Soziale Hängematte Mindestsicherung: Mythen und Fakten

Die Rechnung des Abgeordneten Sepp Schellhorn geht nicht auf.

Der Neos-Abgeordnete Sepp Schellhorn rechnet uns einen Mindestsicherungsbezug in Höhe von 35.000 Euro für einen „Flüchtling“ samt Frau und vier Kindern in Wien vor. Die zugrunde liegende Annahme unterstellt, dass beide Elternteile das ganze Jahr über arbeitslos sind, weil sie es sich in der „Hängematte“ der Mindestsicherung bequem machen. Das ist gar nicht möglich.

Kündigt der Vater bei Hotelier Schellhorn den Hausmeisterposten und zieht samt Familie nach Wien, so ist er für vier Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt. Er hat abstrakt Anspruch auf eine monatliche Mindestsicherungsleistung. Diesem Anspruch ist das eigene Einkommen gegenzurechnen. Der Vater muss die eigene Arbeitskraft auf zumutbare Weise einsetzen. Wären alle Kinder älter als drei Jahre, so wäre auch die Mutter zur Lohnarbeit verpflichtet.

Zwingend vorgesehen ist, dass der Vater entweder einer Arbeit nachgehen oder sich einer Maßnahme zu seiner Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt unterziehen muss. Tut er das nicht, so wird seine Leistung zuerst um 25, bereits ab dem vierten Monat um 50 Prozent auf 310 Euro gekürzt. Weigert er sich fortgesetzt, ist ab dem fünften Monat eine Totalstreichung zulässig. Damit ist für den arbeitsunwilligen Asylberechtigten bestenfalls ein Anspruch von maximal 2017 Euro und nicht, wie von Schellhorn behauptet, 7450 Euro ausgewiesen.

Weniger Familienbeihilfe

Der Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 1109 Euro steht einem Arbeitslosen rechtlich nicht zu. Hier irrt Sepp Schellhorn.

Würde nun eines der Kinder bereits eine Lehre absolvieren und mit seiner Lehrlingsentschädigung den maßgeblichen Mindeststandard überschreiten, fällt es aus der Mindestsicherungsberechnung heraus. Die Leistung für die Kinder beträgt dann nicht 10.728,48, sondern 8046,36 Euro. Im vorliegenden Beispiel werden für vier Kinder übrigens auch 700 Euro weniger Familienbeihilfe bezogen. Schellhorns Rechnung geht also nicht auf.

Die wahre Herausforderung

Unseriös ist es, Transfers wie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, die überhaupt nicht an den Mindestsicherungsbezug gebunden sind, hinzuzuschlagen. Alle Eltern, unerheblich ob erwerbstätig oder arbeitslos, beziehen diese Transfers. Es ist daher unredlich, diese Leistungen einzurechnen, wenn man den Beweis führen will, dass sich die Aufnahme von Arbeit aufgrund hoher Mindestsicherungsleistungen nicht lohnt.

Selbst wenn der Vater als Hausmeister arbeiten würde, wäre er zum Mindestsicherungsbezug berechtigt. Dem Mindestlohntarif für Hausbesorger folgend müsste er mit seiner Familie eine Ergänzungsleistung bekommen. Das macht in Salzburg arbeitend mehr aus, als arbeitslos in Wien zu sein. 73 Prozent der Mindestsicherungsbezieher sind solche Ergänzungsleistungsbezieher. Sie arbeiten oder stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und beziehen daher Versicherungsleistungen. Der Rest ist chronisch krank, beeinträchtigt oder den Arbeitgebern zu alt.

Die gesellschaftspolitische Herausforderung liegt also nicht in einer Mindestsicherung, die Armut allenfalls lindert, aber nicht beseitigt, und die ohnehin nur 0,7 Prozent des Sozialbudgets ausmacht.

Die Herausforderung liegt vielmehr in den niedrigen Löhnen, den hohen Wohnkosten, den unzureichend ausgestalteten Kinderbetreuungsangeboten und natürlich: in einer Stellenandrangsquote von 1:20 bei einer Arbeitslosigkeitsbelastung von einer halben Million Menschen. Vielleicht sollte man besser einmal darüber nachdenken als Mindestsicherungsbeziehern „nachzutreten“.

Ao. Univ.-Prof. DDr. Nikolaus Dimmel ist im Fachbereich für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Salzburg tätig.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2016)

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