Österreichs „Fake-Bürger“

Hierzulande gibt es über 100.000 illegale Doppelstaatsbürger. Jahrelang wurde verabsäumt, dieses Problem anzugehen.

Österreichs Rechtsordnung vermeidet Doppelstaatsbürgerschaften. Wer Österreicher werden will, muss auf seine bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Nur in Ausnahmefällen (Stichwort: Anna Netrebko) wird die Beibehaltung der ursprünglichen Staatszugehörigkeit erlaubt. Wer Österreicher ist und ohne ausdrückliche Erlaubnis eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die österreichische Staatszugehörigkeit.

Diese Grundprinzipien des Staatsbürgerschaftswesens sind verständlich und klar. Wie jüngste Ereignisse rund um Wahlauftritte türkischer Politiker in Österreich jedoch neuerlich zeigen, scheint eine wachsende Gruppe von Mitbürgern diese Grundregeln konsequent zu missachten.

Es ist vielfach Usus, nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zum nächstbesten Konsulat seines früheren Heimatstaates zu gehen und sich die alte Staatsbürgerschaft neuerlich ausstellen zu lassen. Dies ist eindeutig rechtswidrig. Da die österreichische Politik dagegen über Jahre jedoch nichts unternommen hat, kümmert es offensichtlich niemanden wirklich. Der Innenminister verweist vielmehr darauf, dass es keine Möglichkeit gebe, von anderen Staaten Informationen darüber zu erhalten, so könne man Staatsbürgerschaften eben nicht „abgleichen“.

Diese Aussage ist falsch. Es gibt im Rahmen des Europarates etwa ein europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit. Die Vertragsparteien regeln darin Kollisionsfälle, ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die Beibehaltung von Doppelstaatsbürgerschaften und tauschen – wenn nötig – Informationen aus.

Law and Order am Stammtisch

Viele europäische Staaten haben das Übereinkommen unterschrieben, das Europarats-Gründungsmitglied Türkei jedoch nicht. Offenkundig liegt es nicht im Interesse Ankaras, staatsbürgerschaftliche Kollisionsfälle zu vermeiden.

Nun wäre es Aufgabe einer zielgerichteten Außenpolitik, auf die Türkei einzuwirken, dem Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit doch noch beizutreten. Das ist jedoch unterblieben. Das seit nun über 30 Jahren durchgehend von ÖVP-Ministern besetzte Außenministerium hat den mühevollen Weg der Diplomatie gescheut. Auch die Gelegenheit, im Vorfeld der Eröffnung der EU-Beitrittsverhandlungen entsprechenden sanften Druck auszuüben, hat man verstreichen lassen.

Ein weiteres, ebenfalls von der ÖVP geführtes Ministerium, ist mit dem Vollzug des Staatsbürgerschaftswesens betraut. Dennoch haben die seit 17 Jahren durchgehenden ÖVP-Ressortchefs keinerlei Anstalten gemacht, das wachsende Problem illegaler Doppelstaatsbürger zu lösen. Das Law-and-Order-Bekenntnis erfolgt am sonntäglichen Stammtisch, die politische Umsetzung aber unterbleibt konsequent.

Nach seriösen Schätzungen gibt es zwischenzeitlich über 100.000 dieser illegalen Doppelstaatsbürger in Österreich. Bei Wahlen sind das immerhin rund vier Mandate im Nationalrat, die von Mitbürgern bestimmt werden, die bei ordnungsmäßiger Anwendung geltenden Rechts gar nicht wahlberechtigt wären. In den USA würde man sie „Fake-Bürger“ nennen. In Österreich sollte man das Problem schleunigst lösen.

Dr. Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.