Steuerfrei bei Käferplage

Nicht umsonst ist von Bauernschläue die Rede – siehe die „Dürreklausel“ bei Steuern.

Viele Bürger schimpfen über Politiker, die Bauern haben dazu keinen Grund. Sie müssten ihren (ÖVP-)Vertretern im Parlament zu Lebzeiten Denkmäler setzen. Es hat seinen Grund, warum von Bauernschläue die Rede ist. Wem gelingt es sonst, eine so strenge Finanzministerin wie Maria Fekter zu überlisten, wenn sie wie Ende 2012 die Steuerpauschalierung für Bauern ein bisschen einschränken will? Der niedrigere Grenzbetrag, ab der Steuern fällig wären, kommt nun einfach in Regionen mit geringem Niederschlag nicht zur Anwendung.

Damit haben die Bauernvertreter nicht nur darauf geschaut, dass möglichst wenige unter das Steuerpauschale fallen. Sie haben auch noch ein Beschäftigungsprogramm für den ländlichen Raum gestartet. Man stelle sich nur die Scharen an Experten vor, die künftig nachweisen werden (wollen), dass es beispielsweise auf dem Grund des Huber-Bauern kaum geregnet hat, auch wenn ein paar Kilometer weiter schwere Gewitterregen niedergegangen sind. Bei solchen Berufsaussichten für Wetterkundige muss bald jeder Steuerberater vor Neid erblassen. Und dann erst die Berufungsverfahren, die halten garantiert ganze Verwaltungsabteilungen auf Trab.

Bei allem Respekt für jene Bauern, die auf steilen Hängen, auf denen Städter nicht einmal gehen können, schuften, oder für jene im Flachland, die stundenlang pflügen – aber nach dieser „Dürreklausel“ ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis in die Bemessung auch die Erdäpfelkäfer pro Feld oder eine Entfernungszulage zum Lagerhaus steuermindernd einbezogen werden.

karl.ettinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.01.2013)

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