Der Rechnungshof warnte schon 2003

Einige Klarstellungen zu Prüfungen der Hypo durch den Rechnungshof, OeNB-Pensionen und hausinterner Transparenz.

Die von Herbert Skarke in einem Gastkommentar in der „Presse“ (12. März) kritisierte Ex-Post-Kontrolle des Rechnungshofes ist in der Verfassung festgelegt. Diese Kontrolle im Nachhinein ist Grundvoraussetzung für die Unabhängigkeit der Prüfer. Auch Wirtschaftsprüfer sind laut Unternehmensgesetzbuch (UGB) von Abschlussprüfungen ausgeschlossen, wenn sie in Managementaufgaben oder in Entscheidungsfindungen eingebunden sind. Auf Basis seiner verfassungsmäßigen Unabhängigkeit zeigt der Rechnungshof mit seinen Prüfungen Zahlen und Fakten auf und schafft Transparenz. Dadurch können Fehlentwicklungen in der Zukunft vermieden und ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet werden.

Bei der Hypo Alpe Adria warnte der Rechnungshof bereits 2003 vor den Risken. Eine aufgrund des Risikopotenzials ins Auge gefasste Follow-up-Überprüfung blieb dem Rechnungshof verwehrt. Die Hypo-Alpe-Adria-Bank teilte dem Rechnungshof 2006 mit, dass durch Änderungen der Eigentümerstruktur im Jahr 2005 – konkret die Einrichtung einer Mitarbeiterstiftung – keine Mehrheitsbeteiligung des Landes Kärnten mehr gegeben sei. Damit war der Rechnungshof als Prüfer ausgeschlossen.

Zwei weitere Hypo-Berichte

Eine Haftung der öffentlichen Hand begründete – anders als noch nach der Rechtslage vor 1977 – keine Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Hypo-Haftungen war damit nicht möglich. Der Rechnungshof wies bereits 2007 auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Erweiterung seiner Kompetenzen hin. 2008 und 2009 machte er erneut auf die Gefährdungspotenziale der Übernahme von Haftungen durch Banken aufmerksam.

Seit der Verstaatlichung der Hypo und der damit wieder eingeräumten Prüfmöglichkeit legte der Rechnungshof bereits zwei Berichte – zum Bankenpaket und den Haftungen – vor. Zwei weitere stehen kurz vor ihrer Veröffentlichung, darunter auch die von Herrn Skarke zitierte Prüfung der Verstaatlichung, die auf Ersuchen des Nationalrats erfolgte.

Höher als das Kanzlergehalt

Entgegen der Meinung Skarkes lebt der Rechnungshof sehr wohl auch Transparenz im eigenen Haus. Er unterzog sich der Prüfung des dänischen, schweizerischen und deutschen Rechnungshofes. Im entsprechenden Bericht, der dem Nationalrat vorgelegt wurde und auf seiner Website nachzulesen ist, wird dem Rechnungshof ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt und bestätigt, dass er internationale Prüfstandards erfüllt.

Zu dem von Herrn Skarke angesprochenen Thema der Nationalbank machte der Rechnungshof darauf aufmerksam, dass die durchschnittliche OeNB-Jahrespensionsleistung ohne Berücksichtigung der Direktoren bei 87.800 Euro liegt. Die OeNB-Pension war höher als die durchschnittlichen OeNB-Gehälter in der Höhe von 86.300 Euro. Zum Vergleich: Bundesbeamte erhalten durchschnittlich 37.200 Euro Pensionsleistung jährlich. Die Direktorenpensionen der OeNB lagen bei 462.731 Euro und waren damit wesentlich höher als der Aktivbezug des Bundeskanzlers.

Der Rechnungshof liefert mit seinen Empfehlungen die Basis für den Gesetzgeber, notwendige Reformen zu setzen. Im Fall der OeNB-Pensionen sind bereits erste Schritte in Richtung Harmonisierung erfolgt. Für bestehende Pensionen ist nun ein höherer Pensionssicherungsbeitrag vorgesehen. In Zeiten immer knapper werdender Budgets müssen alle einen Beitrag zur finanziellen Nachhaltigkeit leisten. Dies betrifft, wie die Prüfungen des Rechnungshofes zeigen, alle Bereiche der öffentlichen Hand – auch die OeNB.

Dr. Josef Moser (geboren 1955 in Lienz) ist Verwaltungsjurist und seit 2004 Präsident des Österreichischen Rechnungshofes.

E-Mails an :debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2015)

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