19.06.2013 20:25 Merkliste 0

Die Fußfessel nicht für jeden

ERICH KOCINA (Die Presse)

Der Wunsch nach Sühne ist das falsche Argument, die Art der Straftat ist entscheidend.

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Der Sinn von Strafe soll sein, dass sich der Bestrafte bessert und andere abgeschreckt werden, ebenfalls gegen Regeln zu verstoßen. In vielen Fällen ist es auch nötig, die Bevölkerung zu schützen. Und dann gibt es das Motiv der Sühne, der Vergeltung. Gerade Letzteres ist im öffentlichen Diskurs besonders stark ausgeprägt – oft weidet man sich daran, wenn ein Straftäter „endlich in den Häfen“ geht.

Dass jemand seine Haft daheim (und am Arbeitsplatz) absitzen darf, gilt oft als zu milde – das sei ja keine Strafe. Doch was bringt es, jemanden durch Haft aus einem halbwegs geordneten Leben zu reißen? Hohe Kosten und eine große Wahrscheinlichkeit, dass die Person danach weiter abrutscht. Insofern überwiegen oft die Vorteile, jemanden nicht einfach wegzusperren.

Dass ein fünffacher Vergewaltiger nicht ins Gefängnis muss, ist aber ein fatales Signal. Weniger wegen der Sühne, sondern wegen der Wiederholungsgefahr. Und auch weil gezeigt werden muss, dass es sich um ein besonders verabscheuungswürdiges Delikt handelt. Klar muss sein: Fußfesseln darf es nicht für jeden geben.


erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2012)

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20 Kommentare
Gast: invest
22.08.2012 19:41
0 1

Fragt sich ja, ob

der Autor des obigen Schwachsinns noch genauso daherschwafeln würde, wenns eine Frau aus seinem Verwandtenkreis betreffen würde.....

Re: Fragt sich ja, ob

Sie meinen ob er dann immer noch der Ansicht wäre, dass Vergewaltiger weggesperrt gehören, statt nur eine Fußfessel zu bekommen? Ja, glaub ich schon.

Gehts noch ?

Wenn Er/Sie kein Delikt begangen hätte, dann wäre keine Strafe notwendig. Dieses permanete Kuscheln mit Tätern ist schrecklich. Sollen wir tatsächlich auf eine Strafe verzichten, damit eine Person die eine Straftat begangen hat nicht den Job verliert ? Das ist wohl das falsche Signal. Das Leben für den Straftäter geht weiter wie eh und je und das soll die Strafe sein ? Internet surfen, Fern sehen, mit dem Partner plaudern und ...., Freunde einladen anstatt zu Besuch zu gehen. Wirklich schrecklich so ein Leben.

Gast: yoshi1
22.08.2012 11:34
0 3

Herr Kocina,

Kennen Sie die näheren Umstände der Tat? Wenn ja, warum werden uns diese nicht zumindest schematisch dargestellt? Wenn nein, warum schreiben Sie über Dinge von denen Sie nichts wissen?

Ich befinde es als sehr fragwürdig hier über das Schicksal eines Menschen zu debattieren, wenn man noch nicht einmal wirklich weiß was er getan hat. Ich habe es schon irgendwo einmal geschrieben:

15 Jahre Haft sind bei physischen, psychischen Folgeschäden oder Schwangerschaft das Maximum. Ansonsten 10 Jahre. Das Opfer war 14/15 Jahre alt, was definitiv strafverschärfend in das Urteil eingeflossen sein muss. Dennoch entscheidet das Gericht auf nur 2 Jahre (nur 13% des Maximums). Über offenbar vorhadene gewichtige Strafmilderungsgründe wird im Artikel kein Wort verloren.

Statt ein wenig nachzudenken wird dieser Fall von dem Allermeisten hier wieder nur als Anlass genommen um über die Justiz oder sonst etwas herzuziehen. Und das kot*t mich langsam nur noch an.

Re: Herr Yoshi1

Schon mal was von Betriebsblindheit gehört? Ganz offensichtlich haben einige Ihrer Kollegen und -innen (ich gehe mal davon aus, dass so ein Posting wie das von Ihnen nur von jemandem stammen kann, der selber im Justizwesen beruflich beheimatet ist) im Dschungel der Paragraphen das Augenmaß verloren; das soll durchaus schon öfter vorgekommen sein.

