06.02.2012 20:34 | Meine Presse Merkliste0

Mut zum Wettbewerb

GASTKOMMENTAR VON REINHOLD MITTERLEHNER (Die Presse)

Eine Verteidigung der neuen Immobilienmakler-Verordnung – als Replik zum Gastkommentar „Mut zur Realität“ von Oliver Brichard am 1.9.

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Seit dem 1.September 2010 gilt die neue Immobilienmakler-Verordnung. Die darin vorgesehene Reduktion der Provisionen für Mieter und die transparentere Darstellung von Inseraten veranlassen Teile der Branche, von einem „überfallsartigen Anschlag auf die Einkommenssituation der Makler“ zu sprechen. Dieser erfolge noch dazu durch den Wirtschaftsminister, der die Einkommen ja abzusichern habe und werde letztendlich – so auch Fachgruppenobmann Oliver Brichard im Gastkommentar am Mittwoch – nur ein Danaergeschenk für die Konsumenten sein. Gerade Letzteres ist nahezu eine gefährliche Drohung, geht genau in die verkehrte Richtung und lässt den Schluss zu, dass die Branche das wirkliche Problem noch immer nicht erkannt hat.


Braucht es staatliche Regulierung?

Diskutiert man die Höhe der Provisionen, so stellt sich vorerst die Grundsatzfrage, ob es in einer freien Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert überhaupt einer staatlichen Regulierung der Höchstsätze bedarf. Da das Wohnungs- und Mietrecht aber insgesamt sehr detailliert reguliert ist und sich ein freier Markt angesichts des großen kommunalen Anteils im Wohnungsbereich nur sehr langsam bildet, ist eine Regelung notwendig. Tendenz und Ziel sind aber, mehr Wettbewerb und Transparenz am freien Markt zu schaffen.

In Österreich zahlen Mieter im Schnitt 23,7 Prozent der Jahresmiete als Provision, während beispielsweise in Deutschland nur 13,1 Prozent, in Frankreich 4,5 Prozent und in Schweden 1,75 Prozent anfallen. Angesicht der zunehmenden internationalen Mobilität wird eine internationale Vergleichbarkeit der Konditionen immer wichtiger und ist als Standortfaktor entscheidend. Daher dürfen wir uns hier nicht international auseinanderentwickeln, sondern müssen die Kosten für die Mieter in Europa angleichen. Natürlich muss auch die Qualität der Dienstleistung stimmen – diese ist aber bei niedrigeren Kosten in anderen vergleichbaren Ländern nicht schlechter als in Österreich.

Die bisher geltende Verordnung, die schon 14 Jahre alt war, wurde sehr einseitig, teilweise auch missbräuchlich interpretiert. So ist prinzipiell zwar vorgesehen, dass für die Inanspruchnahme der Provision Mieter und Vermieter gleichermaßen herangezogen werden können. In der Praxis hat sich allerdings eingebürgert, dass die Kosten ausschließlich der Mieter zu tragen hat. In der Praxis blieb der Vermieter, der in der Regel den Auftrag an den Makler gibt, außen vor. Dem Wirtschaftsministerium wurde sogar berichtet, dass manche Makler die Praxis haben, von den drei vom Mieter eingeforderten Mieten eine als „Provision der Provision“ an den Vermieter zurückzuzahlen. Damit sich in diesem Zusammenhang nicht die Falschen angesprochen fühlen: Das ist keine Verallgemeinerung, kein Vorwurf an die gesamte Branche. Wir haben nur durch zahlreiche Beschwerde-Mails und -Anrufe, die bei uns eingegangen sind, von den genannten Verhaltensweisen erfahren.

Tatsache ist aber auch, dass schon in der bisherigen Verordnung keine Verpflichtung zur Verrechnung der Höchstprovision vorhanden, sondern nur eine Obergrenze festgesetzt war. So hat mir ein Makler aus Vorarlberg relativ emotionslos mitgeteilt, dass für ihn die gesamte Regelung kein Problem wäre, weil er ohnedies immer nur zwei Monatsmieten vorgeschrieben hätte.

Die Befürchtung, dass mit der aktuellen Kürzung der Provisionen die Umsätze bis zur Hälfte reduziert werden, ist maßlos übertrieben. Sämtliche Provisionen für Kaufverträge und die Miete von Geschäftsräumen bleiben wie bisher bestehen. Gerade weil in Zukunft am Markt mehr Transparenz bei den Konditionen besteht, was auch in den Inseraten vorgesehen ist, erwarten wir, dass sich mehr Interessenten eines Maklers bedienen werden. Anstatt den potenziellen Interessenten im Mietbereich mitzuteilen, dass nun wegen der Provisionskürzungen Massenbesichtigungen und Ähnliches drohen, wäre die richtige Reaktion, sich besonders um den Konsumenten zu bemühen.

Herr Fachgruppenobmann Brichard fordert eine direkte Leistungsvereinbarung des Kunden mit dem Makler, um Kunden entgegenzukommen, die ihre persönlichen Wohnträume realisieren wollen. Leider ist das nur in den wenigsten Fällen die Realität. Welcher Mieter realisiert wirklich seinen „Wohnlebenstraum“, indem er einen Makler aufsucht und einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag abschließt?


