Bestürzt“ sei er. Man werde sich gegen das Urteil der „staatlichen Behörde“ „zur Wehr setzen“. Und: Das Gutachten, auf das sich die Behörde stütze, sei „wissenschaftlich fragwürdig, methodisch verfehlt und inhaltlich falsch“. Eigentlich fehlte nur das Wort „Politjustiz“ und Alexander Wrabetz hätte wie einer jener Politiker geklungen, die wegen Korruption angeklagt werden.
Aber wenigstens versucht der ORF-Direktor nicht den Bescheid der unabhängigen Medienbehörde, die den ORF kontrollieren muss und soll, zu verharmlosen. Er geht zwar in die nächste Instanz, spielt also auf Zeit, weiß aber wie jeder ORF-Zuseher: Dieser Sender hat ein ernstes Problem mit seinem Programm.
Schwarz auf weiß hält die Behörde fest, dass weder ORF eins noch ORF2 ein öffentlich-rechtliches Vollprogramm böten. Vor allem auf ORF eins war und ist der Anteil reiner Unterhaltung, für die man Geld, aber keine Gebühren verlangen kann, viel zu hoch. Ohne den neuen, schwach dotierten ORF III wäre der Staatssender überhaupt in der Krise.
Das alles wird eine Änderung des Programms und des Selbstverständnisses der ORF-Manager unumgänglich machen. Die Journalisten des Senders können sich freuen und ihre Chefs festnageln: Der Anteil an Information und Kultur im Programm muss steigen. Das sollte zu mehr Selbstbewusstsein führen. Nicht nur in den Verhandlungen mit der ORF-Spitze, sondern auch gegenüber den ORF-Kommissaren von SPÖ und ÖVP.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2012)















