In Österreich muss jemand misshandelt und halb tot geprügelt werden, ehe Regierungsmitglieder einen ausreichenden Grund sehen, aktiv zu werden und für eine bessere gesetzliche Handhabe zum Einschreiten gegen Missstände zu sorgen. Das kann bisweilen Jahre dauern. Denn der Fall des gambischen Schubhäftlings Bakary J., der von Polizisten regelrecht gefoltert worden ist, liegt bereits sechs Jahre zurück. Ab in den Innendienst!, lautete im Innenressort die vorerst hausintern verhängte härteste „Strafe“, bevor drei der involvierten Beamten im heurigen Frühjahr entlassen wurden. Innendienst statt mühseliger Streifen würde so mancher Exekutivbeamte, der brav seinen Dienst tut, wohl als Belohnung empfinden.
Gabriele Heinisch-Hosek, seit Ende 2008 im Amt befindliche Ministerin für den öffentlichen Dienst, hatte also einige Jahre Zeit, um aufmerksam zu werden. Als kluge Ressortchefin muss sie mitbekommen haben, dass das Disziplinarrecht bis hin zur Entlassung für ihre knapp 133.000 Mitarbeiter ziemlich zahnlos ist. Sonst würden sich Entscheidungen selbst bei derart eklatanten Vergehen nicht so lange hinziehen. Noch dazu, wo bei der Exekutive falsch verstandener Korpsgeist stärker ausgeprägt zu sein scheint als Unrechtsbewusstsein.
Jetzt rüstet Ministerin Heinisch-Hosek das Disziplinarrecht mit ein paar kräftigeren Beißzähnen aus. Die Beamtengewerkschaft macht dabei mit. Spät, aber doch, haben die Beteiligten offenbar erkannt: Eine solche Gesetzesreparatur zur Entfernung der schlimmsten Sünder, von denen jeder Einzelne den Ruf tausender Beamter nachhaltig schädigt, kommt billiger als irgendeine Kampagne zur Imagepolitur.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2012)















