Steuern und Abgaben werden aus gutem Grund prozentuell berechnet – nur so gibt es eine Verhältnismäßigkeit zwischen dem Wert besteuerter Leistung (oder Produkts) und dem Steuerbetrag. Alles andere brächte absurde Ergebnisse: Würde etwa die Mehrwertsteuer pro Produkt einheitlich 100 Euro betragen, kein Mensch könnte sich mehr einen Supermarkteinkauf leisten, während Autos gleichzeitig deutlich günstiger würden.
Durchbrochen wird diese Logik bei Steuern und Abgaben für Selbstständige und Unternehmen. Egal, wie gut ein Ein-Personen-Unternehmen verdient, die Sozialversicherung nimmt sich pro Jahr mindestens 2200Euro pro Jahr. Egal, ob eine GmbH Verluste schreibt, der Fiskus verlangt mindestens 1750 Euro Körperschaftsteuer.
Während bei den Sozialabgaben noch argumentiert werden kann, dass auch defizitäre Selbstständige eine Leistung der Krankenkassa erhalten (wie Arbeitslose ohne Beitragszahlungen auch), gibt es für Mindestgewinnsteuern auf Verluste definitiv keine plausible Begründung.
Allerdings gibt es eine logische Folge: Der ohnehin nicht einfache Gang in die Selbstständigkeit wird vielen Österreichern weiterhin erschwert. Ob das der „gewünschte“ Effekt ist?
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2012)















