Über die Motive, warum Jekaterina Samuzewitsch ihre Anwältin, die bis vergangene Woche alle drei inhaftierten Aktivistinnen der Künstlergruppe „Pussy Riot“ vertrat, gegen eine neue Verteidigung tauschte, kann man nur spekulieren. Rätsel gibt auch auf, warum die Verteidigung erst im Berufungsprozess zu Protokoll gab, dass Samuzewitsch gar nicht direkt am inkriminierten „Punk-Gebet“ in der Moskauer Kathedrale beteiligt gewesen war, obwohl sie eine Teilnahme beabsichtigt hatte: Samuzewitsch wurde festgenommen, bevor sie sich mit den anderen Mitgliedern der Kunsttruppe vor der Ikonostase treffen konnte. Ob sie unter Druck gesetzt wurde, ob es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den drei Verurteilten gekommen ist oder ob Samuzewitsch aus freien Stücken ihre Unschuld beweisen wollte (was ebenso gut verständlich wäre), sind nicht die zentralen Fragen.
Es sieht so aus, als sei Samuzewitsch Gerechtigkeit zuteil geworden. Doch ihre Freilassung bedeutet vielmehr Willkür vor Recht und ist höchstens dazu geeignet, der Solidaritätsbewegung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn Samuzewitsch wurde nicht rehabilitiert – sie wurde lediglich mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe aus dem Gericht entlassen. Für ein „Verbrechen“, das sie gar nicht begangen hat. Der Schuldspruch, der ihren beiden Mitstreiterinnen zwei Jahre Arbeitslager einbringt, ist auch für sie noch aufrecht – und noch immer Unrecht.
jutta.sommerbauer@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2012)















