Über die seit letzter Woche im Nestroyhof zu sehende Ausstellung „Was damals Recht war ... – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ wird heftig und kontroversiell diskutiert. Das ist gut so: Die Ausstellung regt somit im positiven Sinn auf.
Auch Andreas Khol regt die Menschen auf. Auch das ist ein gutes Zeichen, denn der Mann hat klare Positionen. Sein „Presse“-Kommentar zu dieser Ausstellung gilt den einen als „vermeintliches Liberalsein“, andere bezeichnen ihn als „Seine Scheinheiligkeit“ etc. Das ist ungerecht. Khols Ausführungen sind konsequent, logisch, auf dem Stand der historischen Forschung und getragen von einem politisch-gesellschaftlichen Grundkonsens. Aus welchen Gründen auch immer junge Männer sich damals dem Dienst in der Wehrmacht oder der Waffen-SS entzogen haben – sie haben objektiv das „Richtige“ getan. Und um auch das klarzustellen: Im Umkehrschluss bedeutet das nicht, dass die Kriegsteilnehmer im Nachhinein zu Verbrechern erklärt werden.
In zwei Punkten aber muss die Diskussion eröffnet werden. Zum einen: Wegen des damaligen Unrechts heute gleich einen „Gottesbezug“ in die europäische und österreichische Verfassung schreiben zu wollen, ist nicht nachvollziehbar: Gerade mit religiösen Argumenten wurde nämlich in der Vergangenheit und wird in der Gegenwart viel Unrecht gesprochen! In Österreich hatten wir zuletzt so eine Formel in der Verfassung des austrofaschistischen Ständestaats, als „im Namen Gottes, des Allmächtigen“ eine Diktatur eingeführt wurde. Das wollen wir doch nicht mehr, Herr Khol – „oder“?
Umdenken gelingt nicht allen
Die zweite Ebene ist die gesetzliche. Da ist vor allem Khols ÖVP säumig. Als Andreas Wabl und Terezija Stoisits 1999 das Thema öffentlich machten, war die Zeit angeblich „noch nicht reif“. Seit aber der deutsche Bundestag die Rehabilitierung vollzogen hat, ist der Schritt „überreif“.
Khol erklärt in beeindruckender Weise, dass er in den letzten Jahren durch objektive Prüfung der Sachlage in Sachen Rehabilitierung umgedacht habe und jetzt ganz eindeutig dafür sei. Anderen in seiner Partei gelingt dieser Nachdenkprozess nicht. Darunter ist mit ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer leider ein wichtiger parlamentarischer Akteur. Für den „verbalen Tollpatsch“ (© Rainer Nowak) ist die Antwort auf die Frage, warum Deserteure aus der Wehrmacht richtig gehandelt haben, noch unklar. Dabei ist sie ganz einfach: Weil die Wehrmacht einen verbrecherischen Krieg geführt hat. Weil speziell die Österreicher in dieser Wehrmacht objektiv in einer fremden Armee dienen mussten (viele wollten das natürlich auch). Weil die Moskauer Deklaration Österreich zwar ausdrücklich als erstes Opfer des deutschen Nationalsozialismus bezeichnet, gleichzeitig aber darauf verweist, dass unser Land „für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann, und dass anlässlich der endgültigen Abrechnung Bedachtnahme darauf, wie viel es selbst zu seiner Befreiung beigetragen haben wird, unvermeidlich sein wird“. Deserteure waren somit auf der richtigen Seite.
Zudem ist klar: Die NS-Militärjustiz war verbrecherisch. Allein im deutschen Heer wurden 19.800 Soldaten zum Tode verurteilt. Historiker gehen von bis zu 50.000 Hingerichteten aus. Ähnlich barbarisch ging nur die Sowjet-Militärjustiz vor. Zum Vergleich: Die amerikanischen Streitkräfte exekutierten 146 eigene Soldaten, die französischen 102, die britischen 40.
In Deutschland hat man die Konsequenzen gezogen und die Opfer der NS-Justiz rehabilitiert. Dank der Donnerbauers hinken wir in Österreich wieder einmal hinterher.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2009)