Und da Sie meine Links von ein paar Postings weiter unten entweder nicht gesehen oder willentlich ignoriert haben, hier nochmal, speziell für Sie:

ZiB2-Bericht von gestern:

http://tvthek.orf.at/programs/1211-ZIB-2/episodes/4502589-ZIB-2

Kurier von gestern: "Die Fußfessel wird unter strengen Auflagen (...) bewilligt, (...) Das heute 22-jährige Opfer hat an Justizministerin Beatrix Karl einen Hilferuf gerichtet, damit genau das nicht passiert – vergebens. "Er bereut bis heute nichts", sagt die Frau im Gespräch mit dem KURIER über ihren Peiniger und ist empört: "Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe."

http://kurier.at/nachrichten/4509043-justiz-erspart-sextaeter-die-haft.php

MfG


Re: Re: Herr Yoshi1

Im Kurier steht aber dabei aus welchen Gründen die Tat so milde bestraft wurde: Weil sie lange zurück liegt und sich der Täter seitdem "wohlverhalten" hat.
Ob das für diesen Strafrahmen als Begründung reicht kann man durchaus bezweifeln. Aber man sollte es nicht einfach ignorieren, wenn man das Urteil sachlich kritisieren will.

Gleiches bei der Anerkennung der Fußfessel (was ja eine völlig getrennte Entscheidung war). Da ist von strengen Auflagen die Rede. Wie die aussehen steht nicht dabei, was es auch recht schwer macht ihre Effektivität zu beurteilen.

fußfessel

es ist nichts einzuwenden wenn kleinkriminelle ihre strafe daheim mit fußfessel verbüßen.es ist jedoch nichts einzusehen daß gewalttäter und vergewaltiger so einfach davonkommen.

Straffreiheit für Betrüger

Im Fall von Sozial-, Förder- und Steuerbetrug - und es gibt diesbezüglich schon prominente Fälle - bedeutet die Einrichtung der Fußfessel, dass diese TäterInnen de facto straffrei davon kommen. Strafdrohungen sollen aber auch verhaltenssteuernd sein, sollen abschrecken. Nun spricht sich herum, dass wenn alles schief läuft, man ein paar Monate mit Fußfessel herumlaufen muss. Und hat man als Nobler einen teuren Anwalt mit guten Kontakten, ist die Sache schon geritzt. Die einzige verbleibende Strafe ist es dann, dass man dessen Honorar bezahlen muss.

Welche Träumer haben diese Schnapsidee eigentlich politisch zu verantworten?

Ein fünffacher Vergewaltiger

... sollte die Fessel nicht am Fuß, sondern ganz woanders verpasst bekommen.

Die Entscheidung des Linzer Gerichtes ist ein Skandal sondergleichen!

Re: Ein fünffacher Vergewaltiger

Nicht die Entscheidung des Höchstgerichts ist skandalös, sondern die Politik, welche die Möglichkeit hierfür geschaffen hat. Die Richter halten sich bloß an das, was Gesetz ist.

Re: Re: Ein fünffacher Vergewaltiger

Eben nicht: Sexualstraftäter waren dezidiert ausgenommen worden, als der gesetzliche Rahmen zur *Möglichkeit* (kein Zwang dazu!) eingeführt wurde!
Laut ZiB2-Bericht war es ein "Urteil des Oberlandesgerichts Linz":

http://tvthek.orf.at/programs/1211-ZIB-2/episodes/4502589-ZIB-2

Kurier von gestern: "Die Fußfessel wird unter strengen Auflagen (...) bewilligt, (...) Das heute 22-jährige Opfer hat an Justizministerin Beatrix Karl einen Hilferuf gerichtet, damit genau das nicht passiert – vergebens. "Er bereut bis heute nichts", sagt die Frau im Gespräch mit dem KURIER über ihren Peiniger und ist empört: "Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe."

http://kurier.at/nachrichten/4509043-justiz-erspart-sextaeter-die-haft.php

Der Täter war für diese seine fünfte (!) Vergewaltigung bis heute noch *keinen einzigen Tag* hinter Gittern...

Schuld und

"Und auch weil gezeigt werden muss, dass es sich um ein besonders verabscheuungswürdiges Delikt handelt."

