Am 16. Juni war es so weit. Nach sorgsam abgeschirmten Beratungen der Regierungsparteien wurde dem Wissenschaftsausschuss im Parlament ein Entwurf für eine Novelle zum Universitätsgesetz 2002 übermittelt. Wer die Realität an den Unis nicht aus eigener Wahrnehmung kennt und die Lobeshymnen von Minister Hahn auf diese Regierungsvorlage hört, könnte fast glauben, die 2002 eingeleitete und nunmehr holprig fortgesetzte Uni-Reform wäre wirklich das Gelbe vom Ei.
Das UG 2002 macht angeblich Schule im Ausland? Wieso muss es dann nach wenigen Jahren an 146 Textstellen wieder repariert werden? Die wirklichen Probleme, unter denen die an den Unis operativ Tätigen täglich leiden, nämlich Überbürokratisierung und Unterfinanzierung, werden in dieser Novelle nicht einmal in den Erläuterungen erwähnt. Bisher ist kein Land bekannt, dessen Wissenschaftspolitiker uns neiderfüllt über die Schulter blicken.
Kontrolle wird verschärft
Im Gegenteil: Es spricht sich herum, dass – wie so oft in der österreichischen Hochschulpolitik mit ihrem josefinisch-aufgeklärten Sendungsbewusstsein und ihrem kafkaesken Hang zu Detailregelungen – die Absicht, die Unis in die volle Autonomie zu entlassen, zwar richtungweisend war, aber zugleich durch massive Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Ministeriums wieder relativiert wurde. Diese Tendenz wird in der Regierungsvorlage nicht abgebaut, sondern verschärft:
1. Bereits durch die im UG 2002 erstmals vorgesehenen Leistungsvereinbarungen wurde dem Wissenschaftsminister ein bisher nie da gewesenes Instrument der strategischen Detailsteuerung des universitären Lehr- und Forschungsbetriebs in die Hand gegeben, das nunmehr durch zusätzliche Gestaltungsvereinbarungen ergänzt werden soll. Das mag aus übergeordneten wissenschaftspolitischen Gründen da und dort sogar sinnvoll sein, hat aber mit Stärkung der Autonomie wenig zu tun.
Der Lösungsansatz wäre eine klare gesetzliche Aufgabenteilung zwischen einem autonomen und einem staatlichen Wirkungsbereich und nicht eine verwirrende Mischung aus Kreuz- und Quermitbefassungen universitärer und ministerieller Instanzen. Wenn das Ministerium schon Mitwisser und Mitmischer sein soll, dann wäre es einfacher, in Analogie zum FWF und anderen staatlich finanzierten F&E-Einrichtungen gleich je einen fachlich kompetenten Ressortbeamten in alle Uniräte zu entsenden.
2. Im Widerspruch zur Aussage von Minister Hahn während einer öffentlichen Veranstaltung am 15. Juni sieht die Regierungsvorlage sehr wohl die Möglichkeit vor, dass der Minister hinkünftig bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit einer Uni einen Universitätskurator einsetzen kann (siehe neuer Absatz 13 zum § 12). Denkbar wäre also der Fall, dass bei fortgesetzter globaler Finanz- und Wirtschaftskrise die Drittmitteleinnahmen der Unis erheblich schrumpfen, der extrem belastete Staatshaushalt z.B. schon 2011 keine Aufstockung der Globalzuwendungen gestattet und die Unis daher zweifach unverschuldet in die Illiquidität schlittern.
Staatlicher Oberaufseher
Und die passende Antwort der Politik wäre dann die Einsetzung eines Universitätskurators? Dann sollte man diesen Kurator besser „Superintendenten“ nennen, denn einen solchen staatlichen Oberaufseher hat es an den Unis schon einmal gegeben, und zwar in der Zeit der Gegenreformation.
3. Über die Kompetenzverschiebungen zwischen Senat und Rat mag man auch geteilter Meinung sein. Jede Stärkung des Universitätsrates, der aus universitätsfremden Personen besteht, entzieht jedenfalls dem Senat als einzigem demokratisch legitimierten Organ Kompetenzen und beschränkt daher die autonome Willensbildung der Lehrenden und Forschenden.
Eine von den Senatsvorsitzenden aller Unis unterzeichnete Stellungnahme kritisiert, „dass die Regierungsvorlage dem Ziel der Stärkung der Autonomie keineswegs förderlich wäre, sondern das genaue Gegenteil bewirken würde“. Die Senatsvorsitzenden haben auch weitere Bedenken formuliert, z. B. gegen eine obskure monopolistische Qualitätssicherungseinrichtung für Curricula und gegen Änderungen betreffend Studieneingangsphase und Berufungsverfahren. Sie kommen einstimmig zur Erkenntnis, „dass wir das Gesetz in der gültigen Form gegenüber der Regierungsvorlage eindeutig vorziehen“.
Studenten nicht eingebunden
Heftige Kritik an der Regierungsvorlage kommt auch von Seiten der Studierenden und der Belegschaftsvertreter, die nie wirklich in die Beratungen eingebunden waren sondern, wie unlängst die Uniräte, vom zuständigen Minister mit pastellfarbenen Powerpoint-Präsentationen und PR-Floskeln abgespeist wurden. Es wäre daher dringend erforderlich, dass wenigstens der Wissenschaftsausschuss die Initiative ergreift und in diesen Tagen noch eine offene Diskussion auch mit kritischen Vertretern der Betroffenen führt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.07.2009)

Yigg
Webnews
Mr. Wong
Delicious
Facebook
Scoop
Google














