Doppelt gemoppelt

Noch sind die Bundesländer nicht ganz in der Neuzeit angekommen. Zeit wär's.

KOMMENTARNeben der Entdeckung Amerikas markiert auf wirtschaftlichem Gebiet die Einführung der doppelten Buchführung gegen Ende des 15. Jahrhunderts den Übergang vom Mittelalter in die Neuzeit. Doch nicht nur im ehemaligen Fürsterzbistum Salzburg, sondern auch in den anderen Bundesländern Österreichs – mit Ausnahme von Vorarlberg – ist die doppelte Buchführung, also das Eintragen von Geschäftsvorgängen auf entgegengesetzten Seiten, bis heute unbekannt. Was für den normalen Kaufmann gilt, das gilt für die Landesverwaltungen nämlich nicht.

Am Mittwoch haben der Bund und die Länder eine sogenannte 15a-Vereinbarung zur Eindämmung der Spekulation mit Steuergeld durch Landesregierungen geschlossen. Die Gelegenheit wäre günstig gewesen, auch die Verpflichtung zur doppelten Buchführung darin aufzunehmen. Sie wurde nicht genützt.

Doch auch sonst finden sich im neuen Antispekulationsgesetz zahlreiche Schlupflöcher und Unklarheiten, sodass Experten von einem „Spekulationsverbot light“ sprechen und eine Wiederholung der Vorgänge in Salzburg, aber auch der Usancen in Niederösterreich jederzeit für möglich halten. Noch ziert sich die Opposition – zu Recht – mit einer Zustimmung zu einem Verfassungsgesetz. Wobei umstritten ist, ob es ein solches überhaupt braucht. Laut Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner reicht auch ein einfaches Gesetz.

Dass Vorarlberg wegen der doppelten Buchführung wirtschaftlich besser dasteht als andere Bundesländer, ist damit nicht zwingend gesagt. Auszuschließen ist es allerdings nicht. Denn wie meinte einst ein Bundespräsident: „Macht braucht Kontrolle.“


oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.02.2013)

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