Mitten in die österreichische Endsommerjustizdebatte um die Zulässigkeit elektronischer Fußfesseln für Sexualstraftäter erreicht uns eine Nachricht aus Norwegen: Der Zigfachmörder Anders Behring Breivik ist zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Extremtaten wie diese oder der Fall eines Vergewaltigers, der elektronisch gesichert zu Hause Kaffee trinken darf, werfen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Strafen auf. Doch bei allem Verständnis für die Emotionen vor allem der Opfer: Strafen sollen den Verurteilten an einer Wiederholung seiner Tat hindern und allen anderen als Abschreckung dienen. Als Rache für das erlittene Leid der Opfer sind sie in unserem Rechtsstaat bewusst nicht gedacht.
Generell eignet sich das Strafrecht so gar nicht für Einzelfallbetrachtungen und Strafvergleiche aus dem Bauch heraus. Auch nicht, wenn Justizministerin Beatrix Karl diese unter öffentlichem Druck nun anstellt. Die gerichtliche Verurteilung ist bewusst als letztes Mittel vorgesehen, entsprechend klar sind Tatbestände festgeschrieben, Diversion und Fußfesseln nur in Einzelfällen möglich. Wollte die Ministerin einmal ohne Zorn und Eifer Justizpolitisches diskutieren, würde sich das Verhältnis der Strafen für Vermögensdelikte gegenüber jenen für Verbrechen gegen Leib und Leben als Thema lohnen. In der Fußfessel-Debatte gilt: bestehende Gesetze mit Augenmaß anwenden. Damit wäre auch den Opfern geholfen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)















