Manager werden in letzter Zeit sehr oft für jede Pleite verantwortlich gemacht und rechtlich wie medial verfolgt. In Krisenzeiten trotz der Fehlerquoten der Manager auch noch hohe Gehälter auszahlen – das grenzt an Verachtung des gesunden Menschenverstands, lautet die öffentliche Meinung.
Das ist die eine Seite. Die andere: Unternehmensführung braucht Risikobereitschaft. Denn jede Entscheidung birgt Risken, die vorab nicht immer abgeschätzt werden können. Darin liegt eine große Herausforderung, der nicht alle gewachsen sind – nicht jeder ist zum Unternehmer geeignet.
Geschäftsführer und Vorstände unterliegen der Sorgfaltspflicht, und es steht außer Zweifel, dass ihre Verletzung nicht ohne Konsequenzen bleiben darf. Doch wird gerne vergessen, dass die Mehrheit der Führungskräfte tatsächlich nach bestem Wissen und Gewissen handelt und keineswegs eine Erfolgshaftung existiert. Der OGH hat in mehreren Urteilen bereits in den 1980er-Jahren festgelegt: Der Vorstand hat die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten, die Geschäfte zu führen. Von einer Pflicht zur lukrativen Geschäftsführung ist weit und breit keine Rede. Das hätte auch keinen Sinn. Viel zu groß wäre die Angst der Manager vor dem Risiko – sie würde dafür sorgen, dass viele gewinnbringende Chancen für das Unternehmen vertan werden.
Die Unternehmensführung braucht Mut zur Entscheidung. Dieser Mut sollte nicht durch Angst vor möglichen Haftungen gehemmt werden. Erfolgreich wirtschaften bedeutet jederzeit flexibel und den Umständen angepasst zu agieren. Klar festzuhalten gilt, dass unternehmerisches Handeln im Regelfall nicht sorgfaltswidrig ist.
Soweit eine Entscheidung nicht gegen Gesetz, Satzung oder bindende Organbeschlüsse verstößt und auf angemessener Information beruht, haftet ein Manager nur bei Überschreitung seines Ermessensspielraums. Dieser endet bei unvertretbarer Risikoübernahme oder bei Überschreitung der aus dem Unternehmenswohl ableitbaren Grenzen. Privatinteressen haben in der Unternehmensführung selbstverständlich nichts zu suchen. Fest steht, dass das übernommene Risiko und die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig dokumentiert werden müssen – aber wirtschaftlicher Erfolg ist keine Pflicht.
Wegsehen, Zögern wird geahndet
Pflicht ist jedoch das Handeln an sich. Wegsehen oder Zögern, sich dem Problem zu stellen, wird im Gegensatz zu Fehlentscheidungen geahndet. Nur wer jetzt zur Tat schreitet, wird aus den wirtschaftlich angespannten Zeiten unbeschadet, ja sogar gestärkt hervorgehen und sich über Haftungsthemen wenig Gedanken machen müssen. Angst und Panik helfen nicht und sind unprofessionell. Kein Manager darf sich seiner Verantwortung entziehen. Die Sorgfaltspflicht ist keinesfalls eine Entschuldigung für Nichtstun. Und die Nichtexistenz einer Erfolgshaftung rechtfertigt die Forderung nach mehr Elan in den Führungsetagen.
Gerne suchen wir einen Sündenbock für die Krise – den Manager per se. Er scheint korrupt, gierig und verantwortungslos. Doch es ist Zeit, der Hetze ein Ende zu bereiten und gewissenhafte Geschäftsführer und Vorstände ihrer Arbeit nachgehen zu lassen. Denn sie stellen einen wichtigen Motor für die Gesamtwirtschaft dar. Dies sollte wieder stärker anerkannt werden. Die Manager ihrerseits müssen wieder Mut beweisen, Chancen ergreifen, Entscheidungen treffen! Denn eine Entscheidung, selbst wenn sie sich nachträglich als wenig erfolgreich oder gar falsch herausstellt, ist immer noch besser als Nichtstun. Das gilt sowohl für die Manager selbst und ihre Haftung als auch für das Unternehmen.
Sonja Kerschbaum ist Partnerin bei Kerschbaum Partner Rechtsanwälte.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2012)















