20.05.2013 02:36 Merkliste 0

Fischer nickt ab

RAINER NOWAK (Die Presse)

Wir kennen den Druck. Ihm nachzugeben ist menschlich. Knapp vor dem Urlaub türmen sich die noch zu erledigenden Papiere auf dem Schreibtisch.

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Wir kennen den Druck. Ihm nachzugeben ist menschlich. Knapp vor dem Urlaub türmen sich die noch zu erledigenden Papiere auf dem Schreibtisch. Die Zeit wird knapp, der Urlaub naht. Undisziplinierte versuchen dann gern, Verantwortung zu delegieren. Oder sie auf die Rückkehr nach den Ferien zu verschieben.

Bundespräsident Heinz Fischer ist anders. Er unterschrieb am Dienstag das Gesetz, das Österreichs Teilnahme an der Errichtung eines Riesen-Euro-Rettungsfonds besiegelt. Eine Volksbefragung oder eine Befassung durch die Verfassungsrichter wie in Deutschland findet in Österreich bei einer so wichtigen Materie nicht statt. Zweiteres erst bei einer Klage.

Fischer kann nun sagen: Er wollte nur schnell den Weg für diese freimachen.

 

rainer.nowak@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2012)

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45 Kommentare
 
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wie lange noch...

...wird ein ahnungloser voll.... uns noch weiter mit seinem pathologischen fischer-has..s auf die nerven gehen?

und wann wird der kleine n endlich begreifen, dass der bp in ö kein vetorecht hat? wenn das gesetz verfassungsgemäß zustandegekommen ist, dann hat er zu unterschreiben, und aus. er kann nicht bei jedem gesetz drüber nachdenken, ob ers mag oder nicht, das obliegt ihm laut bvg (kennen sie dieses kürzel, n?) überhaupt nicht.


Gast: indignado
18.07.2012 19:19
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salär

Was bekommt man wohl bei dieser Zeitung dafür, ein paar Mal die Woche zwei zynische Abschätze hinzuklatschen?
Ich hoffe, nicht allzu viel, Herr Leistungsträger.

Ich will Fischer nicht verteidigen, aber worin besteht hier die Kritik oder was hätte er anders machen sollen?


Er kann schließlich auch nicht im rechtsfreien Raum agieren oder die Beglaubigung von Gesetzen einfach grundlos herauszögern.

Die Einleitung einer Volksbefragungen kann er nicht veranlassen. Übrigens, wieso eine Volksbefragung und keine -abstimmung?!

Der Verfassungsgerichtshof kann nicht vorab befasst werden wie dies in Deutschland der Fall ist.

Er kann die Beglaubigung auch nicht grundlos verweigern. Wenn das Gesetz nicht offen verfassungswidrig ist kann er eine Ratifizierung nicht verweigern.

Man sollte auch fair bleiben. In Österreich ist die Beschränkung des Präsidenten auf eine Art "Grüßaugust" auch von der Bevölkerung gewünscht. Eine Einmischung wurde bisher kaum von den Wählern goutiert.

Antworten Gast: Souverän
18.07.2012 18:52
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einem "Grüßaugust"

sollte man dann vielleicht eher nicht den Oberbefehl über das österr. Bundesheer übertragen, oder? Reicht ja eh schon ein Zivildiener als Verteidungsminister. Vor lauter Böcken als Gärtner werden wir bald nur mehr einen leergefressenen Garten haben.

Empörend ist, wie die Unterschrift unter diesen Knebelvertrag


unter den Teppich gekehrt wird.
alles diskutiert über das Parkpickerl, die wirkliche Schweinerei des Tages, ja des Jahres und vielleicht Jahrzehnts wird unter den Teppich gekehrt.
Gestern in ZIB2 war das nicht einmal erwähnenswert !!

Nichts wird unter den Teppich gekehrt: Gestern wurde in der ZIB 1, die weit höhere Einschaltquoten als die ZIB 2 hat, in einem eigenen Beitrag über die ESM-Ratifizierung durch Fischer berichtet.


Zudem wurde in der ZIB 2 auch kurz darüber in der Meldungsübersicht berichtet. Es war also sehr wohl erwähnenswert.

Weiters wurde bereits zuvor wiederum in eigenen Beiträgen in der ZIB um 13 Uhr und 17 Uhr über Fischer und den ESM berichtet.

Re: Nichts wird unter den Teppich gekehrt: Gestern wurde in der ZIB 1, die weit höhere Einschaltquoten als die ZIB 2 hat, in einem eigenen Beitrag über die ESM-Ratifizierung durch Fischer berichtet.

o.k.
Habe ich nicht gehört.

