Es gilt die amtliche Schuldvermutung!

Der gezielte Angriff auf das Bankgeheimnis ist Ausdruck des tiefen Misstrauens der Politik und weiter Teile der Gesellschaft gegen finanzielle Unabhängigkeit, Vermögensbildung und materielle Erfolge von Leistungsträgern.

Die Gegenfinanzierung der vorerst auf Koalitionsebene vereinbarten Steuerreform steht auf tönernen Füßen. Das wissen auch die politischen Akteure. Also verlassen sie sich nicht nur auf sehr bescheidene Einsparungen und schon üppigere Steuererhöhungen.

Diesmal gibt es zu alledem eine handfeste gesellschaftspolitische Gegenfinanzierung. Wie das geht? Ganz einfach: Durch einen weitreichenden Eingriff in die liberalen Schutz- und Freiheitsrechte, deren Ausdruck in einem besonders sensiblen Lebensfeld – dem Geldleben – das Bankgeheimnis ist. Jeder Einzelne soll nach Absicht der Regierung für die Behörden zum gläsernen Menschen werden.

Der Stellenwert des Bürgers

Der staatlichen Willkür müssen ordnungspolitisch aber dort enge Grenzen gesetzt werden, wo sie in das Leben des einzelnen Menschen nachhaltig eingreift. Ob diese Grenzen aufgelöst werden sollen, ist eine eminent gesellschafts- und demokratiepolitische Frage. Und eine Frage, welchen Stellenwert der mühsam errungene liberale Rechtsstaat in Zukunft für die Bürger haben soll.

Derzeit muss die Behörde gegenüber einem unabhängigen Richter einen begründeten Verdacht vorbringen, um in einem rechtsstaatlichen Verfahren Einblick in die Bankkonten zu bekommen. Das stellt zwar das Justizministerium zufrieden, nicht aber den Fiskus, der jetzt Milliarden aus der Betrugsbekämpfung holen muss – und auch nicht die Regierung, die allein aus dem Kampf gegen Steuerunehrlichkeit 1,9 Milliarden Euro für die Gegenfinanzierung der Reform „holen“ will.

Deshalb sollen die Voraussetzungen für eine umfassende Einschau in die Finanzen von Unternehmen und Privaten geschaffen werden. Hiefür soll ein zentrales Kontenregister eingerichtet werden. In diesem können dann Behörden ohne begründeten Verdacht und ohne richterliche Mitwirkung Einblick in die Kontobeziehungen der Bürger nehmen. Nach Willkür und freiem Ermessen...

Initiiert wurde dies von denselben politischen Parteien, die in Programm und Sonntagsrede nicht müde werden, den mündigen Bürger und dessen Freiheit und Eigenverantwortung zu beschwören und ständig nach liberalen Rahmenbedingungen für die Leistungsträger rufen. Die gesellschaftspolitische Wirklichkeit steht dem allerdings diametral entgegen: Der gezielte Angriff auf das Bankgeheimnis ist Ausdruck einer Grundhaltung der „Obrigkeit“ gegenüber dem Staatsbürger, gerade in Geldangelegenheiten: Es gilt die amtliche Schuldvermutung!

So hat jüngst die renommierte „Neue Zürcher Zeitung“ in einem Bericht zum Thema verwundert festgestellt: „Dabei wird offenbar vergessen, dass das Bankgeheimnis aus liberaler Sicht vor allem ein Freiheitsrecht darstellt: Es dient dem Schutz der finanziellen Privatsphäre vor Übergriffen durch den Staat. Modischer gesprochen geht es um informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz, die in anderen Bereichen gern eingefordert werden.“

Anschlag auf die Privatsphäre

Seltsam tatsächlich, wie „unaufgeregt“ die öffentliche Meinung mit diesem Anschlag auf die Privatsphäre umgeht. Denn während jede im öffentlichen Raum installierte Überwachungskamera zu einer umfassenden Diskussion über den Datenschutz und das drohende Szenario vom „gläsernen Menschen“ führt, wird die Abschaffung des Bankgeheimnisses von vielen dieser Exponenten mit klammheimlicher Freude zur Kenntnis genommen.

