Soll man Frauen nicht richtig aufklären?

Die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ ist eine Hilfe für die Frau, die eine Schwangerschaft befürchtet.

Die UN-Charta, wonach „alle Frauen (und Paare) das Recht haben, die Anzahl der Kinder und den Abstand zwischen ihnen zu wählen und durch Bildung und entsprechende Information auch über die Möglichkeit zu einer solchen selbstverantwortenden Elternschaft zu verfügen“ ist voll und ganz zu unterstützen. Genau im Sinne dieser Forderung haben die Frauen auch das Recht, über Wirkung und Nebenwirkungen eines neuen Medikaments seriös aufgeklärt zu werden. Ja, Frauen haben darüber hinaus das Recht auf eine möglichst risikofreie Empfängnisregelung.

Dass es sich bei der „Pille danach“ um ein hoch dosiertes Hormonpräparat handelt, ist wohl unbestritten. Wenn man zur Veranschaulichung der Hormonbelastung für den medizinischen Laien die konventionelle Pille heranzieht, so hängt das Ergebnis natürlich vom gewählten Referenzpräparat ab. Nimmt man zum Vergleich das moderne Präparat „Loette“ (100Mikrogramm) und nicht die von Professor Husslein erwähnten älteren Präparate (150Mikrogramm), so entspricht die Gestagendosis dem 15-fachen der konventionellen Pille, bei mehrmaliger Einnahme einem Vielfachen davon. Wenn nun aber von Professor Husslein behauptet wird, dass die Einnahme von 1500Mikrogramm Levonorgestrol mit einem „sehr geringen Risiko bzw. Nebenwirkungspotenzial“ behaftet sei, während die klassische „Pille davor“ (wegen des beigefügten Ethylestradiols) „wesentlich risikoreicher“ einzustufen sei, dann werden hier die Fakten bedenklich verharmlost.

Einschränkung der Selbstbestimmung?

Es ist doch eine medizinische Binsenweisheit, dass eine hohe Dosis, auf einmal verabreicht, gefährlicher ist, als wenn sie auf einen ganzen Monat verteilt wird. Die erheblichen Risken und Nebenwirkungen der „Pille danach“, insbesondere wenn sie wiederholt eingenommen wird, können in jedem Pharmakologiebuch, aber auch im Austria-Codex nachgelesen werden.

Es ist zu begrüßen, dass auch Professor Husslein der Meinung ist, dass die „Pille danach“ „nicht zur Routinemethode werden soll“. Genau aus diesem Grund sollte sie, wie es auch die Österreichische Ärztekammer fordert, rezeptpflichtig bleiben – so wie die Monatspackung eines konventionellen Kontrazeptivums eben auch. Es verwundert, dass die Rezeptpflicht für ein hoch dosiertes Hormonpräparat als Einschränkung der Selbstbestimmung dargestellt wird, ja geradezu als eine nationale Katastrophe.

Was die Terminologie betrifft, so sollte man die abortive Wirkung der „Pille danach“ nicht dadurch verschleiern, dass unter den Gynäkologen der Begriff der Abtreibung umdefiniert und auf den Schwangerschaftsabbruch bei einem bereits implantierten Embryo eingeengt wird. Diese Definition ist nicht ideologiefrei, denn damit wird der Anschein erweckt, als ob zwischen Befruchtung und Implantation jedes gynäkologische Hantieren am Embryo, inklusive seine Tötung, ethisch unbedenklich sei.

Die Schwangerschaft beginnt laut Pschyrembel, dem klinischen Standardnachschlagewerk, bereits bei der Befruchtung der Eizelle im Körper der Frau. Die befruchtete Eizelle ist also ein menschlicher Embryo im Frühstadium, auch wenn er sich noch nicht in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat. Wenn ihm nun der Lebensraum genommen und die Einnistung verhindert wird, handelt es sich aus ethischer Perspektive klar um einen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung). Die „Pille danach“ wirkt in vielen Fällen, wenn sie knapp um den Eisprung eingenommen wird, nachweislich so: Die hohe Dosis des Hormonpräparats verhindert nicht die Befruchtung, sondern das Einnisten des Embryos in seinem Frühstadium durch eine vorzeitige Abbruchblutung und/oder durch den verzögerten Transport in die Gebärmutterhöhle. Viele Frauen lehnen einen Schwangerschaftsabbruch durch Nidationshemmung ab. Auch diese haben das Recht, fachgerecht informiert zu werden.

Im Grunde genommen soll die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ Frauen, die eine Schwangerschaft befürchten, eine Hilfe sein, weil sich ein Arzt mit ihrem Problem befassen muss und sie beraten kann, wann der Einsatz der „Pille danach“ sinnvoll ist und wann nicht. In manchen Fällen wird er ihr guten Gewissens von der Einnahme dieses Präparates abraten können, weil eine Empfängnis höchst unwahrscheinlich ist (z.B. kurz vor der zu erwartenden Menstruation). Es erscheint mir jedenfalls recht bequem, ja beinahe zynisch, wenn man diese Frauen in ihrer Not allein lässt und sie mit einer rezeptfreien „Notfallpille“ ohne Rücksicht auf Verluste im wahrsten Sinne des Wortes abspeist. Dass Professor Husslein nicht davor zurückschreckt, die Österreicher dadurch zu verunsichern, dass er die Qualität unserer Ambulanzen herabsetzt, nur um ein ohnehin recht brüchiges Argument für die Freigabe der „Pille danach“ anbringen zu können, ist ein starkes Stück.

Es ist schon erstaunlich, wie sehr manche Personen noch in einem altmodischen Lagerdenken verhaftet sind und nicht verstehen können, dass man auch aus redlichen Gründen seine Meinung sagen kann und gegen eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ argumentiert! Ich gebe Professor Husslein völlig recht, wenn er meint, dass die Welt nicht untergehen wird, sollte die Rezeptpflicht aufgehoben werden. Aber das Paradies auf Erden werden wir damit ganz bestimmt auch nicht erreichen können. Da muss ich ihn leider enttäuschen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2009)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.