Das wirkliche Problem liegt woanders

Wie kann nun ausgerechnet der Wirtschaftsminister und noch dazu angeblich überfallsartig so eine Verordnung durchsetzen? Ganz einfach deswegen, weil diese Verordnung nicht überfallsartig entstanden ist, sondern schon in der letzten Regierungsperiode ein Entwurf begutachtet wurde. Die Reduktion der Provision findet sich wörtlich im aktuellen Regierungsprogramm.

Selbstverständlich wurde der vorliegende Text auch diesmal ordnungsgemäß begutachtet. Aufgabe des Wirtschaftsministers ist es nicht, für eine bestehende Branche das Einkommen zu garantieren, sondern den Wettbewerb so zu regeln, dass alle am Markt Beteiligten mit einer transparenten Regelung wirtschaften können.

Die Diskussion über die Absicherung und die Höhe der Provisionen ist aus meiner Sicht ein Indiz dafür, dass die wirkliche Problemlösung bei Qualität und Image ansetzen müsste. Tut man dies in der Immobilienmakler-Branche, dann wird es auch keine Probleme geben, den richtigen Gegenwert beim Kunden darstellen zu können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.09.2010)

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7 Kommentare
ahha
05.09.2010 21:49
0 0

Die Ölhändler waren dem guten Mann zu schwer...

...bei den Immobilienmaklern da konnte er seine Größe ausspielen.
Schade um den Platz den er versitzt.

ahha
05.09.2010 21:46
0 0

Wenn Blinde von der Farbe reden.


0 0

müssen die Kosten für die Mieter in Europa angleichen

Herr Minister! Solch eine Regelung erwarte ich auch bei den Kategorie-Mieten!
Warum muß ein Vermieter bei einer Miete von € 3,08/m2 seinen Mieter subventionieren?

gms_
03.09.2010 14:19
1 0

"Da das Wohnungs- und Mietrecht aber insgesamt sehr detailliert reguliert ist und sich ein freier Markt angesichts des großen kommunalen Anteils im Wohnungsbereich nur sehr langsam bildet, ist eine Regelung notwendig."


Allein diese zirkuläre Begründung offenbart die abgrundtief etatistische Haltung des Edelsozialisten mit ÖVP-Parteibuch: Weil also bereits jetzt der Staat seine Finger in das Thema reingesteckt hat, muß die Perversion noch weiter gesteigert werden. Das läßt für die nächste Runde noch Einiges zu erwarten übrig.

Zum Kern: Die Ware Wohnung wird gegen Geld getauscht. Ausnahmlos jeder Geldbetrag, der in diesem Zusammenhang fließt, kommt von dem, der das Geld einbringt. Ob der Vermieter daher keine Vermittlung bezahlt oder es doch tut und diesen Aufwand sich über die Miete oder sonstige Veraltungskosten retour holt - der Mieter bezahlt direkt oder indirekt immer alle Aufwändungen - ausnahmslos.

Als Politiker mit einer abstrusen Begründung dem Mieter (und daher der zahlenmäßigen Mehrheit) populistisch einen faktisch falschen Vorteil zuzuspielen, demonstriert die Verlogenheit des Systems.
Treibstoffpreisanpassungsregelungen und Solarienverbote für Wahlberechtigte vervollständigen das Bild der überboardenden Zwangsverdummung der Staatsinsassen.

Gast: Gast
02.09.2010 21:05
0 0

Typsich Journalismus

Haben sie auch mit Maklern gesprochen.
Auf einem Markt wie in Wien wird ihnen ein Vermieter ein "Nein" entgegnen, wenn sie ihn fragen, ob er auch was zahlt.
Die 1 MM Provision dem Vermieter zu geben hat nichts mit Bestechung von seiten des Maklers zu tun sondern meist eine von Vermieter gefordete Leistung damit der überhaupt daran denkt ihnen den Auftag zu erteilen.

Antworten Gast: Flow ErLeben
02.09.2010 21:43
0 2

Haha, erwischt.

'Die 1 MM Provision dem Vermieter zu geben hat nichts mit Bestechung von seiten des Maklers zu tun'

Ihr allgegenwärtigen Blutsauger habt ohnehin viel zu lange Mieter abgezockt. Und die neuen Regeln sind noch viel zu Maklerfreundlich, siehe Schweden.

Und dass Sie nicht der hellste Ihres Metiers zu sein scheinen, zeigt sich auch daran dass es sich hier um eine Antwort in Form eines Gastkommentars von Mitterlehner selbst handelt. Und falls Sie nicht einmal das wissen sollten: Er ist der Wirtschaftminister. *facepalm*

Antworten Antworten Gast: Gast
03.09.2010 10:02
0 0

Re: Haha, erwischt.

Aha seit wann bedeutet den Posten eines Minister zu haben, besonders auf dem Gebiet begabt zu sein??
Außerdem soweit ich weiß hat Mitterlehner nicht als Makler bisher gearbeitet, also welches Fachwissen kann er hier einbringen??
Klar würde es auch anders gehen mit den Provisionen, aber 1. sie müssen bedenken der Makler haftet auch und 2. der Kunde der bezahlt bezahlt auch die vielen Leerfahrten und verlustreiche Inserate davor, weil sowas der Makler dem anderen nicht verrechnen darf.

Hinweis

  • Der Inhalt von Gastkommentaren spiegelt ausschließlich die Meinung des Autors wider und entspricht nicht zwangsläufig der Meinung der "Presse".

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