22.05.2013 20:51 Merkliste 0

Die kuriosen Ratschläge des „gewieften Juristen“ Martin Graf

HELMUT HOPPEL (Die Presse)

Replik. Was der blaue Publizist Andreas Mölzer bei der Verteidigung seines ins Straucheln geratenen „Schmiss“-Kollegen alles nicht erwähnt hat.

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Andreas Mölzers ergreifender Gastkommentar („Presse“ vom 11.6.) hat mich zutiefst berührt. Seine blumige Ausdrucksweise erinnert etwas an Ödön von Horváth, nur sind es halt diesmal „Geschichten aus Wien“. Den Wald hat Mölzer weggelassen, wahrscheinlich hat er Angst, dass ihm ein Ast auf den Kopf fällt, wo doch die Blauen eh gerade so viel Pech haben.

Wenn man aber die „Geschichten“ weglässt und die Sache nüchtern betrachtet, muss man feststellen: Die betagte Dame wollte lediglich durch entsprechende Anlage ihres vorhandenen Vermögens ihren Lebensabend – allenfalls ihre Pflege – finanziell abgesichert haben. Sie wollte niemandem etwas schenken oder vererben. Jeder halbwegs mit Stiftungen vertraute Jurist hätte der Dame von einer solchen – weil für ihre Zwecke völlig ungeeignet – abgeraten. Nicht so der „gewiefte Kollege“ Graf.

Ein Motiv für die Stiftung in Vermeidung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu sehen, ist Unsinn und bleibt Mölzer vorbehalten. Hingegen erwähnt Mölzer mit keinem Wort die tatsächlich angefallene Stiftungseingangssteuer von fünf Prozent als Sonderform der Schenkungssteuer, zuzüglich 3,5 Prozent vom Wert der eingebrachten Grundstücke (also zumindest 50.000 Euro bei eingebrachten Vermögenswerten von etwa einer Million Euro); das wären die kolportierten Ausschüttungen von zehn Jahren!

 

Sittenwidriger Passus

Setzt man diese Steuer mit der statistischen Lebenserwartung der Begünstigten in Relation, sieht man sofort dieses krasse Missverhältnis und erkennt klar den Unfug einer Stiftungskonstruktion.

Es geht auch nicht um den Erhalt eines Unternehmens, dessen Einbringung in eine Stiftung dann Sinn macht, wenn die präsumtiven Erben eine Aufteilung des Erbes nur durch Zerstückelung/Zerschlagung des Betriebes bewerkstelligen könnten. Und es fällt auch auf, dass in den Stiftungsstatuten der „gewiefte Kollege“ Graf einen – sittenwidrigen – Passus eingebaut hat, der der betagten Dame jegliche Begünstigung entziehen lässt, sollte diese gegen den Vorstand der Stiftung prozessieren!

 

Ging es um Narrenfreiheit?

Warum nur hat der „gewiefte Kollege“ Graf diesen Passus in die Statuten gestellt? Man könnte vermuten, um dem Stiftungsvorstand dadurch „Narrenfreiheit“ einzuräumen – von der dieser ja reichlich Gebrauch machte: siehe hochriskante Anlagen mit drohendem Gesamtverlust, aber sicher einer „schmissigen“ Vermittlungsprovision, siehe Ver- und Ankauf von Immobilien, auch da fallen Honorare und Provisionen an.

Alles spricht im vorliegenden Fall gegen eine Stiftung. Den Aufwand eines dreiköpfigen Stiftungsvorstandes, den Aufwand für Kontroll- und Prüfinstanzen samt dafür anfallender Kosten hätte man sich bei einer konservativen Vermögensanlage sparen können; wie auch der Ertrag einer solchen Veranlagung ein Vielfaches der an die Dame jetzt jährlich ausgeschütteten Begünstigung betragen hätte.

Was also hat diesen „gewieften Juristen“, der in zehnjähriger Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter einfach nicht die Zeit zur Ablegung der Anwaltsprüfung gefunden hat, zu dieser „Beratung“ bewogen? Besteht das Motiv zur Gründung der Stiftung vielleicht einzig darin, der betagten Dame den ungehinderten Zugriff auf ihr eigenes Vermögen zu entziehen?

Aber so böse wollen wir doch nicht denken! Da lesen wir lieber noch einmal Mölzers blumigen Gastkommentar, um endlich so richtig mit ihm und seinen Blauen Mitleid haben zu können.

Dr. Helmut Hoppel (*1949 in Wien) studierte Rechtswissenschaften, promovierte 1975, RA-Prüfung 1980. Lebt in Bratislava, Budapest und Krems an der Donau.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2012)

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10 Kommentare

auch keine Bereicherung für den Berufsstand

mit grosser Selbstsicherheit werden hier die Absichten der Stifterin erahnt, aber diese kennen wir in Wahrheit alle nicht. Sinn macht die konkrete Stiftung nur, wenn der Hauptzweck dieser Stiftung die Förderung von Forschung und Tierschutz ist. Wirklich sinnvoll ist eine Stiftungskonstruktion zwar auch dann nicht, aber es macht wenigstens irgendeinen Sinn. Natürlich würde ein Blick in den Stiftungsvertrag vieles klarer machen. Im Endergebnis ist dieser Artikel fast das gleiche oberflächliche Geschwafel wie das des Herrn Mölzer. Peinlich für den Autor ist, dass er als Jurist nicht auf Basis solider Grundlagen wie des Stiftungsvertrags schreibt (an den man sicher nicht so leicht herankommt), sondern seine vorgefasste Meinung übertrieben selbstsicher zum Besten gibt.

