Verantwortung für die Tiere

Die Erforschung von Ersatzmethoden für Tierversuche muss intensiviert werden.

Beide Seiten hatten schweres Geschütz aufgefahren: In der Redaktion meldeten sich Dutzende besorgte Forscher, die durch die Novelle des Tierversuchsgesetzes ihre Arbeit gefährdet sahen, falls zu strenge Regelungen geschaffen würden. Auch die Tierschützer waren aktiv – erst gestern mit einer Aktion in St. Pölten, wo sich drei nackte Aktivisten mit aufgemalten Blessuren in einen Käfig setzten.

Die Novelle zum Tierversuchsgesetz, die gestern vom Ministerrat beschlossen wurde, war notwendig, weil das Thema in der EU harmonisiert wird – eine gute Sache, um unnötige Doppelversuche zu vermeiden. Die Staaten dürfen über die europäischen Mindeststandards hinaus strengere Vorschriften erlassen. In Österreich z.B. gilt ein Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen. Auch in Zukunft.

Die an- und aufgeregte Diskussion über den Gesetzesentwurf hat zu einigen Verbesserungen und zu einer unter dem Strich ausgewogenen Regelung geführt: Nun wird ein objektiver Kriterienkatalog für eine Schaden-Nutzen-Abwägung eines Tierversuchs erarbeitet, Tierschutz-Ombudsleute werden eingebunden, bestimmte Angaben zu den beantragten Tierversuchen müssen veröffentlicht werden– allerdings anonymisiert.

Kein Tierversuch (in Österreich knapp 200.000 pro Jahr) ist etwas Schönes, für viele Wissenschaftsbereiche sind sie aber – derzeit – unersetzbar. Denn die Erforschung von Ersatzmethoden geht nur langsam voran, nur ein Bruchteil der Fördermittel fließt in diese Richtung. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf!

martin.kugler@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2012)

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