25.05.2013 20:22 Merkliste 0

Augenmaß statt Aug um Aug

FLORIAN ASAMER (Die Presse)

Es bräuchte keine Debatte über Fußfesseln, wenn geltende Gesetze mit Verstand angewendet würden.

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Mitten in die österreichische Endsommerjustizdebatte um die Zulässigkeit elektronischer Fußfesseln für Sexualstraftäter erreicht uns eine Nachricht aus Norwegen: Der Zigfachmörder Anders Behring Breivik ist zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Extremtaten wie diese oder der Fall eines Vergewaltigers, der elektronisch gesichert zu Hause Kaffee trinken darf, werfen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Strafen auf. Doch bei allem Verständnis für die Emotionen vor allem der Opfer: Strafen sollen den Verurteilten an einer Wiederholung seiner Tat hindern und allen anderen als Abschreckung dienen. Als Rache für das erlittene Leid der Opfer sind sie in unserem Rechtsstaat bewusst nicht gedacht.

Generell eignet sich das Strafrecht so gar nicht für Einzelfallbetrachtungen und Strafvergleiche aus dem Bauch heraus. Auch nicht, wenn Justizministerin Beatrix Karl diese unter öffentlichem Druck nun anstellt. Die gerichtliche Verurteilung ist bewusst als letztes Mittel vorgesehen, entsprechend klar sind Tatbestände festgeschrieben, Diversion und Fußfesseln nur in Einzelfällen möglich. Wollte die Ministerin einmal ohne Zorn und Eifer Justizpolitisches diskutieren, würde sich das Verhältnis der Strafen für Vermögensdelikte gegenüber jenen für Verbrechen gegen Leib und Leben als Thema lohnen. In der Fußfessel-Debatte gilt: bestehende Gesetze mit Augenmaß anwenden. Damit wäre auch den Opfern geholfen.

 

florian.asamer@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)

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17 Kommentare
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Aug um Aug

ist ein GUETIGER UND WEISER rechtsgrundsatz der genaue tatbestandsaufnahme vverlangt und schuldige vor uebermass der strafe-und lynchjustiz- schuetzen soll. Abernein,jeder schreiberling darf unbedacht mitdem ausdruck herumwerfen und ihn negativ belegen.

Gast: emma74
26.08.2012 18:25
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die Leier von der Unverhältnismäßigkeit

zwischen Gewalt- und Vermögensdelikten ist auch inzwischen öde. Bei den meisten Vermögesndelikten ist eine sehr hohe kriminelle Energie dahinter, besonder bei denen mit hohem Schaden opder die Täter leben vom Stehlen, Betrügen etc. Bei vielen Gewalttdelikten (jetzt nicht so sehr bei den Sexualstraftaten, aber bei den sonstigen) ist es eher dem Zufall geschuldet, wer am Schluss bei einer Rauferei Opfer und wer Täter war bzw. ist auch die Schwere der Verletzung Produkt des Zufalls. Außerdem geschehen Gewaltdelikte anders als Vermögensdelikte oft im Affekt weswegen das Verschulden im Sinne von Vorwerfbarkeit geringer zu werten ist als bei einem ausgetüftelten Millionenbetrug. Es gibt immer Einezlfälle, wo es nicht passt und beim Spezialfall der absichtlich schweren Körperverletzung ist der Strafrahmen zu gering, aber im Bereich der unspektatkulären Massenkriminalität würde ich nicht sagen, dass ein Rempler im Wirtshaus, bei dem einer blöd stürzt und sich den Arm bricht, soviel ärger ist, als ein Fall wo eine Betrügerbande einen alten Menschen mit dem Neffentrick um sein Erspartes bringt. Letzeres ist auf der Ebene der Täterschuld viel stärker vorwefbar.

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An FLORIAN ASAMER

Versuchen Sie sich zumindest einen Moment lang vorzustellen, dass Ihr Kind, Ihre Partnerin vergewaltigt, mißbraucht wird und der Täter es sich zu Hause bei seinen Videos gemütlich machen kann, das Opfer aber zumindest für viele Jahre kein entspanntes Leben führen wird.

Gast: gast567
25.08.2012 09:35
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ach doch

man fragt sich schon warum die presse und andere medien dann so berichten, wie sie berichten

"Generell eignet sich das Strafrecht so gar nicht für Einzelfallbetrachtungen und Strafvergleiche aus dem Bauch heraus."