Was ist das anderes als Sühne?

Re: Schuld und

Was haben Sie gegen Sühne?

Re: Re: Schuld und

Kurz davor stand im Artikel ja der Satzteil "Weniger wegen der Sühne, sondern...". Deswegen bin ich mir nicht sicher was hier mit Sühne überhaupt gemeint ist, kann daher auch nicht sagen, was ich dagegen habe.

Gast: 1. Parteiloser
21.08.2012 18:56
3 1

Diese Mistjustiz liefert die Bürger den Straftätern hilflos aus!

Vergewaltiger werden nicht mehr in Haft genommen und bleiben so eine Gefahr für die Gesellschaft!

Wegen Pädophilie verurteilte Beamte müssen, nach einer gerichtlichen Entscheidung, wieder als Lehrer eingestellt werden und bekommen so sogar eine Machtposition über deren potentiellen Opfer!

Bei einem jährlichen Korruptionsschaden zwischen 3.000 und 6.000 Mio. Euro (TI) werden nicht einmal 1% der Gelder gefunden und wahrscheinlich auch nicht 1% der Korrupten überhaupt vor Gericht gestellt!

Staatsanwälte, welche wegen Faulhaut in Massen das Argument "mangels Beweisbarkeit" verwenden und so die Verfahren einfach einstellen machen so de facto das Unrecht selber.

Diversionen, welche nur die Täter schützen, werden in Massen im Schnellverfahren abgewickelt.

Über Alles gesehen schaut es dann so aus:

Angezeigte Straftaten / Aufklärungsraten / Verurteilungen in % der angezeigten Straftaten
1960: ca. 270.000 / > 50% / ca. 44%
1970: ca. 280.000 /> 50% / ca. 39%
1980: ca. 400.000 / > 50% / ca. 21%
1990: 457.623 / 49,8% / 15,6%
1995: 486.433 / 48,7% / 14,3%
2000: 560.306 / 48,7% / 7,6%
2005: 605.272 / 39,6% / 7,5%
2009: 591.597 / 39,9% / 6,4%
2010: 535.745 / 41,4% / 7,1%
2011: 540.007 / 43,4% / 6,8%

2011 waren es lächerliche 23.085 Verurteilungen zu Haftstrafen (nur 4,2% der angez. Straftaten!), wo Haftstrafen ausgesprochen wurden. Auch diese Haftstrafen werden dann teilweise nicht mehr exekutiert!

Ein pragmatisierter Misthaufen, wie in den anderen Beamtenhaufen auch!

0 0

Re: Diese Mistjustiz liefert die Bürger den Straftätern hilflos aus!

umgekehrt liefert die justiz in solchen faellen auch den straftaeter den buergern aus *fingernaegelbeschau*

Antworten Gast: Grummelbart2
22.08.2012 10:28
0 0

Re: Diese Mistjustiz liefert die Bürger den Straftätern hilflos aus!

Parteiloser, für Beamte gilt der Amtsverlust als zwingende Folge von Verurteilungen über einer bestimmten Höhe sowie bei Fällen der Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses.

Zu ihren Statistiken habe ich bereits mehrmals ausführlich Stellung genommen; Bei allen "angezeigten Straftaten" sind auch fahrlissige Körperverletzungen im Straßenverkehr udgm inkludiert, die mit Diversion abgewickelt werden können - gerade bei Diversion braucht eben das "Opfer" keinen Schutz, weil ohnedies nicht mit einer Wiederholung der Straftat zu rechnen ist (bestes Beispiel: Verkehrsunfall mit leichter Körperverletzung - warum hier der "Täter" von einem Gericht verurteilt werden sollte, haben sie mir bislang nicht schlüssig erklären können).

Seiens ein bisschen vorsichtiger, bevor sie die ganze Justiz als "pragmatisierten Misthaufen" bezeichnen. Wenn derartige Verallgemeinerungen über andere Gruppen ausgesprochen werden würden, wären sie wohl der erste, der mit auf die Barrikaden steigen würde.

Antworten Antworten Gast: 1. Parteiloser
22.08.2012 14:55
0 0

Wie kommen Sie darauf mich mit Ihrer pragmatisierten Meinung belehren zu können? Pragmatisierter Herxenmensch?

