Ein Sittenbild: In Deutschland ist es verboten, Massentierhaltung der Shoa gleich-zusetzen. In Österreich nicht.
Darf man KZ-Häftlinge mit Schlachtvieh vergleichen und dies mit „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ quittieren? Nein, befand das deutsche Bundesverfassungsgericht 2004, und verbat eine Kampagne des Tierschutzvereins Peta. Die Instrumentalisierung von ermordeten Juden im Dienste des Tierschutzes verletzte die Persönlichkeitsrechte der Holocaust-Opfer und mache noch ihre Nachkommen verächtlich. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Urteil bestätigt.
Ganz anders hat das im Oktober 2006 der Oberste Gerichtshof in Wien gesehen. Er billigte den Vergleich, weil er dem erlaubten Zweck diene, „in einer von Werbung reizüberfluteten Gesellschaft Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erzielen“. Das ist ein utilitaristisches Argument, dessen Monstrosität jedermann leicht erkennt, der den Vergleich umdreht und nicht Schweine mit Juden gleichsetzt, sondern Juden mit Schweinen – wie es in der Nazi-Propaganda gang und gäbe war.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2012)