Ein Künstler nimmt via Internet mit beißendem Humor den Islam aufs Korn – und landet dafür prompt vor Gericht. Nein, die Rede ist nicht von Pakistan, wo ein Blasphemiegesetz regelmäßig Christen der Lynchjustiz preisgibt, sondern von einem Land, das angeblich der EU beitreten will.
Nun gilt der türkische Premier Erdoğan ja als großer Fan der Meinungsfreiheit: zumindest, wenn es darum geht, den Völkermord der Jungtürken an den Armeniern 1915/16 leugnen zu dürfen, oder ein islamisch grundiertes Gedicht zu rezitieren – wofür er selbst 1998 in Haft musste.
Entweder ist also sein Gedächtnis von bedauerlich geringer Kapazität, oder er findet prinzipiell gar nichts daran, Bürger wegen „Meinungsdelikten“ hinter Gitter zu bringen– solange ihre Meinung die „falsche“ ist. Erdoğan, dessen Partei seit 2002 regiert, hätte alle Zeit gehabt, das Strafgesetzbuch auszumisten. Er tat es nicht. Man kann weiter wegen angeblicher Beleidigung des Islam belangt werden, oder, nach einem anderen Paragrafen, wenn man die türkische Nation „herabsetzt“. Egal, ob Kemalisten oder Reformislamisten regieren: Die Denke des obrigkeitsstaatlichen Meinungsdiktats ist dieselbe.
Solange Gefängnis droht, wenn man über die Nation oder eine Religion witzelt, erübrigt es sich, über einen Beitritt dieses Landes zur EU auch nur nachzudenken.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2012)















