25.05.2012 19:39 | Meine Presse Merkliste 0

Nicht Instrument der Parteien, sondern ihr Gegengewicht

GASTKOMMENTAR VON THEO ÖHLINGER (Die Presse)

Vom Sinn und Unsinn direkter Demokratie.

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Demokratie heißt wörtlich „Herrschaft des Volkes“ und bedeutet dem Sinn nach Selbstregierung und Selbstentscheidung in eigenen Angelegenheiten. Sie ist ihrer Idee nach Identität von Herrschern und Beherrschten, womit sich Herrschaft letztlich aufhebt. An ihre Stelle treten Freiheit und Selbstbestimmung.

Dass es im Alltag nicht so läuft, wissen wir alle. Wir bestimmen die uns gemeinsamen Angelegenheiten nicht selbst, sondern übertragen die Entscheidungsbefugnisse gewählten und auf Zeit bestellten Abgeordneten, die sie zum Teil wieder an ihnen verantwortliche Organe delegieren. Von ihnen erwarten wir, dass sie sich in professioneller Weise den allgemeinen Fragen widmen und nach eingehender Information und Beratung rationale und mehrheitlich akzeptable Entscheidungen treffen. Dafür haben sie sich nach Ablauf der Wahlperiode vor dem Volk zu verantworten. Praktisch kann Demokratie gar nicht anders funktionieren.

Davon geht auch unsere Verfassung aus. Sie lässt eine unmittelbare Mitwirkung des Volkes nur in eingeschränktem Ausmaß zu. Eine verbindliche Volksabstimmung ist überhaupt nur über einen Gesetzesbeschluss zulässig, also über eine Angelegenheit, die bereits intensiv vorberaten und in eine entsprechende Rechtsform gegossen wurde. Darüber hinaus kann eine bestimmte Anzahl von Staatsbürgern (auf Bundesebene mindestens 100.000) ein Gesetzgebungsverfahren durch ein Volksbegehren initiieren; die Entscheidung bleibt aber beim Parlament. Und schließlich gibt es noch Volksbefragungen, deren Ergebnis aber erst wieder von Politikern in eine verbindliche Entscheidung umgesetzt werden muss, für die sie auch politisch und rechtlich haften.

Lediglich für einen Fall schreibt die Bundesverfassung zwingend eine Volksabstimmung vor, wenn es um die Änderung eines der Grundprinzipien der Bundesverfassung – Demokratie, Republik, Rechtsstaat und Bundesstaat – geht. Aber es ist nicht der primäre Sinn dieser Regelung, das Volk regelmäßig über derartige Fragen abstimmen zu lassen, sondern eher der, dass solche Änderungen (und damit Abstimmungen) möglichst gar nicht stattfinden.


Am Beispiel Lissabon und Eberau

Die direkte Demokratie ist damit in Österreich – im Einklang mit allen anderen europäischen Staaten (eine gewisse Ausnahme bildet nur die Schweiz) – sehr begrenzt. Im Lichte der Idee der Demokratie stellt sich freilich die Frage, ob diese beschränkten Möglichkeiten, wenn schon nicht erweitert, so doch in dem bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen intensiver genutzt werden sollten. Gibt es nicht eine verbreitete Demokratiemüdigkeit, die ihre Ursache auch darin hat, dass sich die Bürger entgegen der Verheißung der Verfassung, dass alles Recht vom Volke ausgehe, von den öffentlichen Entscheidungsprozessen weitgehend ausgesperrt und von den Entscheidungen der Politiker „überfahren“ fühlen? In zwei Fällen ist diese Frage jüngst in Österreich aktuell geworden. Sie liegen geografisch und sachlich weit auseinander und weisen dennoch manche Gemeinsamkeit auf, sodass sie vielleicht zu allgemeinen Schlüssen berechtigen.

Der erste Fall betraf den Vertrag von Lissabon. Es gab in Österreich eine breite Bewegung für eine Volksabstimmung über diesen Vertrag. Von den zuständigen Politikern wurde dies damit abgelehnt, dass eine solche Abstimmung verfassungsrechtlich nicht geboten sei – ein nicht sehr überzeugendes Argument, weil sie ja nicht auch (wie etwa in Deutschland) verfassungsrechtlich verboten gewesen wäre. Man wollte aber diese Volksabstimmung nicht, weil ein negativer Ausgang vorauszusehen war, teils wegen des seit Längerem angestauten EU-Frusts, teils wegen der Kampagne eines Massenblattes, das nicht vor den abstrusesten Argumenten zurückschreckte. Es ging den Befürwortern eines solchen Referendums auch nur darum, den Vertrag zu verhindern. Dieser Vertrag war aber das Ergebnis eines jahrelangen mühsamen Diskussions- und Verhandlungsprozesses und bildete den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitglieder über eine Verbesserung der Struktur der Union. Eine Volksabstimmung hätte auch diesen kleinen Schritt unterbunden. Zur Lösung der vielfältigen Probleme der EU hätte sie aber nicht das Geringste beigetragen.

