Nach den Schuldsprüchen der Justiz werden am 3. März die Kärntner ihr Urteil sprechen.
Kärntner (Ex)-Politiker sorgen dafür, dass der Justiz die Arbeit garantiert nicht ausgeht. Nachdem Anfang Oktober Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz fünf Jahre Haft (nicht rechtskräftig) aufgebrummt bekommen hat, war jetzt sein früherer orange-blauer Kollege in der Landesregierung an der Reihe. Uwe Scheuch, bis zum heurigen Sommer immerhin stolzer Vizelandeshauptmann, hat es mit Bestätigung des Grazer Oberlandesgericht nun amtlich: Auch in Kärnten dürfen erbetene Parteispenden von Investoren nicht „part of the game“ in einem demokratischen Rechtsstaat sein.
Uwe Scheuchs rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Haft und einer Geldstrafe ist kein Freispruch und schon gar kein Freibrief für eine Rückkehr in ein politisches Amt. Die Justiz ist mit diesem Urteil auch noch nicht am Ende der Aufräumarbeiten bei den Kärntner Altlasten. Die Kärntner werden ihr eigenes Urteil nun jedenfalls am 3. März bei der Landtagswahl sprechen. Die Unschuldsvermutung, die Wähler hätten von korrupten Machenschaften in der Kärntner Landespolitik nichts gewusst, gilt jetzt jedenfalls sicher nicht mehr.
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