Was ein Bundespräsident wirklich anstoßen müsste

Eine Staats- und Verwaltungsreform ist überfällig. Das vom Volk gewählte Staatsoberhaupt könnte darauf drängen.

Dass Verfassungsfragen Machtfragen sind, wusste schon Ferdinand Lassalle. Dennoch lösen Verfassungsdiskussionen meistens nur kollektives Gähnen aus. Nur wenn eine Bundespräsidentenwahl ansteht und die Kandidaten ihre bisweilen skurrilen Amtsauffassungen zum Besten geben, entsteht so etwas wie öffentliches Interesse an unserem Grundgesetz.

Wer erinnert sich noch an den österreichischen Verfassungskonvent? Im Jahr 2003 sind 72 Spitzenrepräsentanten aus Politik und Wissenschaft zusammengekommen, „um Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten“. Was den Bundespräsidenten betrifft, steht in den Schlussdokumenten zu lesen: „Der von einer Reihe von Ausschussmitgliedern eingebrachte Vorschlag, dem Bundespräsidenten die Befugnis einzuräumen, Missstände aufzuzeigen, bei Gesetzes- oder Vollzugsmängeln Abhilfe zu schaffen und positivrechtlich entstandene Härten zu beseitigen (dies ohne Bindung an einen Antrag der Bundesregierung) wurde vom Präsidium abgelehnt.“

Man „leistet“ sich also – anders als unsere Nachbarländer Deutschland oder Schweiz – eine Volkswahl des Staatsoberhauptes, will ihm aber nicht einmal zugestehen, eigene Vorschläge zu machen.

Kein Interesse an Veränderung

Verfassungsfragen sind eben Machtfragen – und an einer Veränderung der Machtausübung besteht kein Interesse der handelnden Politiker. Deshalb musste der österreichische Verfassungskonvent letztlich auch scheitern.

Einigen konnte man sich lediglich auf großkoalitionäre Wünsche wie den Abtausch von Briefwahl gegen Wahlrecht ab 16, die verfassungsrechtliche Einbetonierung der Kammern und die Verlängerung der Nationalratswahlperiode von vier auf fünf Jahre. Sonst blieb von der beabsichtigten großen Staatsreform noch die Einführung von Verwaltungsgerichten übrig. Die großen Brocken sind weiter unerledigt.

Die von der Regierung geplante stärkere Bürgermitbestimmung erschöpfte sich in einer parlamentarischen Enquete. Sollte es im digitalen Zeitalter nicht möglich sein, wichtige Vorhaben von Regierung und Parlament zeitgerecht als Ziele zu formulieren und gründlich mit den Bürgern zu diskutieren, um schließlich besser entscheiden zu können? Stattdessen werden heikle Fragen wie etwa das Fortpflanzungsmedizin- oder das Asylgesetz mit knappest bemessener Begutachtungsmöglichkeit abgehandelt.

Leider entstehen die Staatsziele unserer Verfassung fast immer nur aus tagespolitischen Anlässen. So wird derzeit ernsthaft diskutiert, ob man nicht das Bargeld in der Verfassung verankern soll. Grundsätzliches bleibt auf der Strecke.

Wir haben zwar eine Gleichheit vor den Gesetzen, aber nicht in den Gesetzen. Nur so ist es beispielsweise möglich, dass der Gesetzgeber Asfinag-Gebühren oder die diversen Parteien- und Klubförderungen automatisch mit dem Verbraucherpreisindex wachsen lässt, während Familien oder Pflegebedürftige oft lang betteln müssen, damit ihre Unterstützungen wieder einmal angepasst werden. Eine sachliche Rechtfertigung solcher Ungleichheiten ist wohl schwer zu finden.

Der Mangel an grundgesetzlichen Zielen und Verhaltensanordnungen lässt Compliance für politische Repräsentanten ein Fremdwort bleiben. Daher kann ein Parlament, ohne auf mahnende Stimmen achten oder sich ausreichend informieren zu müssen, Haftungen beschließen, die sein Jahresbudget um ein Vielfaches übersteigen. Man ist ja laut derzeitiger Verfassungslage für seine Abstimmungen niemals verantwortlich. Ob das in der Form heute noch zeitgemäß ist?

