20.06.2013 07:33 Merkliste 0

Das Ende der Mafia-Keule

MANFRED SEEH (Die Presse)

Strafverfolgungsbehörden haben künftig eine legistische Waffe weniger.

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Lauschangriff, Observation, Telefon-, Internetüberwachung, verdeckte Ermittler, Spitzel, Peilsender. Das volle Programm. Damit hatten die Polizei und ein ganz besonders eifriger Staatsanwalt 13 Tierschützer verfolgt. Rechtfertigung war eine (ex post betrachtet völlig verfehlte) Verdachtslage. Diese Tierschützer (nein, keine Chorknaben, sondern hoch aktive Grenzgänger jener Bevölkerungsschicht, die man „kritische Zivilgesellschaft“ nennt) seien Mitglieder einer – laut Strafgesetzbuch! – „kriminellen Organisation“, hieß es. Es war somit der Gesetzgeber, der die Verfolger mit jener Waffe („Mafiaparagraf“) ausstattete, die all den Aufwand ermöglichte.

Vor 15 Jahren – also noch vor „9/11“ samt weltweiter Verschärfung der strafrechtlichen Abwehr – hatte der Nationalrat einstimmig die „kriminelle Organisation“ konstruiert. Nun wird das Tatbild entschärft. Endlich. Dabei hätte es nicht unbedingt der Tierschützer bedurft. Die mageren Zahlen zeigen, dass der Mafiaparagraf zwar zur Verfolgung einlädt, aber vor Gericht nicht standhält: 2011 gab es in ganz Österreich nur sieben Verurteilungen, 2010 nur sechs. Und 2009 waren es gar nur zwei.

 

manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2012)

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4 Kommentare

Der Mafia Paragraph wäre schon längst gegen KHG und seine grenzüberschreitenden Machenschaften anzuwenden

aber die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich Druck von der jeweiligen Ministerin, die dem Wunsch der Partei offensichtlich verpflichtet ist. KHG weiß offensichtlich einiges über VP Granden und/oder Parteispenden, was ihm als Faustpfand dient.
Dafür wurde dieser Paragraph gegen die Tierschützer pervertiert angewandt, und brachte unschuldige Menschen durch die Verhängung von Unteruchungshaft um ihre Jobs. Ein Staatsanwalt entblödet sich nicht, und klagt nun nochmals an.

Dafür sind Strasser, KHG. der Waffengraf und der Y-Line Böhm nach wie vor auf freiem Fuss.

Ein einziger Saustall unsere politik- und netzwerkgesteuerte Justitz - wie es auch die Gutachten und Verfahrungseinstellungen in der Causa "Birnbacher" deutlich beweisen.

Und der BP - der eröffnet fleissig Festsiele - ist ja auch eine staatstragende Aufgabe.

Antworten Gast: justerix
21.07.2012 23:26
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Re: Der Mafia Paragraph wäre schon längst gegen KHG und seine grenzüberschreitenden Machenschaften anzuwenden

Na ja, ganz so unschuldig sind diese selbsternannten Tierschützer sicher nicht;nur wären einzelne Anklagen z.B. wegen Nötigung oder Sachbeschädigungen besser gewesen.

Antworten Gast: Die 43W
21.07.2012 13:23
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Nicht zu vergessen die Polizisten und Staatsanwälte

die unter Platter, Strasser, Prekop, Böhmdorfer eingesetzt wurden und die nicht unoffensichtlich durch Gesetzesbruch die Schauprozesse verschuldet haben. DAS klingt schon ziemlich nach einer Anwendbarkeit des 278a!

Antworten Gast: AuskennerIn
21.07.2012 10:20
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Re: Der Mafia Paragraph wäre schon längst gegen KHG und seine grenzüberschreitenden Machenschaften anzuwenden

Volle Zustimmung!!

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