Gastkommentar aus dem Archiv: Die Verantwortung des Georg Springer

Die Finanzmisere des Burgtheaters in den Jahren 2008 bis 2014 als Konsequenz der mangelhaften Kontrolle.

Der Rohbericht des Rechnungshofs liegt seit vergangener Woche vor. Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass das Fehlverhalten der kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky und des entlassenen Burgtheaterdirektors Matthias Hartmann überhaupt nur möglich war, weil der damalige Bundestheater-Holdingchef Georg Springer seiner Aufgabenstellung nicht gerecht wurde. Nur aufgrund mangelhafter Kontrolle hat sich die Finanzmisere während der Geschäftsjahre 2008 bis 2014 zuspitzen können.

Es beginnt schon damit, dass Springer der damaligen Kulturministerin, Claudia Schmied, Matthias Hartmann als Direktor eingeredet hat, obwohl bekannt war, welches Chaos er zuvor in Zürich und Bochum hinterlassen hat. Richtig ist, dass Hartmann zwar ein ausgezeichneter Regisseur, aber als Direktor eines großen Theaters überfordert ist.

Wenn auch die frühere Kulturministerin Schmied in der Kritik steht, ist festzuhalten, dass Springer es verstanden hat, nicht nur als Vorsitzender des Aufsichtsrats alle weiteren Mitglieder zu Ja-Sagern zu degradieren, sondern auch die Ministerin dazu bewegen konnte, seinen Vertrag zu einem Zeitpunkt zu verlängern, als sein Versagen schon allseits bekannt war.

Eines muss man Springer lassen: Er hat Überzeugungskraft – vor allem in eigener Sache. Das zeigte sich auch auf der Gerichtsbühne – mit dem Ergebnis, dass er viel glaubwürdiger dastand als Hartmann und Stantejsky.

Das Glück des Dr. Springer

Sogar Kulturminister Josef Ostermayer ließ sich von Springer bluffen, indem er dessen Anbot annahm, bei der Aufarbeitung der Burgtheateraffäre tatkräftig mitzuhelfen. Springer hatte auch das Glück, dass Hartmann seinen Anwalt „verlor“ und Stantejsky entweder nicht gut beraten war oder den Beratungsvorschlägen nicht folgte, weil sie gesundheitlich angeschlagen war. Das Übel begann dabei bereits bei der Bestellung der sehr fleißigen und sehr beliebten Frau Stantejsky zur kaufmännischen Führung des Theaters, obwohl sie nur die Drittgereihte war. Auch dies war von Springer eingefädelt worden.

Selbstherrliches Agieren

Gravierendes Beispiel dafür, wie selbstherrlich Springer dem Aufsichtsrat der Holding vorgestanden ist, ist die Feststellung des Rechnungshofs, dass bereits 2014 Bedenken angesichts der Ansiedelung der internen Revision bei der Bundestheaterholding zur Sprache gekommen sind. Springer war dafür verantwortlich, dass die interne Revision nicht ausgelagert wurde.

Springer hatte auch nicht geregelt, in welchem Verhältnis die Leitungs- und Regietätigkeit von Hartmann zu erbringen war, weshalb Hartmann sich für die Extrabezahlung der Regietätigkeit viel mehr interessierte. Springer hätte dafür sorgen müssen, die exorbitant hohen Regie-Honorare Hartmanns mit den Forderungen anderer Regisseure zu vergleichen.

Obwohl das Kulturministerium drei Monate Zeit hätte, zu den Vorwürfen des Rechnungshofs Stellung zu beziehen, hat Minister Ostermayer bereits angekündigt, in zwei Wochen seine Sicht der Dinge vorzulegen. Gleichzeitig erklärte er, dass 98 Prozent seiner Empfehlungen bereits umgesetzt oder in der Umsetzungsphase seien.

Ostermayer muss man hoch anrechnen, dass er Hartmann sofort entlassen hat, bei Springer war er meines Erachtens zu großzügig. Springers Behauptung, er habe sich – anders als Hartmann – zur Mitverantwortung an dem Großchaos bekannt, ist unrichtig, am Anfang hat er jede Verantwortung abgelehnt. Ich fordere daher, dass noch vor der Verjährung Schadenersatzansprüche gegen Dr. Georg Springer zumindest geprüft werden.

Prof. Dr. Nikolaus Lehner (*1939 in Wien) war 40 Jahre lang Rechtsanwalt in Wien, spezialisiert auf Kunst, Kultur und Patientenschutz.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.03.2016)

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