Ist die Leitung einer Denkfabrik nur eine Nebenbeschäftigung?

Eine Stellenausschreibung der Uni Wien wirft eine Reihe von Fragen auf.

Die Universität Wien offeriert in einer aktuellen Stellenausschreibung einem künftigen Professor für Internationale Politik im Rahmen einer Nebentätigkeit die Leitung eines angesehenen außeruniversitären Instituts. Wie und warum das möglich ist, darüber schweigen die Beteiligten aber beharrlich.

Das Österreichische Institut für Internationale Politik (oiip) ist eine unabhängige, außeruniversitäre, wissenschaftliche Forschungseinrichtung mit Schwerpunkt Außen- und Sicherheitspolitik. 1978 auf Initiative von Bruno Kreisky gegründet hat es in den vergangenen Jahren unter der budgetären Ausdünnung für wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb von Universitäten besonders gelitten. Kurzzeitig war das oiip als wissenschaftlicher Dienst für das Parlament im Gespräch. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird von der Universität von Philadelphia immerhin zu den 200 besten Denkfabriken der Welt gezählt.

Umso erstaunlicher, dass bei der noch bis 15. November laufenden Ausschreibung einer auf drei Jahre befristeten Professur für Internationale Politik an der Uni Wien die künftige wissenschaftliche Leitung des oiip als Nebenbeschäftigung angeboten wird. Die wissenschaftliche Leitung einer Denkfabrik als Nebenjob, quasi nach Lehrbetrieb und Gremienarbeit nebenbei an den Tagesrandzeiten. Diese Verbindung zum oiip wirft eine Reihe von Fragen auf.

Wer bestimmt da über wen?

Wie ist diese „Nebenbeschäftigung“ im Detail zu verstehen? Wie steht es mit dienstrechtlicher Zugehörigkeit und Weisungsberechtigung. Was passiert bei möglichen Loyalitätskonflikten? Ist das oiip in das Bestellungsverfahren der Universität Wien eingebunden – und falls ja, wie? Bestimmt ein außeruniversitärer Verein, wer Professor an der Universität Wien wird? Oder bestimmt die Universität den Leiter einer außeruniversitären Einrichtung? Und wenn ja, warum? Deckt das Gehalt der Universität auch die Nebenbeschäftigung mit ab, oder gibt es einen weiteren, zusätzlichen Bezug? Falls ja: Wie, von welchem Gremium und in welcher Höhe wird dieser fixiert?

Schaler Beigeschmack

Und schließlich die Frage aller Fragen: Da das oiip als „eigenständiger Verein“ organisiert ist – auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Automatismus zwischen einer Professur an einer staatlichen Universität und der wissenschaftlichen Leitung einer unabhängigen, außeruniversitären, wissenschaftlichen Forschungseinrichtung?

Stellt man diese Frage den zuständigen Gremien, ist Schmallippigkeit angesagt. Das oiip lässt wissen, man möge doch bitte „direkt mit der Universität Kontakt aufnehmen, da diese die formalen Regelungen handhabt“. So viel zur behaupteten Unabhängigkeit.

Das als Ansprechpartner genannte Dekanat der Fakultät für Sozialwissenschaften der Uni Wien lässt „nach Rücksprache mit dem Rektorat mitteilen, dass diese spezifischen Themen im Zuge des Verfahrens mit den ausgewählten KandidatInnen besprochen bzw. geklärt werden“. Das war's dann schon mit der Transparenz.

Wer also wissen will, wie das funktioniert, dass eine Universität bei einem Job auch gleich eine verbindliche Nebentätigkeit an einer außeruniversitären Einrichtung vergeben kann, muss diese Professur erst einmal erhalten, um zu wissen, was in der ominösen Job-Box allenfalls enthalten ist.

Wie immer man die Umstände der laufenden Ausschreibung interpretieren will, die Vorgangsweise hat einen schalen Beigeschmack. Und es beschleicht einen das Gefühl, dass hier mit öffentlichen Geldern möglicherweise eigenwillig umgegangen wird. Aufklärung wäre überfällig.

Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und Internationale Beziehungen.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.