Kann man nach 40Jahren noch objektiv die Wahrheit feststellen?“, wurde ich gefragt und antwortete: Wahrheit sei wohl immer nur das, worauf man sich aufgrund subjektiver Wahrnehmungen geeinigt hätte; jeder Mensch hat ja seine höchstpersönliche Wahrnehmung, und die hänge von vielerlei Variablen ab. Etwa davon, ob man es schafft, das eigene Erleben gegenüber „Besserwissern“ zu verteidigen. Das ist oft erst möglich, wenn man weit genug von diesen Übermächtigen entfernt ist – räumlich, aber auch zeitlich.
„Die Wahrheit ist das Kind der Zeit, nicht der Autorität“, formulierte Bert Brecht im „Leben des Galilei“. Autorität dient oft dazu, Wahrheit zu verdrehen. Der zugehörige Rechtsgrundsatz lautet, „Beschuldigte dürfen alles ihrer Verteidigung Dienliche vorbringen“ – wahr muss es nicht sein. Unter Wahrheitspflicht stehen nur die, die Zeugnis ablegen sollen.
Leidtragende sind nur Zeugen
Die Leidtragenden von gesundheitsschädigenden Übergriffen – nicht nur Vergehen oder Verbrechen – sind nur Zeugen. Sind sie ungebildet, und, wie meist, schon zuvor traumatisiert worden, braucht es die tiefe psychotherapeutische Empathie, echte Gefühle aus den überlagernden schützenden Ersatzgefühlen herauszuschälen. Die Form, in der solche Befragungen stattfinden, spotten nur allzu oft jeglicher Professionalität. Denn in Österreich gibt es bisher keine adäquate und auch verpflichtende Gesundheitskommunikationsausbildung für diejenigen, denen solche Aufgaben überantwortet werden.
Auch wenn Autoritätsstatus kulturell konstruiert, daher unterschiedlich und wandelbar ist, zeigt er doch eine Gemeinsamkeit: Wer ihn besitzt, wehrt sich gegen Kritik, Überprüfung und Dauerkontrolle.
Das genau dies auch das Kennzeichen sogenannter „totaler“ Institutionen, Familien mitgemeint, darstellt, wurde im Zusammenhang mit sexueller wie auch trivialer Gewalt von Geistlichen oft genug betont. Ebenso enttabuisiert werden muss die Verknüpfung mit behaupteter bzw. beanspruchter Notwendigkeit von Bestrafungen und der Illusion von Besserung durch Härte (und/oder Sex).
Militärisches Erziehungsmodell
Gehorsamsanspruch und Strafe sind gesellschaftlich verteidigte Verhaltensmuster, mit denen erlernter Sadismus noch immer von Generation zu Generation als „Recht“ weitergegeben wird. Wenn Sozialarbeiter/innen an der Basis versuchen, gewaltverzichtend zu wirken, werden sie von den übergeordneten Autoritäten – Angehörigen des Juristenstandes, daher ohne psychosoziale Sichtweisen –, gestoppt. Kostet zu viel Zeit, daher auch zu viel Geld.
Noch immer werden „unfolgsame“ Kinder, Jugendliche – und Ehefrauen! – mit Hinweis, dies wäre die einzige Möglichkeit, ihrer „Herr“ zu werden, bedroht und bestraft. Allein dieser „Anspruch“ zeigt, wie sehr ihnen Selbstbestimmung verweigert wird.
In den 1960er- und 1970er-Jahren wurden „schwer erziehbare“ Kinder in „Besserungsanstalten“ verschoben, und es war von vornherein klar, dass sie dort mit Foltermethoden diszipliniert werden sollten. Ich nenne dies das militärische Erziehungsmodell: Menschen zu Killermaschinen zuzurichten, die gewohnt sind, sich denen oben zu unterwerfen und die unten zu demütigen.
Dass diese Kinder, solange sie noch einen Funken Selbstbehauptungskraft in sich spürten, oft deshalb den Autoritäten verzweifelt Widerstand leisteten, wurde nicht hinterfragt; man wäre sonst auf elterliche Misshandlungen und sexuelle Übergriffigkeiten gestoßen. Aber auch heute wird „Verhaltensauffälligkeit“ nicht als Traumafolge erkannt und schon gar nicht das eigene Verhalten dementsprechend angepasst.
Zu den 1970er-Jahren muss kritisch angemerkt werden: Damals gab es Autoritäten – Sozialpädagogen, auch Psychotherapeuten (alle männlich) –, die die „Meinung“ vertraten, Sex wäre geeignet, verwahrlosten Jugendlichen „Bindung“ anzubieten.
Als ich einmal einen von ihnen fragte, ob er sich nicht an der Grenze zur strafrechtlichen Verfolgung sehe, rechtfertigte sich dieser, die jungen Männer wären ohnedies alle über der Strafmündigkeitsgrenze. Ich erinnere mich auch an eine Podiumsdiskussion im Psychiatrischen Krankenhaus, in deren Verlauf ein „Experte“ für Betreuung geistig behinderter Menschen dafür plädierte, dieser Zielgruppe durch aktiven manuellen „Zugriff“ sexuelle Befriedigung zu verschaffen.
Diese Argumentationen hörte ich auch von Geistlichen, denen von ihren damals Schutzbefohlenen Gewalt vorgeworfen wurde. Viele verteidigten sich, sie hätten den Jugendlichen doch nur zu sexuellem Glück verhelfen wollen.
Bastler von „Lufttheorien“
Als Mittel zur sexuellen Lust einer Autorität im wahrsten Sinn des Wortes missbraucht zu werden verletzt nicht nur die leib-seelisch-geistige Integrität und Selbstbestimmung, sondern zerstört das Wahrheitsempfinden. Besonders dann, wenn die Täterpersonen sich auf Wissenschaftlichkeit berufen. Leider kommt das sogar bei Psychotherapeuten vor, die sich passende „Lufttheorien“ basteln, um sexuelle Manipulation und Korruption zu verschleiern.
Im „Leben des Galilei“ heißt es: „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“
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Rotraud A. Perner ist promovierte Juristin mit postgradualen Studien Soziologie und Evangelische Theologie sowie Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin. Sie ist Univ.-Prof. für Prävention und Gesundheitskommunikation an der Donau-Uni Krems und unterrichtet umfassende (auch sexuelle) Gewaltprävention in der Akademie für Salutogenese & Mesoziation®. [K. Eder]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2011)















