Ein ehemaliger Innenminister muss für vier Jahre in Haft. Das (nicht rechtskräftige) Urteil für Ernst Strasser wird von vielen als zu hart empfunden. Gefängnis für ein bisserl blöd daherreden? Diese Einschätzung liegt vor allem am fehlenden kollektiven Unrechtsbewusstsein bei Delikten wie Korruption, Geschenkannahme und eben Bestechlichkeit. Die rote Linie, die Erlaubtes von Kriminellem trennt, ist nur bei klassischen Verbrechen wie Mord, Betrug und Diebstahl breit verankert.
Verurteilungen wie jene von Strasser oder dem Kärntner Ex-ÖVP-Chef Martinz mögen für die Betroffenen unbillig wirken, weil viele Vergleichbares getan haben, ohne belangt worden zu sein. Für die Gesellschaft ist das die einzige Möglichkeit zu lernen, dass das Strafgesetzbuch nicht zwischen wirklichen und augenzwinkernden Delikten unterscheidet. Es ist höchste Zeit.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2013)
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