20.05.2013 15:46 Merkliste 0

Recht gegen Rufschädigung

KARL ETTINGER (Die Presse)

Ministerin Heinisch-Hosek verschärft mit Verspätung das Disziplinarrecht für Beamte.

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In Österreich muss jemand misshandelt und halb tot geprügelt werden, ehe Regierungsmitglieder einen ausreichenden Grund sehen, aktiv zu werden und für eine bessere gesetzliche Handhabe zum Einschreiten gegen Missstände zu sorgen. Das kann bisweilen Jahre dauern. Denn der Fall des gambischen Schubhäftlings Bakary J., der von Polizisten regelrecht gefoltert worden ist, liegt bereits sechs Jahre zurück. Ab in den Innendienst!, lautete im Innenressort die vorerst hausintern verhängte härteste „Strafe“, bevor drei der involvierten Beamten im heurigen Frühjahr entlassen wurden. Innendienst statt mühseliger Streifen würde so mancher Exekutivbeamte, der brav seinen Dienst tut, wohl als Belohnung empfinden.

Gabriele Heinisch-Hosek, seit Ende 2008 im Amt befindliche Ministerin für den öffentlichen Dienst, hatte also einige Jahre Zeit, um aufmerksam zu werden. Als kluge Ressortchefin muss sie mitbekommen haben, dass das Disziplinarrecht bis hin zur Entlassung für ihre knapp 133.000 Mitarbeiter ziemlich zahnlos ist. Sonst würden sich Entscheidungen selbst bei derart eklatanten Vergehen nicht so lange hinziehen. Noch dazu, wo bei der Exekutive falsch verstandener Korpsgeist stärker ausgeprägt zu sein scheint als Unrechtsbewusstsein.

Jetzt rüstet Ministerin Heinisch-Hosek das Disziplinarrecht mit ein paar kräftigeren Beißzähnen aus. Die Beamtengewerkschaft macht dabei mit. Spät, aber doch, haben die Beteiligten offenbar erkannt: Eine solche Gesetzesreparatur zur Entfernung der schlimmsten Sünder, von denen jeder Einzelne den Ruf tausender Beamter nachhaltig schädigt, kommt billiger als irgendeine Kampagne zur Imagepolitur.


karl.ettinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2012)

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4 Kommentare

irgendwie unfair,

wenn ein prügelpolizist job und privilegien verliert.

denn wenn du bodyguard beim strache bist, dann kostet dich das krankenhausreif-prügeln eines leberkäsesemmelwerfers ganze 1250,-- euro...

Wie wäre es...

den Bürger endlich mit verbrieften Rechten gegenüber den Behörden und vor allem gegenüber der Polizei auszustatten. Ein Vorbild könnten die Miranda Rights sein. Das wäre schon mal ein Vortschritt, was nützt die Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen, wenn doch nur Willkür herrscht.

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Re: Wie wäre es...

Miranda ist aber nicht wirklich verbrieft, sonst würden diese Rechte etwa in der "Bill of Rights" stehen...

Gast: Gast: Leser
17.08.2012 19:32
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Innenministerium

Die Möglichkeit zu Sanktionen gegen die Polizisten hat (und hatte) jedenfalls deren Dienstgeber, also das Innenministerium (Platter, Prokop, Fekter, Mikl-Leitner), unabhängig vom Disziplinarrecht. Getan hat keine/r von diesen Damen und Herren etwas.

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