Ähnliches spielt sich derzeit im südlichen Burgenland ab. Gewiss hat die katastrophale Strategie einer Ministerin eine vernünftige Diskussion über die Frage der Sinnhaftigkeit eines großen Erstaufnahmezentrums für Asylwerber in einer entlegenen Gemeinde von vornherein verpatzt. Aber die dagegen eingesetzte Volksbefragung löst das Problem genauso wenig. Wie sie ausgehen wird, wissen die Initiatoren schon heute: nämlich gegen das geplante Projekt. Von einer „Frage“ kann also gar nicht ernsthaft die Rede sein.

In beiden Fällen, so unterschiedlich sie in der Sache sind, erweist sich die direkte Demokratie als bloßes Verhinderungsinstrument ohne Lösungskapazität. In beiden Fällen wird mit Ressentiments gespielt – dort gegen „korrupte EU-Bürokraten“, hier gegen „kriminelle Ausländer“. Gegen eine derartige Politik der Gefühle haben sachliche Argumente keine Chance; eine rationale Diskussion findet von vornherein nicht statt.

Darf man daraus den Schluss ziehen, dass die Instrumente einer direkten Demokratie stets fehl am Platze sind?

Die Volksabstimmung über eine so grundsätzliche Frage wie jene des EU-Beitritt war nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern auch in der Sache sinnvoll: Sie hat zur Verankerung eines Europabewusstseins der Österreicher einiges beigetragen. (Für jene, denen dieses immer noch zu gering ist: Ohne die Abstimmung wäre es noch viel geringer.) Auch für das Referendum über die Atomenergie gab es gute Gründe. In beiden Fällen war auch die unverzichtbare Voraussetzung einer sachlichen Auseinandersetzung, die Befürworter wie Gegner gleichermaßen zu Wort kommen lässt, einigermaßen gegeben. Dass aber manchmal der Mut zu einer Entscheidung ohne Volksbeteiligung angebracht ist, lässt sich am Beispiel des Vertrags von Lissabon ablesen.

Was Volksbefragungen betrifft, so sollte es bei einer ernst gemeinten Frage bleiben (wie einst im Fall der Landeshauptstadt für Niederösterreich oder des Ausbaues des Flötzersteigs in Wien). Voraussetzung ist eine objektive, umfassende Information der Bevölkerung sowie die Offenheit der Politik, jedes Ergebnis zu akzeptieren, ohne durch manipulierte Fragestellungen dieses Ergebnis vorwegzunehmen. Ein Missbrauch dieses Instrumentes ist es auch, wenn damit parteipolitische Konflikte ausgetragen werden. Direkte Demokratie soll ein Gegengewicht gegen den Parteienstaat sein, nicht dessen Instrument.

Kurz: Es stellt sich nicht ernsthaft die Frage, ob die direkte Demokratie der repräsentativen Demokratie vorzuziehen ist. Demokratie kann nur als parlamentarische Demokratie funktionieren. Die direkte Demokratie ist dagegen ständig in Gefahr, in undemokratische Manipulation umzuschlagen. Sie sollte daher von den gewählten Repräsentanten nur mit Augenmaß eingesetzt werden. Andernfalls hätte die Entscheidung der Väter des Bonner Grundgesetzes, sie völlig zu unterbinden, durchaus einiges für sich.

Theo Öhlinger ist em. Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Wien und war 2007/08 Mitglied der Arbeitsgruppe Verfassungsreform im Bundeskanzleramt.


meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2010)

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15 Kommentare
Gast: Lausbub
19.01.2010 14:31
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Seltsam wie ein Uni-Prof., der öffentliches Recht lehrt, in seinem Beitrag herumargumentiert.

