Die Schweizer gelten ja gemeinhin als etwas langsam, und diese Meldung ist nicht dazu angetan, ein gewiss haltloses Vorurteil zu entkräften: 226 Jahre hat das Parlament des Kantons Glarus gebraucht, um formell einzusehen, dass im Verfahren gegen die Magd Anna Göldi nicht alles mit rechten Dingen zuging. Nach einem eineinhalbjährigen Diskussionsprozess (SVP und Regierung waren erst mal dagegen) gilt sie nun offiziell als Opfer eines Justizmords.
Was war da los, 1782? Das Licht der Aufklärung leuchtete, die letzten Hexenprozesse lagen Jahrzehnte zurück, und Anna Göldi war auch noch mit 48 eine attraktive Frau. Das wurde ihr zum Verhängnis. Ihr einflussreicher Dienstherr, der Arzt, Richter und Regierungsrat Tschudi, hatte eine Affäre mit ihr. Als ihm die Sache zu heiß wurde, entließ er seine Gespielin. Die aber wagte es, ihren Arbeitgeber anzuzeigen. Um seine Ehre zu retten, erfand Tschudi eine teuflische Intrige. Familie und Freunde sagten aus, die Magd habe Tschudis Tochter Annemiggeli Stecknadeln in die Milch gemischt. Unter Folter gestand Göldi, eine Hexe zu sein. Das Urteil vermied den abgeschafften Tatbestand Hexerei. Doch auch „Schadenzauber“ und natürlich „Vergiftung“ reichten für eine Enthauptung. Die Akten wurden entsorgt.
Als deutsche Journalisten an Kopien gelangten und den Fall publik machten, erklärte die Obrigkeit sie für vogelfrei und verbrannte ihre Artikel. Heute ist Anna ein Museum und eine Stiftung gewidmet, ihr Leben wurde verfilmt – und eine weiße Weste hat sie auch, den gewissenhaften Schweizern sei Dank.
ZUR PERSON
Name: Anna Göldi
Lebte: von 1734 bis 1782
Lebt weiter in: Film, Stück, Roman [Columbus]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2008)

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