Das

ist doch keine Strafe mehr! Und zwar nicht weil die Täter keine Angst vor der Fußfessel haben - nein, sondern weil sie wissen, dass sich das kein Opfer antun wird. Welches Opfer lässt einen monate/jahrelangen Prozess über sich ergehen, wenn dabei nur eine Fußfessel oder paar Monate Haft als Strafe dienen.

...und allen anderen als Abschreckung dienen

Soll das ein Witz sein? Im konkreten Fall gibts keine Abschreckung.

Gast: Fürn Hugo
24.08.2012 21:35
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Anreiz für künftige Täter

Wenn für Gewaltdelikte wie Vergewaltigung, Raub und Körperverletzung zuerst Bagatellstrafen verhängt und dann auch noch elektronische Fußfesseln genehmigt werden, ist wohl kein Verstand vorhanden, kann also auch nicht angewendet werden.

Wie soll eine derart lächerliche Bestrafung bitte den Verurteilten "an einer Wiederholung seiner Tat hindern und allen anderen als Abschreckung dienen" - da ist ja ein gebrochener Haxn ärger! Somit sind solche Pseudostrafen de facto sogar ein Anreiz für künftige Täter - mir is fad, hau ma a Opfer zsamm, uns passiert eh nix...

Strafrahmen erhöhen - damit wäre wenigstens potentiellen künftigen Opfern geholfen.

Re: Anreiz für künftige Täter

Der Grund für die niedrige Strafe findet sich in den Gerichtsunterlagen!

Antworten Gast: gast567
25.08.2012 09:37
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Re: Anreiz für künftige Täter

ich frage mich schon was in manchen köpfen vor sich geht

also dich hindert nur ein hohe strafe an einer gewalttat?? mir sagt das mein charakter

keiner denkt an die höhe der strafe, wenn er, sie eine tat begeht - oder gibt es in amerika keine morde oder vergewaltigungen? dort ist die rate pro einwohner viel höher als bei uns

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Re: Re: Anreiz für künftige Täter

wo nimmst deine daten über die USA? hier in NYC sind die meisten im verhältniss zb niedriger als in Wien, ganz spezifisch eigentumsdelikte. nur mal so bzgl. pauschalannahmen...

Antworten Gast: Gäst
25.08.2012 08:53
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Re: Anreiz für künftige Täter

Das ist ein Blödsinn gerade da Körperverletzung noch recht harmlos ist ist sie nun nmal niedrig angesetzt auch deswegen um den anderen Strafen noch Platz nach oben zu geben.
Jeder normale Mensch, der einen Beruf hat, bzw. mal einen Beruf ergreifen will, wird sich wohl überlegen ob er mal aus Spaß einfach jemanden verletzt.
Strafe soll nicht als Befriedigung von Rache gelten!
Und das die Ersttat + Geständnis nun mal sehr strafmildernd sich auswirkt ist nun mal auch im Sinne der Strafordnung.

Gast: b745
24.08.2012 19:55
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eine fußfessel für ein zerstörtes leben das ist abartig


Gast: Karl Schlosser
24.08.2012 19:06
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Haft = sündteuer und nutzlos ?

in unsere humanen Gefängnissen zahlen WIR für einen faulenzenden Häftling soviel wie für einen Hotelgast. Wozu dieser Luxus ? Wer ncht gefährlich ist und arbeiten will, der soll es mit Fussfessel 60 Stunden pro Woche (als Busse) tun und auch ordentlich Schadenersatz leisten.
Unsere teuren Gauner-Akademien verursachen mehr Schaden als Nutzen.

Antworten Gast: Gast: Leser
25.08.2012 12:03
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Re: Haft = sündteuer und nutzlos ?

Busse? Sie meinen, der Täter sollte 60 Stunden als Busfahrer arbeiten? Und gleich in mehreren Bussen? Würde der 13-er nicht genügen?

Antworten Gast: Gäst
25.08.2012 08:54
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Re: Haft = sündteuer und nutzlos ?

Sie waren wohl nie im Gefängnis um dies als Luxus zu bezeichnen oder? Oder sehen sie es als Luxus an schon ihr Abendessen um 15 Uhr zu bekommen?

Antworten Antworten Gast: gast567
25.08.2012 09:39
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Re: Re: Haft = sündteuer und nutzlos ?

warum bekommen die um 15:00 abendessen??

Re: Re: Re: Haft = sündteuer und nutzlos ?

weil essen an 16:00 Uhr ungesund ist und fett macht

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