Josef Pröll und die Heiligkeit des Asyls

Wer die Heiligkeit beschwört, sollte bibelfest sein. Aber die Einhaltung der Grundrechte würde auch genügen.

Wenn Selbstverständliches ausdrücklich betont wird, ist Wachsamkeit angesagt. Die Große Koalition hat es für notwendig befunden, im Regierungsprogramm zu verankern, dass Österreich sich zum Asylrecht bekenne – einem Recht, das durch die Genfer Konvention garantiert ist und zum Inventar des Rechtsstaates gehört. Eigentlich.

Vizekanzler Pröll legt jetzt noch eins drauf und spricht davon, dass das Asylrecht ein „heiliges Recht“ sei. Wenn Heiligkeit ins Spiel der säkularen Normen gebracht wird, dann ist besondere Wachsamkeit geboten. Und tatsächlich: Josef Pröll wendet das heilige Recht gleich gegen die, die es schützen soll: „Asylrecht ist ein heiliges Recht, aber wer dagegen verstößt, hat auch keinen Anspruch.“

Beim Asylrecht geht es um nichts weniger als um die Unversehrtheit an Leib und Leben – und die muss uns in der Tat heilig sein. Das Asylrecht ist ein hohes Gut. Es davon abhängig zu machen, ob Menschen eine Verwaltungsübertretung begehen, indem sie z. B. ein Internierungslager verlassen, wird dem nicht gerecht.

Wenn Josef Pröll dem Asylrecht Heiligkeit attestiert, dann bindet diese Absolutheit die Regierenden, alles dafür zu tun, dass es einen fairen Zugang zu diesem Recht gibt. In den letzten Jahren ist Gegenteiliges passiert: Von Novelle zu Novelle wurde der Zugang zu einem fairen, qualitätsvollen Asylverfahren unterminiert. Der Instanzenzug wurde gekappt, die freie Wahl unabhängiger Rechtsvertreter eingeschränkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diejenigen, die Asyl brauchen, es auch bekommen, nimmt mit jeder Verschärfungsnovelle exponentiell ab.

Jetzt sollen Menschen, die hier Schutz vor Verfolgung suchen, auch noch ihrer persönlichen Freiheit beraubt werden. Um besser für das bürokratische Verfahren zur Verfügung zu stehen.

Das Diktum Josef Prölls wendet sich gegen die Regierung selbst: Asylrecht ist ein heiliges Recht. Wer es beschneidet, hat kein Recht, die Heiligkeit im Munde zu führen.

Ein Wort zur Heiligkeit

In der jüdisch-christlichen Tradition kommt dem Schutz des Fremden, des Flüchtlings, zentraler Stellenwert zu. „Einen Fremden sollst du nicht ausbeuten, und du sollst ihn nicht unterdrücken“ (Ex 22,20). Der theologische Rang dieser Schutzbestimmungen ist kaum zu übertreffen. Sie haben dasselbe Gewicht wie religiöse und kultische Normen: Sie gehören zur Gottesbeziehung selbst. Nähe zu Gott und Benachteiligung der Fremden sind unvereinbar. Der Bruch des Rechts der Fremden trennt von Gott.

Nirgendwo wird in der Bibel davon gesprochen, dass Fremde ihr Recht auf Schutz verwirken könnten, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß benehmen. Nicht der Schutzsuchende, sondern die Mächtigen sind Adressanten der biblischen Mahnung. „Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen.“ Das sollte wissen, wer im Jahrestakt das Fremdenrecht zurechtbiegt – wenn denn schon die Heiligkeit beschworen wird.

Doch wir brauchen keine Heiligkeit. Die Grundrechtscharta der Europäischen Union tut es auch. Der Zugang zum Asylrecht muss sichergestellt werden, heißt es da. Nun gibt es aber EU-Staaten, in denen es faktisch keine oder kaum Asylanerkennungen gibt. Österreich schiebt Asylsuchende in diese Staaten zurück. Menschen werden also dorthin gebracht, wo sie keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben.

In der Asyldebatte brauchen wir keine Bekenntnisse, keine Anrufung der Heiligkeit, sondern schlicht die Einhaltung der Grundrechte. Wenn Österreich hier in Europa Vorbild werden würde, was wäre daran so schlecht?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2010)

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