Amtsverlust?
Sie haben Recht, der Amtsverlust könnte eine zwingende Folge von Verurteilungen über einer bestimmten Höhe sowie bei Fällen der Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses bedeuten.

In der gängigen Praxis versuchen aber alle Beteiligten der Justiz solche Urteile zu verhindern und sind auch sehr erfolgreich dabei. Aktuelle Beispiele: Scheuch, Amtsmissbrauch Testamente V, Amtsmissbrauch Diplomatenpässe, Amtsmissbrauch Inseratenkanzler, Amtsmissbrauch Tierschützer, etc.

Die pragmatisierten Justiz hat in der Praxis die Rechtsvorschriften zu totem Recht gemacht!

Straftat Verkehrunfall?
Die Funktion von Diversionen auf Straftaten Verkehrsunfällen aufzubauen ist dem Hrn. Grummelbart unwürdig und das wissen Sie auch selber.

Diversionen
Dass Straftäter, welche mit einem Diversionsverfahren abgehandelt werden keine Wiederholungstäter sein sollen, dass ist eine reine Behauptung, welche nicht der Praxis entspricht. Das gilt besonders bei Körperverletzungen und Eigentumsdelikten, wo es in vielen Fällen eine Einladung für den Straftäter ist. Dass bei der Diversionen in den meisten Fällen die Oper nur einen geringen Teil des Schadens Wiedergutgemacht bekommen, das zeigt deren Fehlfunktion in der Praxis. Die pragmatisierte Justiz hat dieses Instrument auch kaputt gemacht.

Pragmatisierten Misthaufen
Ich stehe zu dieser Aussage bei einer Gesamtbetrachtung der Leistungen der Ö Justiz. Es ist keine Verallgemeinerung es ist eine Beurteilung der gesamten Justiz!

Re: Diese Mistjustiz liefert die Bürger den Straftätern hilflos aus!

"Bei einem jährlichen Korruptionsschaden zwischen 3.000 und 6.000 Mio. Euro (TI) werden nicht einmal 1% der Gelder gefunden und wahrscheinlich auch nicht 1% der Korrupten überhaupt vor Gericht gestellt!"

das ist nur konsequent!
schließlich erfolgt das auch bei jenen nicht, die steuern und abgaben hinterziehen. und hier macht der schaden in ö +10.000 mio euro aus.

Antworten Antworten Gast: 1. Parteiloser
22.08.2012 09:00
0 0

Re: Re: Diese Mistjustiz liefert die Bürger den Straftätern hilflos aus!

Hr. Oberst,

es stimmt, dass auch bei den Abgaben erhebliche Abweichungen von den Solleinnahmen des Staates vorhanden sind.

Ich meine auch, dass es erhebliche Summe sein werden und die genannten 10 Mrd. durchaus stimmen können.

Es sollte aber eine Differenzierung erfolgen, welcher Teil der Abgaben bewusst hinterzogen wird und welcher Teil der Abgaben einfach nicht geleistet werden kann, weil die Unternehmen / Menschen es einfach nicht mehr schaffen.

Wenn man sich erst einmal klar gemacht hat, dass schon 43% der KMU permanent in der Verlustzone operieren (Aussage der BA), dann kann man sich deren limitierten Möglichkeiten zur Abgabenleistung doch besser vorstellen. Wenn eine Staatlichkeit die Menschen in den Unternehmen mit Zwangsabgaben bis über 50% der geleisteten Wertschöpfung belegt, dann muss es doch zum Phänomen kommen, dass diese Menschen die staatlichen Wünsche nicht mehr erfüllen können, oder?

Dann kommen auch noch erhebliche Summe, welche durch Insolvenzen ausfallen. Wahrscheinlich sind diese Summen erheblich größer als die betrügerischen Abgabenhinterziehungen, welche zweifellos auch existieren. Zu bemerken ist noch, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Behörden bei den vorsätzlichen Betrügereien vollkommen versagen!

Die gesamten Staatseinnahmen (inkl. SV Beiträge) betragen in Österreich schon um die 155 Mrd. Euro, also 40.000.- Euro pro Haushalt. Das zeigt doch sehr deutlich, dass der Ö Staat ein gewaltiges Problem bei den Staatsausgaben hat!

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