Nachdem er das Wesen der demokratischen Demokratie erklärt hat und dabei die Analogien zu den privatrechtlichen Institutionen von Vollmacht und Auftrag nicht zu übersehen sind, landet er abschließend bei Fragen der Praktikabilität und kommt zum Schluß, daß eine Weisung des Souveräns (=Volk) an den Machthaber (Parlament bzw. Regierung) durch Volksabstimmung nur in einem beschränkten Umfang, nämlich bei bestimmten wichtigen Fragen möglich sei. Wie er selbst eingesteht, wird das aber die "Weisung" in einer gelebten Demokratie wie der Schweiz praktiziert. Also was hindert uns, es auch so zu machen? Die Verfassung? Wenn ja, sollte man sie schleunigst in diesem Punkt ändern. Auch die ist nämlich nicht in Stein gemeiselt und darf daher diskutiert werden.

Metz
18.01.2010 00:21
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direkte Demokratie - indirekte Demokratie - Diktatur

Das Mitbestimmungsrecht in der indirekten Demokratie beschränkt sich bei durchschnittlicher Lebenserwartung auf ca. 12 Kreuze auf einem Stimmzettel. Frauen dürfen dabei (statistisch gesehen) ca. 1x öfter mitbestimmen als Männer. Gewählt wird eine Partei, somit gibt es keine Möglichkeit Themen differenziert zu behandeln. Das sind die Fakten der Mitbestimmung in der indirekten Demokratie.
Selbstverständlich kann man darüber diskutieren ob 12 Kreuze pro Leben zu viel, zu wenig oder genau richtig sind. Herr Öhlinger ist offensichtlich der Meinung dass dies genug sei (was sein gutes Recht ist), allerdings bleibt er die Argumente dafür schuldig! Beispiel Lissabon: Das schlechte Image der EU hat nichts mit direkter oder indirekter Demokratie zu tun, sondern mit dem Kindergartenkleinkrieg den einzelne Mitgliedsstaaten führen. Die Bestellung des EU-Außenministers sei nur als Beispiel erwähnt. Außerdem sollte man vielleicht das Problem der EU-Korruption lösen und nicht als Ausrede dafür verwenden dass man keine Volksabstimmung macht. Und der kleinste "gemeinsame Nenner" ist in der Mathematik durchaus interessant, sonst aber eher die politisch korrekte Bezeichnung für "absoluter Schwachsinn".
Gerne würde ich auch noch auf Eberau eingehen, aber die Zahl der verbleibeibenden Zeichen verhindert dies.

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Diktatur der Minderheiten



Wir erleben heute eine Diktatur der Minderheiten, unterstützt von blauäugigen Medien (fast ohne Ausnahme). Und offensichtlich beginnt sich auch die Justiz bereits davor zu verbeugen (siehe Urteil in Wien, wo die Messerstiche auf die Frau als "mit verständlich, da Milieu gegeben" angesehen werden.
Wer für Österreich und das einheimische Volk arbeitet, barucht keine Angst vor direkter Demokratie zu haben.

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Dem kann ich nicht zustimmen!

Die verfassungsmäßige Ordnung wurde beseitigt. Die Staatsgewalt geht nicht vom Volke aus sondern von Banken, Konzernen, Medien und Politikern, die ihre gemeinsamen Interessen gegen den Willen des Volkes durchsetzen.

Statt Probleme zu lösen werden die Lösungen aufgeschoben, wird Geld in die Problembereiche gepumpt, um dort zu beruhigen („mit Geld zuschüttende Besänftigungspolitik“). Diese Mittel werden, da nicht vorhanden, am Kreditweg beschafft oder "gedruckt" (Papier- oder Elektronikgeld der Noten- und Geschäftsbanken). Die Staatsschulden betragen dzt. 190 Mrd.€.

Was geschieht, wenn diese Form der Finanzierung zusammenbricht mit: Beamten- und Politikergehältern, Sozialsystem (Pensionen, Gesundheit, Arbeitslose,…), Förderungen, Subventionsempfängern aller Art, Uni-Budget (Prof.Gehälter), Bauprojekten (z.B. Wiener Zentralbahnhof …) … usw.?

Die Politiker regieren gegen die Bürger und gefährden deren Existenz bis hin zu Hyperinflation und möglichen Staatsbankrott. Den Schaden zahlt der Bürger in Form von Vermögensverlust (Bürger kommt von "bürgen"). In der Privatwirtschaft nennt man das fahrlässige Krida.

Da auch der vom Volk direkt gewählte Präsident (sozusagen als „Volkstribun“) nicht eingreift sondern abnickt, gibt es als Korrektiv nur die direkte Demokratie.

