Reden gehört zur Demokratie

Der Diskurs über die Wahl-Zores nahm durch VfGH-Richter Johannes Schnizer eine wohltuende Wendung.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 1. Juli, demzufolge die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer zu wiederholen ist, zeigt, wie es gehen kann und wie es nicht gehen sollte. Ich habe lange Zeit nicht verstanden, wieso meine bei der Stichwahl abgegebene Stimme verworfen werden muss. Der Verfassungsgerichtshof argumentierte in seiner Begründung, um es freundlich auszudrücken, verschwurbelt. Nicht in der Sache, sondern im Ausdruck. Deshalb war die Sache kaum zu verstehen.

Juristisches Amtsdeutsch schwächt die Demokratie. Es entfernt Staatsbürger wie mich vom Recht. Die Damen und Herren des VfGH sollen sich bitte weiterhin den Feinheiten des Rechts mit gewohnter Sorgfalt widmen. In der Urteilsbegründung und -ausfertigung aber möge ebensolche Sorgfalt darauf verwendet werden, den Inhalt der Öffentlichkeit verständlich zu machen.

Die Entscheidung des VfGH wurde von öffentlichkeitsaffinen Juristen sogleich zerpflückt. Dennoch blieb ein für den Laien zwar spürbarer, aber mangels Sachkenntnis nicht messbarer Schatten. Es konnte doch nicht sein, dass der VfGH derartig gravierende Fehler wie die leichtfertige Einführung einer Möglichkeits-Rechtsprechung begangen habe.

Angst vor der FPÖ?

Überlegungen diverser journalistischer Nicht-Juristen oder Essayisten, der VfGH habe quasi aus Angst vor oder Rücksicht auf die FPÖ die Wahl aufgehoben und hätte mit mehr Rücksicht auf die Demokratie anders entscheiden müssen, verstärkten die Skepsis gegen die medialen Einwendungen. Ein Journalist meinte gar, die Höchstrichter hätten „ihre Wichtigkeit“ beweisen wollen. Kritik? Nein, Verachtung des VfGH. Die vierte Macht im Staate spielte sich in einem heiklen Moment auf, statt ihrer Wächterfunktion gerecht zu werden.

Ich erwarte mir in einer Zeit, in der Oberflächlichkeit und Schwachsinn an der Republik rütteln, dass die wichtigsten Organe des Staates ohne Rücksicht auf Parteipolitik befinden. Wenn das einreißt, hört sich alles auf.

Verständliche Argumente

Der erste Mann, der den zentralen Wert Parteilosigkeit hochhielt und das Urteil nachvollziehbar machte, war der VfGH-Richter Johannes Schnizer. Nicht nur widerlegte er meiner Meinung nach Haupteinwände diverser Kritiker. Er wies darauf hin, dass der VfGH in Sachen Wahlanfechtung mit derselben Methodik geurteilt habe. Es wäre doch merkwürdig, sagte Schnizer, und erst recht kritikwürdig gewesen, gerade im Fall einer FPÖ-Anfechtung davon abzugehen. Ich male mir den Geifer nicht aus, den die FPÖ über den VfGH ausgegossen hätten.

Auch die von den Kritikern geforderte Rücksicht auf statistische Wahrscheinlichkeiten hielt Schnizer verständliche Argumente entgegen. Juristerei sei keine Naturwissenschaft, sondern Gesellschaftswissenschaft.

Diese Folge von Rede und Gegenrede verstehe ich als Staatsbürger. Ich wünsche mir mehr Richter wie den Ex-VfGH-Präsidenten, Ludwig Adamovich, der (per Radio) zu mir spricht, die Würde des Gerichts hochhält und die Grundlagen der ständigen Judikatur einer öffentlichen Diskussion würdig befindet. Adamovich ist in Pension. Warum redet VfGH-Präsident Gerhart Holzinger eigentlich nicht mit mir?

Schweigen ist viel seltener als viele Amtsträger glauben, eine Stütze der Demokratie. Die Häme der FPÖ gegen Schnizer hat den doppelten Vorteil, öffentlich und zurückweisbar zu sein. Schnizer hat dem Staatsbürger in mir den Dienst erwiesen, den ich von einem Mitglied der höchsten Organe im Staat erwarte.

Mag. Johann Skocek (* 1953) ist Journalist und Buchautor. Er hat sich auf die Hintergrundberichterstattung im Dreieck Sport, Wirtschaft und Politik spezialisiert.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2016)

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