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Re: Re: Nichts wird unter den Teppich gekehrt: Gestern wurde in der ZIB 1, die weit höhere Einschaltquoten als die ZIB 2 hat, in einem eigenen Beitrag über die ESM-Ratifizierung durch Fischer berichtet.

Nehmen Sie sich ´s nicht zu Herzen - Sie haben ja doch recht: die Gewichtung ist total falsch.

Gast: Nemesis
18.07.2012 16:50
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Also ehrlich!

Hat wer was anderes vom Heinzi erwartet?

Antworten Gast: Hutbürger
18.07.2012 18:43
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es hat sich

ausgeheinzit.

Überzeugungstäter

Vielleicht hat er den Vetrag einfach schnell gelesen und schnell erkann wie genial der ESM in Wahrheit ist.

Und wollte mit diesem wohligen Gefühl eines zukünftig stabilen Europas in den Urlaub fahren.

Gast: unbeteilgiter
18.07.2012 12:25
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Ich fordere hiermit nochmals den sofortigen ,,,

Rücktritt von Fischer ..

der solllt sich mal ein Beispiel an Gauck nehmen - sehr schwach Herr BP !

Aufgaben des HBP

Wann macht die Regierung endlich eine Aufklärungskampagne über die Recht und Pflichten des HBP? Das demokratische Wissen ist sowohl bei den Journalisten und bei den Postings beängstigend gering.

Gast: habermoser
18.07.2012 10:08
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was soll dieser

unausgegorene Quatsch, Wer in dieser Zeitung kommentiert, sollte zumindest den Hauch einer Ahnung haben, was ein BP darf bzw. welche Möglichkeiten ihm die Verfassung gibt.

Re: was soll dieser

Ich nehme an, Sie haben alle einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachartikel zur Kompetenz des BP gelesen, ja?

Wenn ja, müssten Sie eigentlich wissen, dass es höchst umstritten und keineswegs klar ist, wie weit die "inhaltliche" Prüfpflicht reicht. Dass der BP lediglich das bloß formelle Zustandekommen dokumentieren darf, vertreten immer weniger und weniger.

Das würde schließlich bedeuten, dass auch im Fall, dass ein einfaches Gesetz eine klare Gesamtänderung der Verfassung vornimmt, eine Unterschrift erfolgen muss.

Dass der Bundespräsident nicht nur ein Staatsnotar ist und auch eine materielle Prüfung durchzuführen hat ist selbst dem Fischer klar und er kommt der Aufgabe tatsächlich auch nach.


Der Bundespräsident führt auch eine materielle Prüfung durch, allerdings bedarf es einer offenkundigen (!) Verfassungswidrigkeit in verfahrensrechtlicher oder materieller Hinsicht. Die Frage ist nur wie weit diese materielle Prüfung geht bzw. diese offenkundige Verletzung der Verfassung ausgelegt wird. Jedenfalls kann er die Rolle des Verfassungsgerichtshofes nicht ersetzen.

Diese offenkundige materielle Verfassungswidrigkeit lag offenbar nicht vor, was noch nicht heißt, dass das Gesetz nicht doch verfassungswidrig ist.

Fischer hat auch schon mal die Beglaubigung eines Gesetzes wegen materieller Verfassungswidrigkeit abgelehnt und wurde in diesem Fall von vielen Verfassungsjuristen des Landes kritisiert sich die Rolle des Verfassungsgerichtshofes anzumaßen.

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/355594/Abgelehnt_Fischer-verweigert-Unterschrift-fuer-Gesetz

Re: Dass der Bundespräsident nicht nur ein Staatsnotar ist und auch eine materielle Prüfung durchzuführen hat ist selbst dem Fischer klar und er kommt der Aufgabe tatsächlich auch nach.

Zustimmung.

Mein Beitrag richtete sich nur gegen den präpotenten "Gast", der offenbar in seiner Unbildung gedacht hat, der BP hätte ausschließlich formelle Prüfpflichten.

Und wann etwas "offenbar" verfassungswidrig ist....ja darüber kann man, wie so oft in der Juristerei, streiten.

Antworten Antworten Gast: habermoser
18.07.2012 14:11
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Re: Re: was soll dieser

das glauben Sie doch selber nicht.Endlich haben wir einen Schlauen,der sich auskennt. So ein Unsinn.

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Re: Re: Re: was soll dieser

Die Vorstellung, dass der BP eine Art "Staatsnotar" ist, gibt es erst seit der Amtszeit Schärf, also seit den späten Fünfziger Jahren.

Warum Schärf selbst so dachte, davon vielleicht später (ich war noch ein Bub, und hab´ nicht einmal die Hälfte davon verstanden, wenn Schärf meinem Vater, einem alten Schutzbündler, in etlichen Privatgesprächen seine Sicht der Dinge darlegte - aber ich konnte mir später, anhand seiner Autobiographie, recht gut seine Amtsauffassung aus der Erinnerung rekonstruieren), hier ist nicht der Platz dazu.