Minister als Diener des Staates

Der oft geäußerte Wunsch nach einem mehrheitsfördernden Wahlrecht zur Überwindung des Stillstandes ist nicht leicht zu erfüllen, wenn der Souverän den Parteien eine absolute Macht verweigert. Aber wie wäre es mit Klubchefs, die sich nicht primär als Vollstrecker „ihrer“ Regierungsbeschlüsse betrachten? Und wie wäre es mit Ministern, die nur noch als Diener des Staates und nicht einer politischen Partei agieren? Leider tragen auch die Medien zu einer falschen Einstellung bei, indem sie bei Nennung eines Ministernamens stets auch dessen Partei hinzufügen.

In einer vornehmlich dem Amt und nicht ihren Parteien verpflichteten Regierung sollten auch nicht Ministerbüros überhandnehmen, die lieber die Vorlagen des andersfärbigen Spiegelministeriums kritisieren, als nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.

Überhaupt scheint eine Art Schattenverwaltung sämtliche Verwaltungsreformvorsätze zu konterkarieren. Die Regierung benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Flüchtlingswesen gleich mehrere Flüchtlingsbeauftragte, allenthalben wachsen Regulatoren und Rechtschutzbeauftragte wie die sprichwörtlichen Schwammerln aus dem Boden. Und ein Landeshauptmann richtet eine eigene Stelle ein, um die Unternehmer seines Landes gegen „schikanöse“ Gesetzesvollziehung zu schützen.

Kleinliche Gesetze

Könnte es vielleicht sein, dass die Verwaltung vor lauter kleinlichen Gesetzen, die unsere Freiheit beschränken und den Unternehmern das Geschäft verleiden, nicht mehr zum Vollzug wichtiger Staatsaufgaben Zeit findet? Gewiss, das Rechtsstaatsgebot war eine der größten Errungenschaften des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Aber wenn die Gesetzesbindung so weit geht, dass Flüchtlinge im Freien übernachten müssen, obwohl zwar feste Quartiere bereitstünden, die jedoch nicht die nach der Bauordnung geforderte Gangbreite zentimetergenau aufweisen, wird „Vernunft Unsinn und Wohltat Plage“.

Der Verfassungskonvent befasste sich mit einer Evaluierung der Verwaltungsbindung durch Gesetze. Aber nach dem Grundsatz, dass verliert, wer sich als Erster bewegt, konnte auch hier kein Ergebnis erzielt werden.

Weil die Bauordnung schon erwähnt wurde: Gewiss, die Bundesländer sind historische Tatsachen, und eine dezentrale Verwaltung ist allemal bürgernäher als eine zentrale. Aber brauchen wir wirklich neun Bauordnungen, Jugendschutz-, Jagd- oder Fischereigesetze? Ich habe das im Konvent an einem eher unernsten Beispiel skizziert: Wenn ein Bundesland überzeugt ist, dass Skilehrer im Interesse des Fremdenverkehrs auch jodeln oder schuhplatteln können müssen, braucht man deshalb noch lang nicht neun Skischulgesetze, sondern höchstens eine regionale Sonderregelung.

Bundes- oder Landespolitiker

Eine Bundesstaatsreform scheitert offenkundig schon daran, dass Politiker immer entweder Bundes- oder Landespolitiker sind, während die Bürger immer zugleich Bundes- und Landesbürger sind. Die im Interesse unserer Demokratie notwendige Staats- und Verwaltungsreform kann daher nur durch eine Initiative der Zivilgesellschaft in Gang kommen. Ein vom Volk gewähltes Staatsoberhaupt könnte dazu einen entscheidenden Anstoß geben. Allerdings nur dann, wenn es wirklich bereit und in der Lage ist, sich vom Denken in gefestigten Machtstrukturen freizumachen.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR



DDr. Karl Lengheimer
(* 1946 in Wien ) studierte Rechts- und Staatswissenschaften an der Uni wien. Der ÖVP-Politiker war Bezirksvorsteher in Wien-Wieden und Landtagsdirektor von Niederösterreich. Mitglied des Österreichischen Verfassungskonvents (2003–2005).

Zahlreiche Veröffentlichungen, zuletzt: „Politgebiete“ (Steinverlag). [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.