Selbstbestimmung wurde weder in Österreich noch in 25 weiteren EU-Staaten verweigert. Wie Außenministerin Plassnik vor kurzem erklärte, sind „Politiker den Bürgern verpflichtet, die jeweils beste Lösung zu erarbeiten“.

Zur Stärkung der demokratischen Kultur gehört Diskussionsfähigkeit. Angst zu schüren oder mit Falschmeldungen zu arbeiten gehört nicht dazu. Könnten die EU-Gegner einmal den EU-Vertrag aufgrund dessen, was drin steht, diskutieren? Ohne falsche Behauptungen über Todesstrafe, Aufrüstungspflicht, EU-Militarismus?

„Ratifikationsverfahren fortsetzen“: Es stimmt, der Lissabon-Vertrag kann nur nach Ratifikation durch alle 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten. Die Behauptung, dass er ohne die Ratifikation Irlands in Kraft gesetzt werden soll, ist ein juristischer Unfug. Dafür wäre nämlich eine Änderung des EU-Vertrags erforderlich, die wiederum ratifiziert werden müsste.

Bis heute haben 23 Staaten ihre parlamentarischen Genehmigungsverfahren abgeschlossen, fünf taten dies nach dem irischen Referendum. In drei Staaten läuft das Verfahren noch. Hier wird weder Demokratie noch internationales oder nationales Recht missachtet. Das Völkerrecht kennt sogar eine Verpflichtung, alles zu unterlassen, was Ziel und Zweck des Vertrags vereiteln würde. Es ist daher nicht erkennbar, was an Ratifikationen, die nach dem 12. Juni erfolgten, undemokratisch oder unrechtmäßig sein soll.

Die Demokratie in der EU. Die Manifestautoren bezwecken keine Demokratisierung der EU-Institutionen, sondern eine Abwehr der EU. Wo sind ihre greifbaren Ideen für ein „verbessertes“ Europa? Manifest bedeutet „handgreiflich gemacht“. Genau das bleiben die Autoren aber schuldig.

Die Autoren verkennen die derzeitige Rechtslage und auch den Inhalt des EU-Vertrags, wenn sie den EU-Institutionen pauschal die demokratische Legitimation absprechen. Wie ist das vereinbar mit dem direkt gewählten Europäischen Parlament, das wir im Juni 2009 neu wählen werden?

Bei der Bestellung des Kommissionspräsidenten und der Verantwortung der Kommissionsmitglieder stellt der Lissabon-Vertrag strengere Regeln auf. Warum wird das bekämpft? Das Manifest forderte die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Dabei würde der neue Vertrag bei der Subsidiaritätskontrolle den nationalen Parlamenten eine wesentliche Funktion einräumen.


Ja zu Demokratie, aber nein zu Wahlen?

Der Vertrag von Lissabon sieht erstmals das europäische Bürgerbegehren vor. Die europäische Volksabstimmung, für die sich Österreich eingesetzt hat, war leider nicht durchzusetzen. Wer gesamteuropäische Demokratie fordert, kann nicht gleichzeitig gesamteuropäische Wahlen und Abstimmungen ausschließen.

Schließlich ist es Unsinn, die Grundfreiheiten des modernen Wirtschaftslebens (freier Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen) gegen soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit auszuspielen. Das europäische Lebensmodell besteht gerade darin, Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Schutz und Ökologie zu vereinen. Nur durch beharrliche Arbeit an allen diesen Komponenten können wir in einer globalisierten Welt bestehen.

Gerade die Debatte der letzten Monate in Österreich hat auch Defizite unserer Diskussionskultur aufgezeigt. Information, Transparenz, Diskussion sind die Grundlagen für ein besseres Verständnis der EU. An dem sollten alle interessiert sein: EU-Freunde, EU-Gegner, jene, die sich zu wenig informiert fühlen, Parlament, Regierung, Medien, aber auch EU-Institutionen.

Botschafter Dr. Rudolf Lennkh leitet die integrations- und wirtschaftspolitische Sektion im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.


meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2008)

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6 Kommentare
mastermind
31.07.2008 13:12
0 0

Ausdrucken des Artikels kann man sich sparen!