Siehe dazu Abschnitt „Regieren gegen den Bürger“ in meiner Homepage
http://www.ohnepolemik.at/regieren/

Antworten analogo
17.01.2010 12:33
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Re: Dem kann ich nicht zustimmen!

Gratulation zum Kommentar ...und zu ihrer Homepage.

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Grüße aus Absurdistan


Öhlingers Ausführungen ist Manches nachzusagen, ausgenommen Stringenz. Der Grundgedanke, direkte Demokratie sei das Gegengewicht zur Herrschaft der Parteien, ist vollkommen richtig. Allerdings dafür einzutreten, besagte Parteien sollen auch darüber befinden, zu welchen Belangen eben dieses Gegengewicht wider die eigene Macht zur Anwendung komme, ist ein absurdes Verkennen der Idee der Checks and Balances.

Es ist nicht nur grober Unfug, sondern auch hochgradig durchsichtig, wenn die vorgebliche Redlichkeit im Umgang mit der Macht durch die Parteien gegenübergestellt wird einer Manipulierbarkeit des Wahlvolkes. Die Idee, die Intelligentia müsse die dumme Masse zur Erlösung führen, egal ob die Geführten dies wollen oder nicht, scheint auch Kern rezenter Ideologien zu sein.

Gute Politiker vs. dummes Volk, - der Boulvard als Argument und Krone der Argumentationskette, an deren Spitze die Entmündigung des Souveräns steht. Etwas Besseres als ein einflußreicher Zeitungsverleger hätte unserer Dressurelite zur Immunisierung des eigenen Machtanspruches wohl nicht passieren können.

Man mag zu Schmierenblättern, Demagogen, Volksverhetzern und Manipulanten stehen wie man will, man mag sie gutheissen oder verdammen - eines bleibt unumstößlich: Das Volk entscheidet! Das Volk darf irren, es darf Entscheide treffen, die betroffen machen. Wer dem Volk das Recht auf Irrtum versagen will, soll in Nordkorea sein Heil als Politiker suchen, anstatt hierzulande etwas von Demokratie zu faseln.

Antworten analogo
17.01.2010 12:55
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Re: Grüße aus Absurdistan

D'accord...was sollte man sich sonst erwarten aus dem Dunstkreis der Grünen bzw. linken Schickeria ?!Die GrünInnen, ja fast schon Grenzgänger d.österr.Politik (u.a.alles ändern,alles gleichmachen/gleichschalten, grenzenlose Gleichmacherei,Multikulti,Umformung d.Gesell. udgl.)...bevormunden gerne das Volk (u.glaubt/fühlen sich intellektuell überlegen), das Volk hätte sich damit an zufreunden. Davor müssen wir uns (d.Normalbürger) verwahren !

Gast: Der Souverän ist der Souverän ist der Souverän
16.01.2010 03:41
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Vom Unsinn der Verkennung des Sinns Direkter Demokratie

Wie passen denn folgende Forderungen Öhlingers auf einen Nenner?

1. Direkte Demokratie solle nicht Instrument des Parteienstaats sein. und 2. Direkte Demokratie solle von den gewählten Repräsentanten nur mit Augenmaß eingesetzt werden.

Wenn es in der Hand gewählter Repräsentanten liegt, über den Einsatz Direkter Demokratie zu entscheiden, dann wird Direkte Demokratie immer und unausweichlich parteipolitisch instrumentalisiert.

Genau auf solche parteipolitische Instrumentaliserungen ist aber Direkte Demokratie in Österreich beschränkt.

Direkte Demokratie sollte hingegen von parteipolitischem Missbrauch befreit werden und sollte daher dem Souverän die Möglichkeit in die Hand geben, immer dann einzugreifen, wenn sie sich durch die gewählten Vertreter nicht ausreichend vertreten fühlen.

Dem Souverän sollte daher nach einem erfolgreichen Volksbegehren offenstehen, in einer verbindlichen Volksabstimmung zu entscheiden, ob das Anliegen des Volksbegehrens in Kraft treten soll.

Wenn ein vom Parlament ausgearbeitetes Gesetz nicht den Vorstellungen der Vertretenen entspricht, sollte von den Betroffenen eine Volksabstimmung eingeleitet werden können, sodass letztlich die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder nicht.

Demokratie ist noch nicht, wenn Parteien dem Souverän bevormundend punktuelle Mitbestimmung gewähren.

Demokratie ist, wenn der Souverän das erste Wort (durch Wahlen) und das letzte Wort (durch Direkte Demokratie) hat.


