Plagiataffäre im Parlament

Dürfen EU-Abgeordnete ihre Gesetzesanträge Wort für Wort von Interessengruppen übernehmen?

Abschreiben kommt derzeit nicht gut an – weder bei deutschen Ministern noch bei Europaabgeordneten. Wer eine wissenschaftliche Arbeit oder einen Text für eine Gesetzesänderung nicht selbst verfasst, hat letztlich den eigenen Gedankengang ausgeschaltet. Den einen disqualifiziert es als Akademiker, den anderen als Volksvertreter. Es ist keine Frage, dass sich Dissertanten an anderen Forschern orientieren müssen, und es ist auch keine Frage, dass EU-Abgeordnete Kontakt zu Interessengruppen halten sollen. Letztlich geht es aber darum, was ihre eigene Leistung ist. Ist ihre Arbeit eine Abwägung von vielen Quellen, gefiltert, geprüft und ergänzt oder ist es das schlichte Plagiat einer einzigen Vorarbeit?

Im Fall des Europaparlaments kommt noch ein demokratiepolitisches Problem hinzu: Die Abgeordneten vertreten das Volk, nicht Lobbyisten, deren Vorschläge einige von ihnen immer wieder willfährig übernehmen. Natürlich können Abgeordnete nicht in einem Interessenvakuum agieren. Das wäre sogar fahrlässig. Sie müssen ihre legislative Tätigkeit an der Wirklichkeit prüfen. Und es gibt auch Unternehmen, die zu Recht ihre Interessen vorbringen. Das Problem beginnt erst, wenn dies plötzlich ungefiltert in die Gesetzgebung einfließt, wenn die Abgeordneten zu reinen Transporteuren der Interessengruppen verkommen. Dabei ist es nebensächlich, ob sie Texte von NGOs oder Industrieunternehmen kopieren. Sie mindern ihren eigenen und den Wert des gesamten Parlaments.

wolfgang.boehm@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2013)

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