Zeit, vor der eigenen Türe zu kehren, liebe Sektion 8

Die Zurufe aus der SPÖ an die Grünen zum Bankgeheimnis sind mehr als entbehrlich.

Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein kriminelles Verhalten gegenüber Millionen von ehrlichen Steuerzahlern. Ich spreche mich daher seit Langem für die Abschaffung des Bankgeheimnisses zur Steuerbetrugsbekämpfung aus.

Österreich war bekanntlich das letzte Land, das dem automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten auf EU-Ebene zustimmte – nicht ohne Druck von außen. Wir begrüßten daher die Initiative der Regierung, forderten aber von Anfang an deutliche Verbesserungen im Interesse des Daten- und Rechtsschutzes.

Es folgte eine Debatte, in der mit der Verbreitung von Halbwahrheiten und Unterstellungen Ängste in der Bevölkerung geschürt und Panikmache betrieben wurden. Dass die Neos damit politisches Kleingeld machen wollten, verwundert nicht. Anstatt seriös den Rechts- und Datenschutz zu beleuchten, argumentieren auch Eva Maltschnig und Rafael Wildauer in ihrem Gastkommentar vom 18.6. losgelöst von Fakten.

Hinsichtlich des Kontenregisters und der Kontenöffnung richten sie uns aus, die Berücksichtigung des Datenschutzes sei unseriös und unverhältnismäßig. Mit dem überzogenen Datenschutzargument würden wir Beharrungskräfte in der ÖVP unterstützen. Uns auch noch ins Eck der Schutzpatrone der Steuerhinterzieher zu stellen, grenzt an Rufschädigung.

Beschleunigte Steuerprüfung

Die Möglichkeit der Abfrage im Kontenregister, die nur im Straf-, Finanzstrafverfahren und in Abgabenverfahren zulässig sein soll, bringt einen großen Fortschritt zur Beschleunigung von Abgabenprüfungen. Endlich kann die Finanz rasch herausfinden, wer wo ein Konto hat, ohne 800 Banken einzeln abzufragen. In der Vergangenheit führte das Fehlen dieses Registers zu erheblichen Verlängerungen von Prozessen. In den Verhandlungen konnten wir eine Einschränkung bei Abfragen erreichen, abgesichert durch eine Verfassungsbestimmung: Nur Finanz und Justiz können abfragen. Im Gegensatz zu Deutschland sind Sozialämter also ausgeschlossen.

Es geht um sensible Daten

Maltschnig und Wildauer halten das Datenschutz-Argument für „vorgeschoben“. Schlüssige Begründungen gibt es nicht. Dass die Öffnung von Konten einen Grundrechtseingriff darstellt, wird ignoriert. Damit offenbaren sie ihre Ahnungslosigkeit in Rechtsschutzfragen. Bei der Einschau in Konten geht es um sensible Daten. Genau deshalb pochten wir darauf, dass es neben klar definierten Voraussetzungen für den Zugriff auf Konten einer richterlichen Genehmigung bedarf – wie derzeit bei gerichtlichen Strafverfahren.

In der zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen erzielten Grundsatzeinigung über Kontenöffnungen konnten wir trotz anfänglicher Widerstände der Koalition erreichen, dass ein Richter am Bundesfinanzgericht die Einschau in Konten innerhalb von drei Tagen genehmigen muss. Gegen diese Entscheidung kann bei einem Dreier-Senat ohne aufschiebende Wirkung berufen werden. Auch in Finanzstrafverfahren gibt es künftig eine analoge Regelung.

Damit wurde ein Weg gefunden, Steuerbetrug effektiv unter Wahrung des Daten- und Rechtsschutzes zu bekämpfen – ein Meilenstein. Wenn eine Kontenöffnung ungerechtfertigt ist, wird sie vom Richter abgelehnt. Warum diese Lösung den Finanzminister „lahmlegen“ soll, wie uns Maltschnig und Wildauer weismachen, müssen sie erst erklären. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder ist jedenfalls der Meinung, dass Kontenöffnungen künftig leichter möglich sein werden als bisher. Liebe Sektion 8, es ist Zeit, vor der eigenen Türe zu kehren: Stichwort Rot-Blau.

Bruno Rossmann ist studierter Volkswirt
und Budgetsprecher der Grünen.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2015)

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