24.05.2013 00:02 Merkliste 0

Anwälte der Anwälte

RAINER NOWAK (Die Presse)

Anwälte sind vom Lobbyisten-Gesetz ausgenommen.

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Es gibt interessante Zufälle im Hohen Haus: Monatelang wurde das Lobbyisten-Gesetz debattiert. Wer soll verpflichtet werden, sich in einem Register anzumelden, dort Tätigkeit und – gegebenenfalls – Kunden offenzulegen? Auslöser war Ernst Strasser, der zwar nie als ernsthafter Lobbyist arbeitete, sich in einem Lokalhinterzimmer aber als solcher und aktiver EU-Mandatar anbot, bis ihn eine Reporterin mit versteckter Kamera auffliegen ließ. Daher wurden am Mittwoch Unvereinbarkeitsregeln beschlossen. Wer im Nationalrat sitzt, darf nicht zeitgleich – etwa wie es Herbert Scheibner tat – als Lobbyist tätig sein.

Ganz kurz war diese Regelung für Rechtsanwälte angedacht worden, auch diese könnten sich möglicherweise für die Interessen ihrer unbekannten Klienten politisch wie ein Lobbyist einsetzen. Doch dann einigte man sich darauf, Anwälte auszunehmen: „Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden auf die unmittelbare Rechtsberatung durch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und andere dazu befugte Personen gegenüber deren Klienten.“ In letzter Sekunde wurde die „unmittelbare Rechtsberatung“ auf „Rechtsberatung und Vertretung“ ausgeweitet.

Im betreffenden Ausschuss sitzen u. a. Peter Wittmann und Hannes Jarolim für die SPÖ, Peter Fichtenbauer für die FPÖ und Heribert Donnerbauer für die ÖVP. Alle vier sind Rechtsanwälte. Ein Zufall? Ganz sicher.

 

rainer.nowak@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2012)

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4 Kommentare

... und die anderen Lobbyisten?

Finde ich ja nett, wie hier über die "bösen" Lobbyisten debattiert wird - und ob Rechtsanwälte gerechtfertigt eine Ausnahme darstellen. Gleichzeitig werden nämlich die großen Lobbyistengruppen im Parlament gar nicht betrachtet.

Aber die Gewerkschafter aus dem Parlament zu verdrängen, dass hat ja schon Gusenbauer den Kopf gekostet. Jetzt schaffen sich also die Lobbyisten im Parlament die Konkurrenz vom Hals - und die Presse verliert kein Wort darüber.

Da dürften diverse Lobbyisten bei den Medien im Land gute Arbeit leisten!

Gast: Grummelbart2
27.06.2012 19:26
4 1

Hm....

Anwälte machen eigentlich nix anderes als Lobbying - immer und überall.

Eine Eintragung nach Kunden und Tätigkeit würde mit dem Verschwiegenheitsgrundsatz ziemlich brechen.

Oder wie würden sie reagieren, wenn bei einem renommierten Strafverteidiger plötzlich diverse Mandanten bekannt werden?

Re: Hm....

"Oder wie würden sie reagieren, wenn bei einem renommierten Strafverteidiger plötzlich diverse Mandanten bekannt werden? "

wenn es um eine strafsache geht, dann stehen früher oder später die beteiligten vor dem richtertisch.
wer bleibt bei dieser gelegenheit anonym: der angeklagte? oder sein strafverteidiger?

Antworten Antworten Gast: Grummelbart2
28.06.2012 09:37
0 0

Re: Re: Hm....

Naja, nicht jede Strafsache endet bei einem Richter - oftmals gibt es Diversionen, Einstellungen aus diversen Gründen (ua Verjährung); darüber hinaus gibt es auch Leute, die sich strafrechtlich absichern wollen und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Also nein, nicht jeder Mandant eines Strafverteidigers "endet" vor Gericht.


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