09.02.2010 17:54 | Meine Presse Merkliste0

Die Auswahl unserer Kinder

GASTKOMMENTAR VON PETER SINGER (Die Presse)

Pränatale Diagnosen können menschliche Tragödien verhindern.

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Der deutsche Bundestag hat im April Beschränkungen für den Einsatz genetischer Diagnosen verabschiedet. Ist das neue deutsche Gesetz ein Modell, dem andere Länder folgen können?

Einige Bestimmungen des Gesetzes beruhen auf allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen. So darf niemand ohne seine Zustimmung getestet werden. Der Einzelne hat sowohl das Recht, Bescheid zu wissen – d.h., über die Ergebnisse genetischer Tests an sich selbst informiert zu werden –, als auch das Recht, sein Leben in Unkenntnis darüber zu leben, was ein genetischer Test über die eigene Zukunft vorhersagt. Jemanden aufgrund seiner genetischen Merkmale zu diskriminieren oder zu stigmatisieren ist verboten.

So wünschenswert diese Bestimmungen erscheinen mögen: Die deutschen Unternehmen könnten dafür einen hohen Preis zahlen. Wenn Versicherungsunternehmen außerhalb Deutschlands genetische Tests verlangen dürfen, während dies deutschen Gesellschaften untersagt wird, werden Menschen, die wissen, dass sie lebensverkürzende genetische Diagnosen haben, ihre Lebensversicherungen bei deutschen Versicherungsgesellschaften abschließen. Diese Gesellschaften werden dann mehr Auszahlungen leisten müssen als ihre Wettbewerber – und in weiterer Folge die Prämien erhöhen müssen.

Je stärker genetische Tests in der Lage sind, nicht nur gesundheitliche, sondern auch kognitive und persönlichkeitsbezogene Merkmale vorherzusagen, desto stärker könnte ein Verbot derartiger Tests durch den Arbeitgeber auch die deutschen Arbeitgeber auf dem internationalen Markt benachteiligen. Sie werden Ressourcen in die Ausbildung von Beschäftigten investieren, die ihre Wettbewerber aus dem ursprünglichen Bewerberpool aussortiert haben.

Dies mag human sein, denn es gibt jedem Einzelnen eine Chance. Doch wenn es uns langfristig ernst damit ist, derartige Tests zu verbieten, brauchen wir ein internationales Übereinkommen – sowohl, was die Versicherungen, als auch, was die Beschäftigung angeht –, um Chancengleichheit für alle Länder zu gewährleisten. Dies wird in einer globalen Wirtschaft, in der manche Länder nachweislich weniger Respekt als andere für individuelle Menschenrechte haben, nicht einfach.

Kontroversestes Merkmal des Gesetzes ist ein Verbot der Pränataldiagnostik in Bezug auf Erkrankungen, die sich erst im Erwachsenenalter manifestieren. Man denke etwa an eine Frau, die weiß, dass ihr Partner ein Gen für Chorea Huntington in sich trägt. Jedes seiner Kinder hat eine 50%ige Chance, diese Krankheit von ihm zu erben. Falls das Kind die Krankheit erbt, wird es ab dem Alter von etwa 40 Jahren unter unkontrollierbaren Bewegungen, Persönlichkeitsveränderungen und einer langsamen Verschlechterung seiner kognitiven Fähigkeiten leiden. Menschen mit Chorea sterben gewöhnlich etwa 15 Jahre nach den ersten Symptomen. Eine Heilung gibt es nicht.

Niemand kann seinen Kindern eine solche Zukunft wünschen. Pränatale Tests an Föten sind inzwischen überall in der entwickelten Welt etabliert. Fällt so ein Test positiv aus, kann die Schwangerschaft abgebrochen werden.

Das neue Gesetz erklärt derartige Tests zum Verbrechen. Dasselbe gilt für Untersuchungen auf Gene, die bei Frauen eine starke Veranlagung zu Brustkrebs schaffen. Mit zunehmenden Fortschritten in der Genetik werden sich weitere derartige spät ausbrechende Erkrankungen pränatal feststellen lassen. Was für ein Denken könnte einem derartigen Gesetz zugrunde liegen? Man könnte die Ansicht vertreten, dass 40 Lebensjahre bis zum Ausbruch von Chorea oder Brustkrebs besser sind als gar kein Leben. Aber wenn wir das berücksichtigen, sollten wir dann nicht auch das Leben des Kindes in Betracht ziehen, das die Eltern hätten haben können, wenn sie die Pränataldiagnostik hätten nutzen dürfen? So ein Kind hat doch eindeutig bessere Lebensaussichten.

Es überrascht angesichts der tief empfundenen nationalen Verpflichtung, jede Wiederholung der Verbrechen der Nazizeit zu verhindern, nicht, dass der Frage genetischer Tests in Deutschland besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Doch in ihrem Wunsch, sich so stark wie möglich von diesen Gräueltaten zu distanzieren, haben die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet, das es zum Verbrechen macht, unzweifelhafte menschliche Tragödien zu vermeiden. Das ist ein absurdes Ergebnis. Das Pendel schlägt hier zu weit in die andere Richtung aus.

Copyright: Project Syndicate, 2009. Aus dem Englischen von Jan Doolan.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2009)

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1 Kommentare
Ka_Sandra
26.07.2009 23:23
0 0

Ein Dilemma par excellence!

Dieses Gesetz wird sehr stark polarisieren. Ich finde das Gesetz auch überzogen.
Für Partner mit Kinderwunsch: Wenn man bedenkt, wie viele "defekte" befruchtete Eizellen ohnehin unbemerkt mit der nächsten Regelblutung abgestoßen werden, wie viele Fehlgeburten es in den ersten Schwangerschaftsmonaten gibt, sollte der dt. Staat nicht so eisern darauf bestehen, dass man die wissenschaftliche Möglichkeit zur Vermeidung von menschlichem Leid nicht nutzt. Die Eltern sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie gegebenenfalls die Schwangerschaft abbrechen wollen.

Die Politiker, die die Möglichkeit zur erweiterten pränatalen Diagnostik verbieten, sind dieselben, die jetzt behinderten und / oder kranken Menschen nicht alle Möglichkeiten bieten, ihr Leben menschenwürdig und mit aller erdenklichen staatlichen Unterstützung zu gestalten. Irgendwie unlogisch und heuchlerisch!

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