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Unbarmherziges Gnadenrecht

08.01.2009 | 18:27 | GASTKOMMENTAR VON MICHAEL CHALUPKA (Die Presse)

Mit der Idee der „Patenschaft“ für gut integrierte Ausländer wird eine Verpflichtung des Staates auf Privatpersonen oder humanitäre Organisationen abgewälzt.

Ich bin im Leo!“, ruft ein Kind den anderen Kindern beim Fangenspielen zu. Im „Leo“ hat es nichts zu befürchten, dort wird es nicht gefangen, es fühlt sich sicher und geschützt.

Es gab eine Zeit, da war Österreich Leo. Und zwar für jene Menschen, die vor Terror, Folter und Angst ihre Heimat verlassen mussten und hier Asyl fanden. Dieses Österreich hat in den letzten Jahren Schaden genommen, indem es den Schutzgedanken mit dem der Abwehr getauscht hat.

Davon ist auch der neue Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Inneres durchdrungen. Obwohl es einfach darum geht, ein Problem zu lösen. Ein Problem, das Familien, Männer und Frauen haben, die in Österreich Wurzeln geschlagen haben, die gut integriert sind, die vielleicht schon arbeiten und die Kinder haben, die hier in die Schule gehen, Freunde haben und oft besser Deutsch als ihre Muttersprache sprechen, denen aber eines fehlt: das Recht, hier bleiben zu dürfen. Sie leben deshalb in dauernder Unsicherheit und Angst, jederzeit ihre mühsam aufgebaute Existenz zu verlieren.

Viele der integrierten Männer und Frauen haben längst das Menschenrecht zu bleiben erworben. Allerdings war die Anerkennung dieses Rechtes bislang ein reiner Gnadenakt des Innenministeriums. Der Verfassungsgerichtshof hat deshalb festgestellt, dass das bisher existierende Gnadenrecht bei der Erteilung humanitärer Aufenthaltstitel um ein Antragsrecht zu ergänzen ist.


Wieder keine Lösung

Schon vor und nach diesem Spruch der Höchstrichter haben viele Bürgerinitiativen und NGOs die Schaffung eines eigenständigen Bleiberechtsgesetzes gefordert. Damit sollten jene Menschen, die sich schon jahrelang ohne regulären Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten, endlich legalisiert werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass es vielfach nicht die Schuld der Betroffenen war, die zur Lähmung der Behörden geführt hat, sondern ein klares Versagen der Politik. Die jahrelange Dauer von Asylverfahren, unterbesetzte Behörden und mangelhafte erstinstanzliche Entscheidungen dürfen nicht zulasten betroffener Familien gehen.

Der vorliegende Entwurf der Bleiberechtsregelung bietet wieder keine Lösung. Auch dem Verfassungsgerichtshof wird nicht Genüge getan. „Statt einer menschenrechtskonformeren Regelung wird ein Gnadenrecht durch ein noch komplizierteres Gnadenrecht ersetzt“, konstatiert der Generalsekretär von Amnesty International, Heinz Patzelt.

Dass das „kompliziertere Gnadenrecht“ unbarmherzig ist, zeigt sich an zwei zentralen Punkten des Entwurfs: an der Idee der „Patenschaften“ und an der vorgeschlagenen Kompetenzverlagerung zu den Landeshauptleuten.

Mit der Idee, dass private „Paten“ eine finanzielle Garantieerklärung für Menschen übernehmen sollen, die ein Bleiberecht erworben und in Österreich Wurzeln geschlagen haben, wird eine humanitäre und menschenrechtliche Verpflichtung des Staates auf Privatpersonen oder humanitäre Organisationen abgewälzt. Caritas-Direktor Michael Landau trifft die Sache im Kern, wenn er meint: „Es ist zu befürchten, dass diese Art der Patenschaften, die weit über bisherige Formen hinausgehen, völlig neue Abhängigkeiten schafft. Es besteht etwa die Gefahr der Ausbeutung von Frauen durch ihren männlichen ,Paten‘.“ Landaus Frage, die er Mittwoch öffentlich an Innenministerin Fekter gestellt hatte („Nehmen Sie hier neue Formen der Sklaverei in Kauf?“), ist bis dato unbeantwortet.

Der wenig lösungsorientierte Ansatz des Entwurfs wird auch beim Eiertanz um die Kompetenzen, die der Entwurf den Landeshauptleuten zugestehen will, deutlich: Der Landeshauptmann kann – muss aber nicht – einen Beirat einrichten, der ihn berät, ob jemand die Kriterien eines Bleiberechts erfüllt. Die Empfehlung seines Beirats kann der Landeshauptmann auch ignorieren. Er muss jedoch seinerseits das Innenministerium informieren, falls er positiv entscheiden möchte, damit dieses rechtzeitig eingreifen kann und die Entscheidung des Landeshauptmannes noch für nichtig erklären kann, bevor dieser sie überhaupt erlassen hat.

So bleibt eben alles, wie es ist: Wenn das Innenministerium nicht will, kann der Landeshauptmann samt Beirat kopfstehen. Gemacht wird also nur, was unbedingt nötig ist, oder gar ein bisschen weniger.

Dabei müsste es doch im ureigensten Interesse unserer Gesellschaft und damit auch der Bundesregierung liegen, möglichst viele zur Antragstellung zu bewegen, damit sie ihre Leistungen und Potenziale einbringen können, um zu ihrer neuen Heimat etwas beitragen zu können.


Innenministerium nimmt Rat nicht an

Österreich würde davon profitieren, wenn Menschen, die sich ohnehin schon Jahre im Land aufhalten, nicht von Sozialleistungen oder ausbeuterischen Schwarzarbeitsverhältnissen abhängig wären, sondern sich legal selbst erhalten und damit selbstbestimmt leben könnten.

Was es anstatt des nun vorliegenden Entwurfes braucht, ist ein Gesetz, das allen Antragstellerinnen und Antragsstellern, die gut integriert hier leben, einen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren ermöglicht.

Die Bürgerinitiativen und NGOs haben ihre Mitarbeit angeboten. Sie haben viel Wissen und Erfahrungen in jahrelanger Arbeit mit den Betroffenen angesammelt. – Bislang wollte das Innenministerium davon nichts wissen. Das Angebot gilt weiter, denn der Gesetzesentwurf muss völlig neu geschrieben werden.

Österreich braucht einen fairen Umgang mit allen Menschen – egal welcher Herkunft– und einen menschenrechtskonformen Umgang mit Schutzsuchenden, das sind wir unserer humanitären Tradition schuldig!


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