Angefangen hat alles mit einem Reflex, den man vom Justizministerium gewöhnt ist. Wenn irgendwo heikle Einzelfallentscheidungen getroffen werden, zieht man sich auf den Standpunkt totaler Unabhängigkeit zurück (wirklich angebracht wäre dies, wenn es um die Vergabe der Ressortleitung geht). So auch im Fall jenes Sexualstraftäters, der nach der fünffachen Vergewaltigung eines jungen Mädchens eine grotesk niedrige unbedingte Haftstrafe bekam, nämlich sechs Monate, und diese zu Hause, im elektronisch überwachten Arrest, hätte „absitzen“ dürfen.
Dem Flehen des Opfers, alles, nur nicht dieses Signal, an die Öffentlichkeit – Stichwort Generalprävention – auszusenden, hielt Ministerin Beatrix Karl (siehe oben) entgegen, dass es sich doch um eine Entscheidung unabhängiger Richter handle. Dies war nicht ganz richtig, da zuletzt eine Verwaltungsbehörde für die Fußfessel entschieden hatte. Später erhob Karl dann doch dagegen Einspruch und noch später, nämlich gestern, Dienstag, kam endlich die gute Nachricht, dass es eben für Sexualstraftäter künftig nicht ganz so leicht sein solle, sich das Gefängnis zu ersparen. Die Ministerin hat (zu) spät gehandelt. Aber doch.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2012)















