Nach dem "Politikermalus" nun der "Schlawinerbonus"? Wohl eher nicht.
Die harte Strafe für Ernst Strasser – vier Jahre Haft, während ein Vergewaltiger mit vier Monaten und einer Fußfessel davonkommt – warf zuletzt nicht nur die Frage der Verhältnismäßigkeit auf, sondern auch jene, ob es mittlerweile nicht einen „Politikermalus“ bei Gericht gäbe. Das Urteil traf sich jedenfalls ganz gut mit dem Volkszorn auf Politiker im Allgemeinen und Ernst Strasser im Speziellen.
Ein wenig anders liegt der Fall bei Alfons Mensdorff-Pouilly. Der charmante, unterhaltsame „Graf Lobby“ wird bei so manchem schon eine Art „Schlawinerbonus“ haben. Auch bei Gericht? Immerhin scheint er mit einem Freispruch und zwei Monaten bedingt ausgesprochen milde abgeurteilt.
Nein. Der Richter hat Alfons Mensdorff-Pouilly eindeutig moralisch verurteilt („Die Sache stinkt. Sie stinkt sehr“). Aber nicht juristisch. Weil eben – und das ist letztlich entscheidend – die Beweise gefehlt haben. Um eine großflächige Verteilung von Schmiergeldern nachzuweisen. Sich allein auf Indizien zu stützen wäre zu wenig gewesen.
Kein „Politikergattenmalus“ also. Und auch kein „Schlawinerbonus“. Ein ganz normales Urteil. In einem ganz normalen Rechtsstaat.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2013)