Österreichs kakanisches Faible für Geheimhaltung

Im Transparenzvergleich mit osteuropäischen Staaten schneidet die österreichische Justiz besonders schlecht ab.

Vor 250 Jahren, im Dezember 1766, beschloss der schwedische Reichstag ein Mediengesetz, das Journalisten schon damals weitgehenden Zugriff auf amtliche Dokumente erlaubte.

Aus einer österreichischen Perspektive darf diese historische Bestimmung auch heute noch als fortschrittlich gelten – Schweden war vor einem Vierteljahrtausend bereits weiter. Denn eine triste Gesetzeslage, kakanische Bürokratietraditionen mit Faible für Geheimhaltung und eine nahezu allumfassende Weigerung von Behörden, interne Dokumente auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen, machen Österreich zu einem der europäischen Schlusslichter in Sachen Informationsfreiheit.

Seit 2013 wird zwar im Hohen Haus über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) diskutiert – Kanzleramtsminister Thomas Drozda sprach kürzlich davon, er hoffe auf eine politische Einigung noch im Herbst 2016. Für Mittwoch, den 5. Oktober, ist eine Experten-Anhörung angesetzt.

Zum Feiern aber gibt es keinen Grund: Der im Parlament vorliegende Entwurf eines IFG bedeute in mehreren Aspekten einen Rückschritt gegenüber dem bisherigen Status quo des Auskunftspflichtgesetzes von 1987, meint Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit. So sei eine Verdoppelung der behördlichen Antwortfrist auf 16 Wochen vorgesehen.

Die Praxis in der Ukraine

Zum Vergleich: In der Ukraine haben Bürokraten fünf Arbeitstage Zeit. Und jene schriftlichen Antworten, die ich als ausländischer Journalist von ukrainischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und selbst vom Geheimdienst SBU bekommen habe, waren von ihrer Faktendichte oft besser als parlamentarische Anfragebeantwortungen in Österreich. Freilich, die ukrainischen Transparenzbestimmungen kommen nicht von ungefähr – der Staat will Medien und Zivilgesellschaft an seinem Kampf gegen die Korruption beteiligen.

Was in österreichischen Amtsstuben hingegen schiefläuft, bleibt unter den aktuellen Bedingungen oft verborgen. Wirklichen Einblick verschaffen nur parlamentarische Untersuchungsausschüsse oder Whistleblower, die gesetzeswidrig Dokumente aus ihren Ämtern hinaustragen. Ohne jene Akten der Weisungsabteilung des Justizministeriums, die 2009 beim „Falter“ landeten, wäre eine wichtige Diskussion über das Weisungswesen in der österreichischen Strafverfolgung unmöglich gewesen.

Gerade die heimische Justiz schneidet, trotz mancher Bemühungen der vergangenen Jahre, im Transparenzvergleich mit Osteuropa besonders schlecht ab. Das beginnt damit, dass in Russland und in der Ukraine die Verhandlungstermine der folgenden Tage im Internet angekündigt werden. In Österreich können sie meist nur in Papierform vor Ort eingesehen werden. Weiters dürfen hierzulande während der Gerichtsverhandlungen keine Tonbänder mitlaufen. Postsowjetische Strafprozessordnungen erlauben Tonaufnahmen dezidiert, eine andere Qualität der Berichterstattung ist die Folge.

Der gültige Medienerlass des österreichischen Justizministeriums sieht zwar die Möglichkeit vor, anonymisierte Abschriften rechtskräftiger Urteile der ersten Instanz an Medienvertreter zu verteilen. Die Bestimmung ist aber totes Recht: Im Justizministerium kann man auf Anfrage kein einziges Beispiel für eine verteilte Abschrift nennen. Die Sprecherin des Landesgerichts Wien kann sich bloß an einige Anfragen erinnern, die aufgrund des damit in Verbindung stehenden Aufwandes abgelehnt wurden. Lediglich Sprüche höherer Gerichte werden im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes publiziert – zwischen Verbrechen und Veröffentlichung liegen zumeist jedoch Jahre.