Kuriose Datenschutzsensibilität

Wo bleiben die Politiker, denen der liberale Rechtsstaat ein Wert an sich ist und die auch bereit sind, für diese Errungenschaft der aufgeklärten, westlichen Gesellschaften auf die Barrikaden zum Schutze des „Mehr privat – weniger Staat“ zu steigen? Jedenfalls verursacht die Videoüberwachung etwa am Wiener Praterstern bei den Datenschützern mehr Aufruhr und Unbehagen als ein zentrales Kontoregister, in das die Behörde jederzeit Einsicht in die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers nehmen kann.

Eine seltsame Datenschutzsensibilität? Durchaus, aber Geld und Vermögen sind per se für viele verdächtig, und die Neidgesellschaft unterstellt dem Bürger im Zweifelsfall eher zu Unrecht Erworbenes als hart Erarbeitetes.

Dass all dies dem Wirtschaftsstandort Österreich nicht guttut, liegt auf der Hand. Die „Neue Zürcher Zeitung“ weiter: „Das auffällige Schweigen in Österreich irritiert auch deshalb, weil mit der Aufweichung des Bankgeheimnisses nur Symptombekämpfung betrieben wird. Die Hinterziehung von Steuer- und Sozialabgaben entsteht erfahrungsgemäß nicht im luftleeren Raum, sondern sie stellt eine Gegenreaktion dar, wenn Bürger die Steuer- und Abgabenlast als zu hoch empfinden. Jedoch will die Regierung die hohe Abgabenquote in Österreich mit der Steuerreform nicht wirksam reduzieren. Das Grundproblem eines überdimensionierten Steuerstaates bleibt damit erhalten. Aber es geht damit ein Stück Freiheit verloren.“

Österreich ist anders: Welche Dynamik und Dimension dieses wertepolitische „Anderssein“ annehmen kann und welche massiven Missbrauchsmöglichkeiten drohen, zeigt die einschlägige Erfahrung mit dem zentralen Register in Deutschland, wo es dieses Verfahren seit 2005 gibt. Regierung und Parlament sei deshalb der Bericht der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, aus dem Vorjahr empfohlen. In Deutschland kann mittlerweile fast jede Behörde auf alle Bankverbindungen jedes Bankkunden zugreifen, ohne den Betroffenen auch nur zu benachrichtigen.

Das Ergebnis spricht für sich: 2012 gab es bereits 73.000 Kontoabfragen, um 15,5Prozent mehr als 2011. Und 2013 hat sich die Abfragefrequenz mit mehr als 143.000 praktisch verdoppelt. Dazu die Datenschutzbeauftragte im Resümee: „Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen.“ Dies betreffe die Anzahl der Abfragen ebenso wie die abgefragte Datenmenge.

„Mehr Staat – kein privat“

Österreich könnte sich diesen leidvollen Erfahrungsweg zu „mehr Staat – kein privat“ ersparen, indem es den weisen Rat Äsops befolgt: „Quidquid agis, prudenta agas et respice finem!“ Doch als gelernter Österreicher kann man getrost Wetten darauf abschließen, dass die Zuwachsraten beim Kontoabruf hierzulande die deutschen Werte schon bald in den Schatten stellen werden.

Auslöser ist nicht allein die Budgetnot. Nein, der finale Schlag gegen das Bankgeheimnis hat psychologische Wurzeln. Das Hauptmotiv ist das tiefe Misstrauen der Politik und weiter Teile der Gesellschaft gegen finanzielle Unabhängigkeit und Freiheit, gegen Vermögensbildung des Einzelnen und die materiellen Erfolge jener, die als Leistungsträger gelten.

Es gilt die verschärfte Schuldvermutung!

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR



Mag. Michael Ikrath
(61), Jurist, ist seit 2004 Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes. Nach Stationen bei der Industriellenvereinigung, Henkel Austria und der Girozentrale leitete er mehrere Jahre die Konzernkommunikation der Erste Bank. Von 2003 bis 2013 Nationalratsabgeordneter der ÖVP, Vorsitzender des Justizausschusses und Justizsprecher der Volkspartei. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2015)

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