Bitte, hier einstweilen (und bis ich mir aus einem Wust von historischem Altpapier den Motivenbericht zur Verfassungsnovelle 1929, betr. die Stellung des Bundespräsidenten, verfasst vom zust. Ref. des BMfJustiz, Dr. Kurt Schuschnigg, herausgesucht haben werde) nur von selbst eine Überlegung anzustellen:

Für wie sinnhaft hielten Sie eine Regelung, wonach ein gewählter politischer Funktionär (der ja gar nicht notwendigerweise Jurist sein muss) extra noch einmal einen beschlossenen (!) Gesetzestext, der vorher schon über x Schreibtische einer in formaljuristischen Belangen aber wirklich erstklassig qualifizierten österreichischen Ministerialbürokratie gegangen war, auf bloße FORMAL(!)fehler kontrollieren soll ?

Glauben Sie, dass man wegen solchen bürokratischen Schnörkels in den Zwanziger Jahren derart heftig über die Novelle gestritten hat ?

Und, by-the-way: have a short peep on the P´s homepage . . . .

von wegen keine Inhalte . . . .

Re: Re: Re: was soll dieser

Toll, da schreibt man einen langen Kommentar und dann wird der wegzensuriert.

Lesen Sie einfach mal:

Rill, Die Rolle des Bundespräsidenten als Hüter der Verfassung, ZfV 2008, 314

Wikipedia-Wissen hilft bei bundesverfassungsrechtlichen Fragen nämlich nur bedingt weiter.

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Re: Re: Re: Re: was soll dieser

Ärgern Sie sich nicht - das sind tatsächlich technische Probleme; passiert mir auch immer wieder.

Lg.

Re: Re: Re: was soll dieser

Das ist mal klassisch, typisch österreichisch - keinen blassen Dunst haben, aber trotzdem weit die Klappe aufreißen.

Ich empfehle folgenden Aufsatz:
Rill, Die Rolle des Bundespräsidenten als Hüter der Verfassung, ZfV 2008, 314

Beginn:
"Längste Zeit war ich der Auffassung, Art 47 Abs 1 B-VG ermächtige (und verpflichte) den Bundespräsidenten nur zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Procedere, in welchem ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates zustande gekommen ist. Aus aktuellem Anlass habe ich meine Position überdacht."

Dann:
"Man irrt indes, wenn man meint, die dem Kontext entsprechende Restriktion darin finden zu können, dass man unter dem „verfassungsmäßige(n) Zustandekommen“ nur die Verfassungsmäßigkeit des Procedere und nicht auch die Verfassungsmäßigkeit des Inhalts des Produkts des Gesetzgebungsvorgangs versteht, und dies damit begründet, dass die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzgebungsverfahrens nicht so schwere Fragen aufwerfe wie die Inhaltskontrolle, sodass die Gefahr unterschiedlicher Rechtsauffassungen von Parlament und Bundespräsident gering ist. Der Irrtum ist ein zweifacher. Die angesprochene restriktive Interpretation beruht zum einen auf einer falschen Einschätzung der mit dieser Auslegung zu erreichenden Einschränkung des Risikos eines Konflikts des Bundespräsidenten mit dem Parlament und verfehlt zum anderen die rechtsstaatliche Funkion der dem Bundespräsidenten auferlegten Prüfungspflicht."

Wahrscheinlich leider Perlen vor die Säue

Meine Theorie

Vielleicht war Fischer gerade am Klo, als der ESM diskutiert worden ist und hat sich beim zurückkommen gewundert, was der Zettel auf seinem Tisch soll.

Re: Meine Theorie

Beim unterzeichnen, war er am Klo.

Gast: der kommentar
18.07.2012 09:03
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FISCHER NICKT AB

die bislang beste definition dieses amtes.

Wundert Sie das?

Ehrlich gesagt hat doch jeder damit gerechnet... Ich frage mich auch, ob der HBP überhaupt die notwendige Qualifikation mit sich bringt, die Auswirkungen seiner Unterschrift beurteilen zu können. Das Geld des Volkes zu verschleudern würde in der Finanzindustrie wohl einer Fehlberatung gleichkommen und wäre bei der FMA anzuzeigen. Leider gilt dies für unsere Politker nicht. Frau Fekter sprach noch jüngst von einer lukrativen "Veranlagung" in Griechenland. Das Resultat kennen wir bereits. Auch hier ein fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern. Warum gibt es für Politker nicht die gleichen Auflagen wie für die Finanzindustrie? Letztendlich sitzen in der Politk lauter "Madoffs", das Pensionssystem ist ein einziges "Ponzi-scheme"...

 
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