Antworten Gast: Gast
16.01.2010 16:07
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Re: Vom Unsinn der Verkennung des Sinns Direkter Demokratie

Wenn aber der Vertretene selbst schluss endlich wieder abstimmen darf ob ers will oder nicht dann brauchen wir keine Vertreter.
Entweder die Politiker handeln aufgrund ihres Mandates und wissen was gut ist, denn wenn ein Politiker nicht weiß was er machen soll dann soll er gleich abtreten, dann hat er auf dem Posten auch nix zu suchen.

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Re: ".. wenn ein Politiker nicht weiß"


Besagte Politikerunwissenheit ist nicht Kern des Dissenses, ja nicht mal Randthema.

Pfeifen ohne Lösungs- oder Richtungskompetenz haben in der Politik sowieso nichts verloren. Redliche Politiker zeigen Wege vor und argumentieren diese mit Herz und Verstand. Diese Redlichkeit ist jedoch unvereinbar mit der Umsetzung eines Sachverhaltes, der (a) nahezu alle Bürger stark betrifft und (b) so er denn eine Abstimmung erführe - mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit durchfiele.

Wer sich Öhlingers Ausführungen anschließt, macht aus dem Souverän den Galeerensträfling auf dessen eigenem Schiff. Man sollte eigentlich glauben, einzig Faschisten würden hemmungslos ostentativ die vermeintliche Dummheit des Volkes aus dem argumentativen Köcher ziehen. Es scheint jedoch, als hätten die amtierenden Neo-Kommunisten jeglicher Couleur nicht weniger Vorbehalte, ihre Vorbehalte wider das Volk zu artikulieren - selbstverständlich heftig beklascht von den beamteten Jubelpersern.

Antworten mastermind
16.01.2010 15:21
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Re: Vom Unsinn der Verkennung des Sinns Direkter Demokratie

Öhlinger hat sich mit der Aussage selbst disqualifiziert. Der Typ war mir schon immer suspekt. Kein Wunder, dass er für den Lissabon-Vertrag Stimmung machen muss. Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht.

Betrachtet man seinen Lebenslauf, wird schnell klar, dass es sich beim ihm um einen bezahlten Agenten handelt!

0 3

Volksabstimmungen setzen eines voraus:

Verantwortungsvolle Medien. Wenn aber ein geriatrischer Zeitungsherausgeber, der selbst Berlusconi in seiner "Charakterstärke" noch unterbietet (letzterer stellt sich wenigstens der Wahl), meint, er müsse es den Politikern zeigen und daraus andere Medienleute - von print bis ORF - meinen, es ihm gleichtun zu müssen, sind die geforderten Voraussetzungen - verantwortungsvolle Medien - sicher nicht gegeben. Wenn man dann bei den Müllsammelstellen Plastiksackerl beim Altpapier und Glasflaschen in der Gelben Tonne,... findet, erkennt man wie gefährlich es wäre, "das Volk" entscheiden zu lassen. Das Verbot der Volksabstimmung nach dem Muster des deutschen Grundgesetzes hat was für sich. Ergo: Herrn Öhlinger ist weitestgehend zuzustimmen.

Antworten Gast: Barbara S.
16.01.2010 16:31
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Sparen Sie sich doch Ihre Scheinheiligkeit !

Aber 1994 vor der Volkabstimmung über den EU-Beitritt war die Kronenzeitung schon ein verantwortungsvolles Medium, gell?
Weil halt damals die Krone noch im "richtigen" Boot saß - so schaut's aus!

Ihrer grotesken Einstellung zufolge dürfen dann Wahlen auch nicht mehr durchgeführt werden, weil viele erdreisten sich ja glatt das Kreuzerl an der "falschen" Stelle zu machen.


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Re: Was haben Sie gegen Verantwortung?

Was haben Sie dagegen, dass nicht tendenziös, sondern objektiv berichtet wird; dagegen dass jeder in der Öffentlichkeit stehende Mensch von vorneherin "fertiggemacht" wird? Wenn Freiheit zur Narrenfreiheit verkommt - und genau das passiert seit einiger Zeit bei uns - werden wir zu Sklaven der Narren.

Logos21
15.01.2010 22:37
0 2

Kluge Worte,

die bei unserer derzeitigen SPÖ-geführten Regierung und den der SPÖ hörigen Medien, den Hetzblättern "Österreich" und "Heute" plus dem Rotfunk ORF, ganz rar geworden sind, obwohl sie eigentlich die Normalität darstellen sollten.

Hinweis

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