Wortkarge Pressestellen

Osteuropa könnte hier als großes Vorbild dienen: Russland anonymisiert eine große Anzahl von Urteilen und stellt sie ins Internet, auch im Bereich des Zivilrechts. In der Ukraine herrschen für investigativen Journalismus nahezu paradiesische Zustände: Das ukrainische Register veröffentlicht teilanonymisiert fast alles, nicht nur die rechtskräftigen Urteile selbst. Beantragen Ermittler etwa die gerichtliche Öffnung von Bankkonten oder die Beschlagnahmung von Vermögenswerten, erfährt man zwei Wochen später davon in der staatlichen Datenbank, in der bisher mehr als 59 Millionen Entscheidungen veröffentlicht wurden.

In Österreich ist eine derartige Beobachtung von Ermittlungsverfahren nicht nur schwierig. Eine ernsthafte und unabhängige Berichterstattung ohne Hilfe von Anwälten oder PR-Agenten, die sich oftmals Gegenleistungen erhoffen, ist nahezu ausgeschlossen.

Die Pressestellen der meisten Staatsanwaltschaften geben sich wortkarg, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft reagiert bei Fragen zum Stand von Strafverfahren gegen prominente internationalen Zeitgenossen in der Regel mit: „Wir können allgemeine Anfragen zu Personen nicht beantworten.“

Suboptimale Ermittlungen

Diese Geheimnistuerei schützt auch vor berechtigter Kritik: Sporadisch geleakte Dokumente zeigen, dass etwa bei Wirtschaftsdelikten mit Ukraine-Bezug österreichische Ermittlungsverfahren bisweilen suboptimal geführt werden.

Verschlossen agieren aber auch andere Bereiche der Verwaltung. Russland und die Ukraine betreiben Internetseiten, die zivile staatliche Auftragsvergaben von Anfang bis Ende dokumentieren, anführen, wer sich beteiligt und zu welchen Konditionen gewinnt, sie publizieren den konkreten Vertrag. Ob österreichische Ämter bei öffentlichen Aufträgen tricksen und somit den Steuerzahler schädigen, ist schwerer zu überprüfen.

Die Transparenz in Österreich selbst endet mit der Internetveröffentlichung von Ausschreibungsunterlagen. Die über Vergaben zu informierende Europäische Kommission stellt in Folge jeweils minimale Informationen auf ihre Homepage – zumeist mit Angaben zum beauftragten Unternehmer, oft jedoch ohne den Auftragswert. Laut österreichischem Bundesvergabegesetz können Unternehmer und Summe ganz einfach zu „sensiblen Angaben“ erklärt werden.

„Wir bitten um Verständnis“

Dass Intransparenz oft mehr mit Mentalität als gesetzlichen Grundlagen zu tun hat, illustriert ein anderes Beispiel: Die russische Zivilflugbehörde veröffentlicht seit Jahren nahezu vollständige Protokolle zu Verhandlungen mit Partnerbehörden auf ihrer Homepage. Das betrifft auch jüngste Gespräche mit dem österreichischen Verkehrsministerium, in denen im Sommer vereinbart wurde, die Anzahl der Linienflüge zwischen Moskau und Wien merklich zu erhöhen.

Ob diese Protokolle noch der österreichischen Amtsverschwiegenheit unterliegen können, ist zweifelhaft. Das laut Bundesverfassung naheliegendste Kriterium, Geheimhaltung im Interesse der auswärtigen Beziehungen, fällt nach der russischen Erstveröffentlichung wohl flach. Im Verkehrsministerium in Wien würde man auf Nachfrage zwar die Inhalte des Dokuments erläutern, herausrücken will man es aber nicht: „Wir bitten um Verständnis.“

DER AUTOR

E-Mails an:debatte@diepresse.com


Herwig G. Höller
(*1974) berichtet für verschiedene Medien, insbesondere für die Austria Presse Agentur, aus Russland und der Ukraine. Er schreibt daneben investigative Beiträge für die Österreichseiten der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“. Außerdem ist er Lehrbeauftragter am Slawistik-Institut der Universität Graz. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2016)

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