Der Sinn von Strafe soll sein, dass sich der Bestrafte bessert und andere abgeschreckt werden, ebenfalls gegen Regeln zu verstoßen. In vielen Fällen ist es auch nötig, die Bevölkerung zu schützen. Und dann gibt es das Motiv der Sühne, der Vergeltung. Gerade Letzteres ist im öffentlichen Diskurs besonders stark ausgeprägt – oft weidet man sich daran, wenn ein Straftäter „endlich in den Häfen“ geht.
Dass jemand seine Haft daheim (und am Arbeitsplatz) absitzen darf, gilt oft als zu milde – das sei ja keine Strafe. Doch was bringt es, jemanden durch Haft aus einem halbwegs geordneten Leben zu reißen? Hohe Kosten und eine große Wahrscheinlichkeit, dass die Person danach weiter abrutscht. Insofern überwiegen oft die Vorteile, jemanden nicht einfach wegzusperren.
Dass ein fünffacher Vergewaltiger nicht ins Gefängnis muss, ist aber ein fatales Signal. Weniger wegen der Sühne, sondern wegen der Wiederholungsgefahr. Und auch weil gezeigt werden muss, dass es sich um ein besonders verabscheuungswürdiges Delikt handelt. Klar muss sein: Fußfesseln darf es nicht für jeden geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2012)















