Wählen nur alle fünf Jahre: Wo bleibt der Aufschrei?

Die 2007 beschlossene Verlängerung der Legislaturperiode läuft auf eine massive Einschränkung des Wahlrechts hinaus.

Neue Spitzenkandidaten; ein Dreikampf um den nächsten Bundeskanzler; ein bei den Grünen abgewählter Aufdecker, der auf eigene Faust antritt: Für Spannung im Wahlkampf ist gesorgt. Umso mehr schmerzt es, dass wir erst in fünf anstatt wie seit 1945 schon in vier Jahren wieder wählen werden dürfen.

Wie immer man zu Sebastian Kurz stehen mag, waren ihm wohl viele dankbar, dass er die Courage hatte, Neuwahlen zu erzwingen und damit für einen längst fälligen Befreiungsschlag für eine durch Grabenkämpfe gelähmte Koalition zu sorgen. Alle konnten ihre Karten auf den Tisch legen.

Und es ist wahrlich einiges, teils Revolutionäres passiert: Die Volkspartei unterwarf sich Kurz mit Haut und Haar, der Quereinsteiger bevorzugt, sich auch eine Minderheitsregierung vorstellen kann und sich als Kanzler eine Richtlinienkompetenz wünscht. SPÖ-Vorsitzender Christian Kern wiederum hat etliche Turbulenzen zu überstehen: einen Berater-Skandal, der im Rücktritt des Wahlkampfleiters der SPÖ gipfelte; ein internes, Kern-kritisches Papier, das zum Clinch des Kanzlers mit einem Boulevardblatt führte.

Ungewohnte Eintracht

HC Strache beansprucht angesichts des Umfragekaisers Kurz nicht mehr die Nr. 1 für die FPÖ. Die Grünen kürten eine neue weibliche Doppelparteispitze und verhalfen Peter Pilz durch dessen Abwahl zur eigenen Partei. Das Team Stronach ist endgültig zerfallen und die Neos konnten Irmgard Griss in ihren Reihen begrüßen.

Die Voraussetzungen für einen spannenden Wahlkampf wären also da – nur über ein demokratiepolitisch essenzielles Thema hat man bisher nicht viel gehört: die derzeitige Länge der Legislaturperiode von fünf Jahren.

Können Sie sich daran erinnern, als die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängert wurde? Wissen Sie, wann das war? Können Sie sich an heftige politische Diskussionen erinnern?

Immerhin, das war eine Änderung einer zentralen Regelung unserer Demokratie, die seit Gründung der Zweiten Republik Bestand hatte. Wissen Sie noch, welche Partei dafür war, welche dagegen? Die wenigstens werden sich erinnern können – was nur logisch ist: Denn es gab praktisch keine Diskussion, weder eine öffentliche noch eine nennenswerte zwischen den Parteien.

Zwei Namen seien in Erinnerung gerufen: Alfred Gusenbauer und Wilhelm Molterer. Unter diesen beiden Herren beschloss die rot-schwarze Regierung 2007 die Verlängerung der Legislaturperiode. Alle Parteien außer der FPÖ stimmten der Verlängerung in ungewohnter Eintracht zu.

Als Hauptargument für die Verlängerung auf ein fünftes Jahr wurde angeführt, dass so mehr Zeit sei, um große Reformen durchzusetzen. Sowohl angesichts der mangelnden Zusammenarbeit in der Koalition als auch der bisher erreichten Ziele klingt das geradezu wie ein Hohn.

Die aktuelle Regierung hat seit ihrer Angelobung am 16. Dezember 2013 bis zur Neuwahlentscheidung vom 15. Mai dreieinhalb Jahre gehalten, wenn auch nur mit Ach und Krach. Bereits Ende 2014 drohte das Aus wegen eines Konflikts über die Steuerreform. Mitte 2015 konnte man sich einigen, aber bis Ende 2016 standen permanent vorzeitige Neuwahlen im Raum.