Der Herr Botschafter hat hier einiges unter den Tisch fallen lassen:

Parlament? (Gleiches Wahlrecht, Initiativrecht)

Bürgerbegehren: Wirkungslos (Beschäftigungstherapie)

PS: bitte nicht vergessen, dass Einsätze der Battlegroups vom Ministerrat beschlossen wird. --> Kriegseinsätze ohne Parlament

Und Subsidarität: das Überwacht der EUGH. Auf den ist leider kein Verlass.

lg


jensito
31.07.2008 10:42
0 0

parlamentarische Demokratie

Weil der Autor greifbare Ideen für ein verbessertes Europa vermisst:
Ich bin zwar kein Gegner, aber wie wäre es damit: Die EU-Kommission geht aus den Wahlen zum Europaparlament hervor - es müssen Mehrheiten gesucht und Koalitionen geschmiedet werden. Der Kommissionspräsident wird vom EU-Parlament gewählt.
Oder: Der Kommissionspräsident wird direkt von der europäischen Bevölkerung gewählt. Die entsprechenden Kanditaten müssten sich auf jeden Fall entsprechend präsentieren.
Und nach einer solchen Wahl könnte sich auch kein Österreicher mehr über die diversen "Diktate" aus Brüssel beschweren - auf eine gewisse Art ist man ja mit schuld, weil man "die da oben" ja immerhin gewählt hat. Oder man hat für eine starke Opposition gesorgt.

Aber ich bin mir sicher, dass auch eine Veränderung in dieser Hinsicht in Österreich auf Ablehnung stoßen würde.

Ophicus
31.07.2008 09:39
0 0

Denkfehler

Auch wenn ich die Vorschläge des Manifestes zum überwiegenden Teil ablehne - in einem Punkt haben die Autoren schon recht. Der Umgang mit dem irischen Referendum ist peinlich.
Dass es im Endeffekt nicht die EU sondern die irische Regierung ist, die ein allfälliges zweites Referendum ansetzt ist schon richtig. Dass der Druck aus der EU dazu recht groß ist kann aber wohl niemand bestreiten. Die Wortmeldungen diverser Politiker zu dem Thema - von Sarkozy bis Gusenbauer - sind zu zahlreich um ignoriert zu werden. Die Optik ist aber katastrophal - auch und gerade für Befürworter des Vertrages. Denn was gefordert wird ist ja nicht einfach nur ein zweites Referendum, sondern ein Referendum mit dem "richtigen" Ergebnis. Das bedeutet nicht nur Druck auf die irische Regierung sondern auch Druck auf den irischen Wähler. Sogar die Drohung eines Rauswurfes wurden schon geäußert. Zwar ohne rechtliche Grundlage und wohl ohne Chance zur Umsetzung, aber mit Einschüchterungspotential. Demokratisch?

roger
31.07.2008 07:57
0 0

Begräbnis für den Lissabon-Vertrag

Der Vertrag von Lissabon ist tot, das Begräbnis wird von seinen fanatischen Anhängern hinausgezögert. Die peinlichen Wiederbelebungsversuche der Eurokraten erinnern schon fast an Leichenschändung.

Zur Todesstrafe:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um...
...einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden..."

Das heißt, in der Grundrechtecharta und damit dem Reformvertrag ist die Todesstrafe nicht mehr grundrechtswidrig! Wenn das kein Skandal ist, was dann?

Antworten roger
31.07.2008 08:03
0 0

Zum europäischen Bürgerbegehren

"Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen."

Fußangeln:
1.) erhebliche Anzahl von Mitgliedsstaaten: es reichen also nicht 1 Million Unterschriften von z.B. Österreichern und Deutschen
2.) Man darf die Kommission auffordern Vorschläge zu machen. Dies kann, muss aber nicht, zu einem Gesetz oder zu einer Änderung eines Gesetzes führen.

Fazit: es wird ein machtvolles Instrument vorgetäuscht. Das Ganze hat mehr mit Werbung für den Vertrag, als mit Demokratie zu tun.

Antworten Antworten Ophicus
31.07.2008 09:41
0 0

Re: Zum europäischen Bürgerbegehren

Im Gegensatz zu den machtvollen Instrumenten der Demokratie, die wir in Österreich haben?
Sehr viel mehr kann ein Volksbegehren auch nicht.

Hinweis

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