Naturschutz unter der Käseglocke führt nicht zum Ziel

Replik II. Es gilt, das ökologische Gleichgewicht zwischen den Arten wiederherzustellen.

Analog zum bereits seit mehreren Jahren ohne nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtpopulation praktizierten Bibermanagement: Wäre es nicht logisch, vergleichbare vernünftige Vorgehensweisen auch für andere Arten zuzulassen? Naturschutz unter der Käseglocke führt nicht zum Ziel und schafft vor allem nicht die für den Naturschutz wichtige breite Akzeptanz.

Die nun ermöglichten Eingriffe in die Fischotterpopulation sind sowohl zeitlich (auf ein Jahr), in ihrem Umfang als auch räumlich eingeschränkt und in Schutzgebieten überhaupt untersagt. Damit wird dem Ziel der Aufrechterhaltung beziehungsweise Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes für diese Art, wie in den EU-Naturschutzrichtlinien vorgeschrieben, entsprochen.

Die Zahl von 40 zur Entnahme freigegebenen Fischottern ist unter dem Blickwinkel der Einhaltung internationaler Naturschutzverpflichtungen per Bescheid festgelegt. Damit wird dem Grundsatz einer Vorgehensweise mit den gelindesten zum Ziel führenden Mitteln Rechnung getragen. Das ist auch in Kombination mit den seitens des Landes Niederösterreich massiv aufgestockten Förderungen für Präventionsmaßnahmen, insbesondere Zäunungen, zu sehen.

Wissenschaftliche Begleitung

Durch die künftigen Maßnahmen der Fischotterentnahme darf der erreichte günstige Erhaltungszustand keinesfalls gefährdet werden. Wissenschaftliche Begleitung und eine Überprüfung unter Einbindung von Umweltanwaltschaft, unabhängigen Experten und NGOs ist dabei erforderlich.

Alle Maßnahmen müssen dokumentiert sein und werden zur Überprüfung ihrer Wirkung wissenschaftlich untersucht. Damit ist eine Anpassung im Sinn des Artenschutzes jederzeit möglich. In einem Evaluierungsbeirat sollen auch NÖ Umweltanwaltschaft, unabhängige Experten und NGOs eingebunden sein. In Fallen gefangene weibliche Tiere sind zudem freizulassen, sodass nahezu ausgeschlossen werden kann, dass Jungtiere zu Schaden kommen.

Erweiterter Blickwinkel

Emotionale Verbundenheit mit Fischottern ist absolut verständlich und wird auch von mir unterstützt. Dennoch ist im Artenschutz ein erweiterter Blickwinkel notwendig. Artenschutzorganisationen müssen da umdenken und sollten keine ewiggestrige Politik verfolgen. Es gilt nun, das ökologische Gleichgewicht zwischen den Arten wiederherzustellen.

Dabei muss die Vorgehensweise des Landes Niederösterreich dem Artikel 16 Abs 1 der FFH-Richtlinie entsprechen. Demnach dürfen zum Beispiel Fischotter entnommen werden, wenn es um die „Verhütung ernster Schäden insbesondere an Fischgründen geht“.

Es geht nämlich auch um die Bestände anderer in unseren Gewässern heimischen Arten wie Bachforelle, Koppe oder Flussperlmuschel. Der unbedingte Schutz einer einzelnen Art ohne Berücksichtigung von Wechselwirkungen führt in eine Sackgasse.

Das sollten NGOs wie WWF und Naturschutzbund auch einmal berücksichtigen und sich für einen moderneren Artenschutz engagieren. Die rund um die jetzt beschlossenen Eingriffsregelungen angestellten Überlegungen und damit verbundenen Auflagen, wie etwa das Verbot des Besatzes von Fischottergewässern mit nicht heimischen Fischen, ergeben ein Gesamtpaket, das ich aus Sicht des Naturschutzes als goldenen Mittelweg bezeichne.

Wir werden uns genau anschauen, wohin dieser Weg führt, und notwendige Anpassungen auch einfordern, damit der gute Erhaltungszustand der Fischotter nicht gefährdet wird.

Dr. Gerhard Heilingbrunner (* 1957) ist Umweltjurist, Ehrenpräsident des Umweltdachverbands und Präsident Kuratorium Wald.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2017)

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