Als er Werner Faymann im Mai 2016 nachfolgte, erklärte Christian Kern zum Zustand der Regierung: „Wenn wir dieses Schauspiel der Machtversessenheit und Zukunftsvergessenheit weiter liefern, haben wir nur noch wenige Monate bis zum endgültigen Aufprall.“ Sebastian Kurz begründete die Neuwahlen im Juni 2017 so: „Es bringt nichts, eine Regierung fortzusetzen, wenn wir seit Monaten im Dauerwahlkampf sind, der dem Land schadet.“

Ein ungeduldiger Präsident

Selbst der sonst so bedachte Bundespräsident Alexander Van der Bellen mahnte im Juni 2017 angesichts der blockierten Regierungsarbeit: „Ich werde langsam sehr, sehr ungeduldig.“

Gerade ein Jahr Arbeiten gab es ohne Neuwahldrohung – wahrlich kein Erfolgsnachweis, um der Regierung „fünf Jahre für Reformen“ zuzugestehen. Van der Bellen wies auf Blockaden beim Schulpaket, der Forschungsmilliarde und der Studienplatzfinanzierung hin. Dazu kann man die österreichischen „Klassiker“ anführen: Pensions-, Verwaltungs-, Bildungsreform und Budgetsanierung. Alles liegen geblieben.

Ein zusätzliches fünftes Regierungsjahr ist übrigens ein Minderheitenprogramm. In der EU ist eine vierjährige Legislaturperiode die Regel, sie gilt in 21 der 28 EU-Staaten. In den USA – unter Trump zwar verpönt, aber unverändert die einflussreichste Demokratie der Welt – beträgt die Legislaturperiode des Repräsentantenhauses sogar nur zwei Jahre. Der US-Präsident als mächtigster Mann der Welt kommt seit 1789 mit vier Jahren aus. Auch Österreich ist damit 1945 bis 2007 gut gefahren.

Keine öffentliche Debatte

Der Verlängerung der Legislaturperiode ermangelte nicht nur einer öffentliche Debatte, sie wurde auch noch mit Begleitmaßnahmen „aufgemascherlt“ – etwa der Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahren, des passiven auf 18 Jahre und der Briefwahl.

Am populärsten war das Wählen mit 16. Und in wie vielen anderen EU-Staaten können 16-Jährige auf Bundesebene wählen? In keinem einzigen. Weltweit gilt das Wahlrecht mit 16 in Kuba, Nicaragua und Brasilien; in Nordkorea und Sudan darf man mit 17 wählen. Und ist es nicht ein Wertungswiderspruch, dass man mit 16 zwar mündig genug zum Wählen sein soll, aber nicht zum Rauchen – das man ab 2018 erst mit 18 darf?

Freilich kann man „Wählen mit 16“ diskutieren. Es geht um die Optik: 2007 war das ein gut verkaufbares „Zuckerl“, um von der Verlängerung der Legislaturperiode abzulenken.

Die fragwürdige Art und Weise der Verlängerung der Legislaturperiode wiegt umso schwerer, weil es sich um eine folgenreiche Änderung handelt. Die demokratische Mitbestimmung reduziert sich um 20 Prozent. Wird man 80 Jahre alt, werden einem vier Wahlen genommen. Viermal weniger mitbestimmen! Während stets die Partizipation des Bürgers propagiert wird, ist es wohl das falsche Zeichen, ihm sein grundlegendes Wahlrecht massiv zu beschneiden.

Volksabstimmung wäre nötig

Zudem gibt es gute Gründe zu argumentieren, dass sich diese massive Einschränkung des Wahlrechts einem Eingriff in das demokratische Grundprinzip der Verfassung nähert, der eine Volksabstimmung erfordern würde. Jedenfalls hätte allein aus demokratiepolitischen Gründen eine Volksabstimmung erfolgen sollen.

Mir ist unerklärlich, dass die Verlängerung der Legislaturperiode für keinen Aufschrei in der Bevölkerung gesorgt hatte (wenn schon nicht bei allen Oppositionsparteien). Es mag an der Nacht-und-Nebel-Aktion liegen, in der sie damals beschlossen wurde. Aber es ist höchst an der Zeit, diese Frage wieder aus der Versenkung zu holen. Die anstehenden Wahlen sollten ein Anlass dazu sein.

DER AUTOR

E-Mails an:debatte@diepresse.com

Philipp J. Marboe
(*1971) studierte Rechtswissenschaften in Wien und Madrid. Für seine Dissertation über die europäische Sicherheitsarchitektur forschte er am Institut français des relations internationales (IFRI) in Paris. Dzt. Rechtsanwalt in Wien. Autor von Publikationen zum Vergaberecht sowie Recht in den Internationalen Beziehungen. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2017)

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