5 1

Ganz so war´s nicht

Frau Meschar hatte laut Stiftungserklärung sehr wohl die Absicht, jemanden nach ihrem Tod zu begünstigen, nämlich die medizinische Forschung.
Die Bewertung der eingebrachten Grundstücke erfolgte damals nicht zum Verkehrswert sondern zum Dreifachen des Einheitswertes - und das macht einen gewaltigen Unterschied.
Die Initiative zur Gründung der Stiftung ging anscheinend nicht von Graf aus, sondern von der Stifterin. Natürlich sollte er seiner Mandantin von betriebswirtschaftlich unsinnigen Konstruktionen abraten, aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Würden Menschen streng rational agieren, wären die meisten Anwälte arbeitslos (die Anwärter auch)...
Die "Hochrisikopapiere" waren eine bessere Anlage als etwa die ABS und die ganzen Zins- und Währungsswaps, in die damals Banken und Gemeinden investiert haben. Im übrigen kann man nicht hohe Rendite und gleichzeitig niedriges Risiko fordern.
Graf ist kein guter Vermögensverwalter, weil er den Shareholder Value für seine Mandantin nicht maximiert hat. Wenn ich mir ansehe, wer ihm so aller einen Strick daraus drehen will, komme ich aus dem Kichern nicht mehr heraus...

Gast: mh
13.06.2012 10:13
4 1

Man merkt die Absicht und ist verstimmt

Was dem Normalbürger zu denken gibt, ist die Tatsache dass mit verschiedenem Maß gemessen wird und das in erschreckendem ungleichen Maß.

Warum?

Große Bedenken sollte auch der Herr BP haben, wieso so viele (von Staat/Parteien anscheinend abhängige) Medien linkslastig "Bericht" erstatten und bei Diffamierungs-, Hetzkampagnen mitmachen oder sie sogar starten.

Warum?

Im Fall des 3.Nationalratspräsidenten haben die Grünen aufgrund ihrer Wahlverluste das Amt verloren, sowie einst die Roten ihre Regierungsbeteilung (worauf EU-Sanktionen heraufbeschworen wurden) .

Es geht nicht um Moral wie uns Normalbürgern vorgegaukelt werden soll.

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ÖWB

vif - lebhaft, aufgeweckt, ...
Was ist jetzt dieser Graf?

Gast: Niederösterreicher
13.06.2012 02:38
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Also meine Tante hat auch alles in eine Stiftung eingebracht

und ich bin als Erbe leer ausgegangen ...

Nur bin ich damals davon ausgegangen, daß der Stiftungsbrief notariatsaktspflichtig ist und daß der Herr Notar, so wie es nach der NotariatsO seine Verpflichtung war, sowohl die Geschäftsfähigkeit als auch den Vertragswillen der stiftenden Tante gewissenhaft geprüft hat.

Schwer vorstellbar, daß es der alten Dame entgangen sein sollte, daß eine Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommt und daß die freie Verfügung über das eingebrachte Vermögen an die Stiftung übergeht ...

Was auch noch vergessen wurde: Der Vorstand besteht aus mehreren Personen - M.Graf hat also auch nicht die freie Verfügung.

Eines ist aber richtig: von der Optik aus schaut das Geschäft mit der Restaurant-Betreibergesellschaft, über die Grafs Bruder wirtschaftlich verfügt, verheerend aus. Aber an unsauberen Geschäften von FP-Politikern haben wir uns mittlerweile schon gewöhnt...

Gast: Pragmatiker neu
12.06.2012 21:20
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Kollege Pragmatiker

Wohl ein heimlicher Experte? So wie der Kollege Hoppel? Vielleicht sollten sie einmal was erleben, dann würden sie auch wissen, dass ein Widerrufsverzicht sehr notwendig ist. Keine Ahnung, aber wichtig reden, dass ist sicher ein Grüner.

Re: Kollege Pragmatiker

Ich schreibe Sie immer noch mit einem Großbuchstaben voran. Da ich schon sieben Mal mehr Anwaltsprüfungen abgenommen habe als Herr Dr Graf an Jahren als Konzipient verbracht hat, nehme ich Ihre Kritik einmal einfach als solche zur Kenntnis. Es steht Ihnen natürlich frei, sich in Rechtsfragen (allerdings nur unentgeltlich) an den Experten Dr Graf zu wenden. Viel Glück damit!

Danke Herr Kollege,

Sie haben es auf den Punkt gebracht. Sie werden für Ihren völlig richtigen Kommentar bei denen, die sich hier herum treiben, nicht viel Lob ernten. Allerdings wird Ihnen Jeder, der einen Funken Ahnung hat, zustimmen. Hinzuzufügen ist noch, dass ich bisher noch nie erlebt habe, dass ein Stifter einen Widerrufsverzicht abgab. Dies erhellt, wie der Schelm denkt.

Gast: EFV
12.06.2012 18:55
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Der Kollege Hoppel

dürfte auch ziemlich gewieft gewesen sein, wenn er sich jetzt gleich drei Wohnsitze leisten kann. Vermutlich gut bezahlter Vorstand in der einen oder anderen Stiftung...

Gast: Kaffeesatzleser
12.06.2012 18:20
6 3

Der Herr Hoppel ist wohl Hellseher

wenn er genau weiß, was die Frau Meschar wollte. Ich Schau nun auch in die Goaskuppel und kann mir nur vorstellen, dass Herr Hoppel mit seinem Beitrag einfach politisch agieren will und sich nicht wirklich mit der Sache beschäftigen will.

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