Eine Reform an den Unis, die die Dinge voranbringt

Novelle zum Universitätsgesetz erweitert die Karriereperspektiven.

Perspektiven braucht das Land. Laufbahnstellen für Lehre und Forschung an unseren Universitäten geben jungen Kolleginnen und Kollegen langfristige Perspektiven und unserem Land das innovative Milieu, das eine wichtige Voraussetzung für eine florierende und gesunde Gesellschaft ist.

Die auf verschiedensten Ebenen in den vergangenen Jahren intensiv diskutierte Thematik einer zeitgemäßen Partizipationsstruktur an unseren Universitäten führte dieses Jahr zu einem positiven Entwurf zur Novellierung des Universitätsgesetzes. Die stark leistungsorientierte Komponente der universitären Karrieren formte eine Generation von hoch engagierten Forscherinnen und Forschern, und verstärkte den Ruf nach einer Modernisierung der traditionellen Strukturen.

Der Abschied von der Polarisierung hin zu einer neuen Verteilung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Verantwortung und Autorität in universitärer Forschung und Lehre ist ein breites und drängendes Anliegen geworden.

Weniger als zehn Prozent der österreichischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören der Kurie der Universitätsprofessorinnen und -professoren an – und damit jenem kleinen Personenkreis, der gemeinsam mit den Rektoraten die Hauptverantwortung für einen Großteil der universitären Entscheidungen trägt. Dieses historisch gewachsene Ungleichgewicht bedarf einer zeitgemäßen Anpassung.

Schrittweise Angleichung

Ein erster wichtiger Schritt erfolgte mit dem geltenden Kollektivvertrag an Universitäten. Die darin abgebildeten Profile der Professorinnen und Professoren unterscheiden sich im Aufgaben- und Verantwortlichkeitsprofil nicht mehr. Die vorliegende Gesetzesnovelle sieht eine schrittweise Angleichung der Kurienzuordnung im Sinn internationaler Vergleichbarkeit vor und bringt damit eine stärkere Sichtbarkeit und Attraktivität des Universitätsstandorts Österreich.

Besonders wertvoll und zeitgemäß ist in diesem Kontext die Weiterentwicklung der Möglichkeit, Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten in die Kurie der Universitätsprofessorinnen und -professoren überzuleiten.

Erhöhter Frauenanteil

Mit Einbindung der Senate wird damit einer größeren Anzahl von Universitätsdozentinnen und -dozenten ermöglicht werden, dauerhaft der Gruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren anzugehören.

Weiteres ist die Abbildung eines Karriereweges für Assoziierte Professorinnen und Professoren nach Kollektivvertrag im Organisationsrecht und Schaffung eines vereinfachten Berufungsverfahrens für diese Gruppe ein innovativer wichtiger Schritt. Mit dieser Regelung erfährt der im Kollektivvertrag bereits vorgezeichnete neue Karriereweg (Tenure Track) seine Umsetzung im Organisationsrecht.

Dadurch würde sich auch der Frauenanteil der Kurie der Universitätsprofessorinnen und -professoren erhöhen und die Besetzung von universitären Gremialorganen quotengerecht erleichtert.

Überaus wertvoll ist die fundierte Auseinandersetzung mit den aktuell sehr unterschiedlichen Qualifizierungsverfahrensweisen an unseren Universitäten durch Einbindung der Senate. Damit bringt die Novelle einen entscheidenden Vorstoß in Richtung verbesserte Karriereperspektiven, internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidend wäre nun, dass dieser intensive Reformdiskurs auch die entsprechende Umsetzung erfährt!

Sandra Wallner-Liebmann ist assoziierte Professorin an der Medizinischen Universität Graz, seit vielen Jahren hochschulpolitisch aktiv und Sprecherin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtagsklubs der Steirischen Volkspartei.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2015)

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