Die Opfer des Austrofaschimus sind nach wie vor nicht rehabilitiert. Justizpolitisch sind die standgerichtlichen Todesurteile und Kerkerstrafen, die über die verfolgten Widerstandskämpfer gegen den Austrofaschismus verhängt wurden, nie aufgehoben worden. Niemand hat bis jetzt ausgesprochen, dass diese Urteile Unrechtsurteile einer Diktatur waren.
Alleine infolge der Erhebung der Arbeiterschaft gegen die Bedrohung der Demokratie um den 12. Februar 1934 wurden 21 standgerichtliche Todesurteile gefällt und mehr als 10.000 Menschen aus politischen Motiven eingesperrt. Im Herbst letzten Jahres hat der österreichische Nationalrat die Justizopfer des Nationalsozialismus umfassend rehabilitiert. Die Opfer der Ära Dollfuß müssen auf diesen Schritt noch warten. Jenseits der formalen Rehabilitierung geht es aber auch um eine Signalwirkung. Das Eintreten für den Erhalt der Demokratie ist in unserer Republik historisch und gegenwärtig ein Wert.
SPÖ-Kronjuwelen
Im Parlament haben mein Kollege Harald Walser und ich einen Antrag gestellt, der sich mit der justizpolitischen Aufarbeitung dieser Ära beschäftigt. Ziel ist es, dass die Justizopfer des Austrofaschismus, insbesondere jene, die wegen Handlungen zur Verteidigung der Demokratie und des Rechtsstaates verurteilt wurden, gesetzlich rehabilitiert werden.
Die Rehabilitierung wird eine justizpolitische Herausforderung werden. In der Ära Dollfuß wurden auch Nationalsozialisten aus politischen Gründen verurteilt. Für den Erhalt der Demokratie sind sie aber bekanntlich nicht eingetreten. Es gibt wenig justizgeschichtliche Forschung zu dieser Epoche; für die Beantwortung dieser heiklen Fragen wird sie aber notwendig sein.
Der Widerstand gegen Dollfuß und seine autoritäre Politik gehört bei der SPÖ zu den parteigeschichtlichen Kronjuwelen. Wie wichtig ist ihr die Rehabilitierung ihrer Freiheitskämpfer aber tatsächlich? Neben einigen Signalen von aufgeschlossenen SPÖ-Politikern hat Bundeskanzler Faymann mit seinen Aussagen für Verwunderung gesorgt. „Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant“, hat der SPÖ-Vorsitzende aus Anlass der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe verlauten lassen. Da stellt sich schon die Frage, welche Historiker das waren und was sie dem Kanzler tatsächlich empfohlen haben.
Die sozialdemokratischen Freiheitskämpfer gegen den Austrofaschismus gelten justizpolitisch nach wie vor als verurteilte Verbrecher, da müsste ein SPÖ-Vorsitzende doch Bedarf an einer Aufarbeitung sehen.
Optimismus ist erlaubt
Die Ära Dollfuß war eine spezifisch österreichische und klerikale Interpretation des aufkommenden Faschismus – ein dunkles Kapitel der österreichischen Geschichte. Nüchtern betrachtet sollten das auch „Bürgerliche“ eingestehen können. Eine Partei wie die ÖVP, die sich heute uneingeschränkt der Demokratie verpflichtet fühlt, sollte ihre Geschichte umfassend aufarbeiten können. Es ist der ÖVP zumutbar, dass sie ihr Geschichtsbild weiterentwickelt, statt die Dollfuß-Schuschnigg-Ära unkritisch schön zu reden.
Optimismus ist aber erlaubt. Aus beiden Parteien gibt es Signale, dass man sich diesem Stück österreichischer Geschichte ohne Scheuklappen annähern will. Das lässt hoffen – einfach wird es aber nicht. Einerseits ist es ein symbolischer Schritt, aber andererseits bringt es Klarheit, wie es die Republik mit ihrer Geschichte hält.
Mag. Albert Steinhauser (* 15. 10. 1971 in Wien)
ist Jurist und seit 2007 Justizsprecher der Grünen im Parlament.
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